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Der deutsche Reichsgedanke

Ein Aufsatz von Frau E. Schmittmann-Köln.

I .

Die Auseinandersetzung über die Neuordnung des deutschen Raumes kann nur sinnvoll geführt werden durch die Wiederbelebung des Reichsgedankens. Es ist tragisch, daß dieser Begriff, der die Grundlage der deutschen politischen Auswirkung im Mittelalter bildete, durch die imperialistische Politik des sog. Zweiten und Dritten Reiches vernebelt und verfälscht wurde. Die Rückbesinnung auf den echten Reichsbegriff wird imstande sein, die innen- und außenpolitische Debatte über die Zukunftsgestaltung Deutschlands fruchtbar zu gestalten.

Der Begriff „Reich“ umfaßt vier Merkmale: 1. einen gewissen Reichtum des volklichen und räumlichen Unterbaues; 2. die zusammenfassende Kraft; 3. die gemeinschaft-bildende Kraft friedvoller Einordnung in den Völkerverband; 4. die Ehrfurcht gebietende Würde der Macht aus höherer Ordnung.

1. Die Mannigfaltigkeit des volklichen und räumlichen Unterbaues

Das mittelalterliche Reich ward als staatlicher Verband verstanden, der Länder und Volksgruppen verschiedener Prägung kraft der gemeinsamen christlichen Idee zu einer Einheit verband. Der Sinn des Reiches war dadurch von dem eines bloßen Großstaates unterschieden, daß es den mannigfachen Gliedern die staatliche Aufgabe der volklichen Wesenserfüllung gewährleisten und ergänzen sollte, statt sie zu hindern und zu unterdrücken. Die Obergewalt sollte den volklichen Unterbau stärken in seinem Eigenwirken und über die sichtbare Reichsgemeinschaft hinaus auch verbinden mit der metaphysischen Wertordnung. Das Reich schaut zuerst auf die Ordnung des Ganzen und sieht in ihr seine Kraftquelle.

So zeigt sich uns als Ideal eine geschichtete Welt, in der jeder Einzelne und jeder Lebenskreis sein Eigenrecht hat, aber gleichzeitig einem größeren Ganzen eingeordnet ist und in dieser Ordnung der Selbst- und Mitverantwortung wertvoller wird als in der Isolierung.

2. Die zusammenfassende Kraft

Die mittelalterliche Reichsidee umschließt den Beruf des Reiches, die weltliche Ordnung durchzuführen und zu sichern, wie die Kirche die religiöse Seite des christlichen Abendlandes bestimmte und ordnete. Dem Reich als Ordnung der politischen Wirklichkeit obliegt eine Volks-, Raum-, und Wirtschaftsgestaltung, die den Reichtum der Mannigfaltigkeit zur Synthese der Einheit emporhebt. Die Ordnung bedarf der Macht, um sich durchzusetzen, allein die Macht kann sich nur halten, wenn sie einer wirklichen Ordnung dient.

So hat das Wort „Reich“ einen tieferen Gehalt als das Wort „Staat“. Im Staat ist das Wesentliche: Über- und Unterordnung, Herrscher und Beherrschte (auch wenn an die Stelle des Einzelherrschers das Parlament getreten ist). Der Staat strebt immer zur Zentralisierung der Gewalt. Demgegenüber ist vom Begriff des Reiches untrennbar der Begriff der freiwilligen Einigung und des gegenseitigen Dienens selbständiger Kräfte von besonderer Eigenart und Prägung im Hinblick auf eine gemeinsam anerkannte höhere Ordnung. So sind „Reich“ und „Zentralismus“ sich ausschließende Begriffe; ein zentralistisches Reich ist eben kein Reich mehr, sondern nur noch ein Staat. „Reich“ ist etwas Höheres, ist ein Zusammenklang verschiedener Kulturtöne zu einer Harmonie. „Reich“ können wir überhaupt erst wieder denken, wenn wir den heute geltenden starren Staats-Souveränitätsbegriff überwunden haben.

3. Die gemeinschaft-bildende Kraft friedvoller Einordnung in den ihm zugeordneten Völkerverband

Der nationalistische Staats-Souveränitätsbegriff ist auch die Grundlage der stets kriegsschwangeren Freund-Feind-Theorie: wenn du mir nicht als Freund zur Ausweitung meiner Herrschaftsgelüste dienen willst - bist du eben deswegen mein Feind, denn ich zu vernichten strebe. Demgegenüber umschließt der Begriff des einer höheren Ordnung unterstellten Reiches gerade umgekehrt die Einladung zu friedvollem Zusammenwirken auch über die völkischen Grenzen hinaus und damit die Grundlage zu einer auf Recht und Vertrauen gegründeten Völkerversöhnung.

