Der deutsche Reichsgedanke
Ein Aufsatz von Frau E. Schmittmann-Köln.
I .
Die Auseinandersetzung über die Neuordnung des deutschen Raumes kann
nur sinnvoll geführt werden durch die Wiederbelebung des Reichsgedankens.
Es ist tragisch, daß dieser Begriff, der die Grundlage der deutschen
politischen Auswirkung im Mittelalter bildete, durch die imperialistische
Politik des sog. Zweiten und Dritten Reiches vernebelt und verfälscht
wurde. Die Rückbesinnung auf den echten Reichsbegriff wird imstande
sein, die innen- und außenpolitische Debatte über die Zukunftsgestaltung
Deutschlands fruchtbar zu gestalten.
Der Begriff „Reich“ umfaßt vier Merkmale: 1. einen gewissen Reichtum
des volklichen und räumlichen Unterbaues; 2. die zusammenfassende Kraft;
3. die gemeinschaft-bildende Kraft friedvoller Einordnung in den Völkerverband;
4. die Ehrfurcht gebietende Würde der Macht aus höherer Ordnung.
1. Die Mannigfaltigkeit des volklichen und räumlichen Unterbaues
Das mittelalterliche Reich ward als staatlicher Verband verstanden,
der Länder und Volksgruppen verschiedener Prägung kraft der gemeinsamen
christlichen Idee zu einer Einheit verband. Der Sinn des Reiches war
dadurch von dem eines bloßen Großstaates unterschieden, daß es den mannigfachen
Gliedern die staatliche Aufgabe der volklichen
Wesenserfüllung gewährleisten und ergänzen sollte, statt sie
zu hindern und zu unterdrücken. Die Obergewalt sollte den volklichen
Unterbau stärken in seinem Eigenwirken und über die sichtbare Reichsgemeinschaft
hinaus auch verbinden mit der metaphysischen Wertordnung. Das Reich
schaut zuerst auf die Ordnung des Ganzen und sieht in ihr seine Kraftquelle.
So zeigt sich uns als Ideal eine geschichtete Welt, in der jeder Einzelne
und jeder Lebenskreis sein Eigenrecht hat, aber gleichzeitig einem größeren
Ganzen eingeordnet ist und in dieser Ordnung der Selbst- und Mitverantwortung
wertvoller wird als in der Isolierung.
2. Die zusammenfassende Kraft
Die mittelalterliche Reichsidee umschließt den Beruf des Reiches, die
weltliche Ordnung durchzuführen und zu sichern, wie die Kirche die religiöse
Seite des christlichen Abendlandes bestimmte und ordnete. Dem Reich
als Ordnung der politischen Wirklichkeit obliegt eine Volks-, Raum-,
und Wirtschaftsgestaltung, die den Reichtum der Mannigfaltigkeit zur
Synthese der Einheit emporhebt. Die Ordnung bedarf der Macht, um sich
durchzusetzen, allein die Macht kann sich nur halten, wenn sie einer
wirklichen Ordnung dient.
So hat das Wort „Reich“ einen tieferen Gehalt als das Wort „Staat“.
Im Staat ist das Wesentliche: Über- und Unterordnung, Herrscher und
Beherrschte (auch wenn an die Stelle des Einzelherrschers das Parlament
getreten ist). Der Staat strebt immer zur Zentralisierung der Gewalt.
Demgegenüber ist vom Begriff des Reiches untrennbar der Begriff der
freiwilligen Einigung und des gegenseitigen Dienens selbständiger Kräfte
von besonderer Eigenart und Prägung im Hinblick auf eine gemeinsam anerkannte
höhere Ordnung. So sind „Reich“ und „Zentralismus“ sich ausschließende
Begriffe; ein zentralistisches Reich ist eben kein Reich mehr, sondern
nur noch ein Staat. „Reich“ ist etwas Höheres, ist ein Zusammenklang
verschiedener Kulturtöne zu einer Harmonie. „Reich“ können wir überhaupt
erst wieder denken, wenn wir den heute geltenden starren Staats-Souveränitätsbegriff
überwunden haben.
3. Die gemeinschaft-bildende Kraft friedvoller Einordnung in den ihm
zugeordneten Völkerverband
Der nationalistische Staats-Souveränitätsbegriff ist auch die Grundlage
der stets kriegsschwangeren Freund-Feind-Theorie: wenn du mir nicht
als Freund zur Ausweitung meiner Herrschaftsgelüste dienen willst -
bist du eben deswegen mein Feind, denn ich zu vernichten strebe. Demgegenüber
umschließt der Begriff des einer höheren Ordnung unterstellten Reiches
gerade umgekehrt die Einladung zu friedvollem Zusammenwirken auch über
die völkischen Grenzen hinaus und damit die Grundlage zu einer auf Recht
und Vertrauen gegründeten Völkerversöhnung.
4. Die ehrfurcht-gebietende Würde der Macht aus höherer Ordnung
Macht allein erzeugt den auf der Furcht der Beherrschten aufgebauten
Zwang. Die politische Machtentfaltung des Reiches dagegen soll der Idee
nach stets gebunden bleiben an die über ihm waltende Ordnung der ewigen
Werte. So ist das Reich die politisch und metaphysisch begründete Aufgabe
des germanisch-christlichen Volkes, das die Wirklichkeit aus dem hierarchisch-geordneten
Verhältnis von Natur und Gnade zu gestalten strebt.
Daher mußte der Reichsgedanke mit der Säkularisierung naturnotwendig
entarten und verfallen. Es entstand der nationalistische Souveranitätsbegriff,
der selbstherrlich Staatsallmacht kraft eigenen Rechtes beansprucht.
Mit dem Heraustreten aus der über ihm stehenden Ordnung verlor das
zum Staat säkularisierte Reich