4. Die ehrfurcht-gebietende Würde der Macht aus höherer Ordnung

Macht allein erzeugt den auf der Furcht der Beherrschten aufgebauten Zwang. Die politische Machtentfaltung des Reiches dagegen soll der Idee nach stets gebunden bleiben an die über ihm waltende Ordnung der ewigen Werte. So ist das Reich die politisch und metaphysisch begründete Aufgabe des germanisch-christlichen Volkes, das die Wirklichkeit aus dem hierarchisch-geordneten Verhältnis von Natur und Gnade zu gestalten strebt.

Daher mußte der Reichsgedanke mit der Säkularisierung naturnotwendig entarten und verfallen. Es entstand der nationalistische Souveranitätsbegriff, der selbstherrlich Staatsallmacht kraft eigenen Rechtes beansprucht.

Mit dem Heraustreten aus der über ihm stehenden Ordnung verlor das zum Staat säkularisierte Reich auch die Mäßigung gegenüber seinem volklichen Unterbau. Die Volksordnung ward zerstört, es entstand die aus sich souverän dünkenden Individuen zusammengeballte Masse, die der Staat nur durch die Zwangsordnung irgendwelcher Diktatur zu beherrschen vermag.

II.

Erste Vorbedingung einer Wiederbelebung des allen Reichsbegriffes ist die Anerkennung der Hierarchie der Werte und zwar zunächst in uns selbst, da die Würde der Person die Grundlage jeder Gemeinschaftsbildung sein muß. Der Umsturz der Werte im persönlichen Leben der Einzelnen ist die tiefste Grundlage für die Entartung unseres gesellschaftlichen und staatlichen Lebens. Erst wenn wir die vitalen Kräfte trotz lebensfroher Entwicklung in die Zucht eines geläuterten Willens nehmen und wir ein gemeinschaftbildendes Element im Dienste einer auch metaphysisch begründeten Ordnung werden, sind wir die kraftvollen Träger eines neuen Reichsaufbaues. Wir müssen die vorstaatlichen Rechte in uns und in unseren naturrechtlichen Gemeinschaften in ihrer ganzen Würde leuchten lassen, so daß der Staat es sich nicht mehr erlauben kann, sie zu übersehen und zu vergewaltigen.

Jede Verarmung oder Aufblähung einer Wertstufe in der Hierarchie der Werte zerstört den unter höherem Ordnungsgesetz stehenden Reichsaufbau. Überall muß die Durchgängigkeit der Beziehungen gewahrt bleiben: der Mensch muß Vollmensch werden durch seine der Familie gewidmete Schöpferkraft, die Familie ist verantwortlicher Mitträger der volklichen Gemeinschaften, wie sie zugleich von diesen mitgetragen wird. Die Wirtschaft ist ihrem Wesen nach die volkliche Gemeinschaft der Gütererzeugung zur Bedarfsdeckung. Die herrschaftliche Funktion des Reiches erhält ihren Sinn und ihre ideenmäßige Begrenzung durch den Dienst, der damit der volklichen Gemeinschaft geleistet wird. Da das Reich nicht Selbstzweck ist, kann es sich nicht als partikulares Staatsgebilde isolierend abschließen; es hat vielmehr nach außen eine Funktion der friedlichen Einordnung in den ihm zugeordneten Völkerverband. Alle diese Wertstufen volklichen Lebens haben ihren Eigen- und geschichteten Teilwert aus der Kraft, die ihnen vom Schöpfergott verliehen ist und ihnen aus seiner Weltregierung zuströmt.

In dieser Sicht wird erst klar, daß kein Glied dieser Wert-Hierarchie in Hypertrophie entarten darf, aber auch keines vergewaltigt und unterdrückt werden darf. In dieser Sicht wird aber auch klar, wie durch alle Schichten hindurch letztverantwortlich der Einzelmensch bleibt, der von Gott angerufen ist zur Beherrschung der Erde und damit auch zur sinnvollen Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens. Das ist die Aufgabe und die Würde des Menschen. Der Begriff des Reiches ist der Idee nach ein Teil der Verwirklichung dieses dem Menschen gewordenen Auftrages.

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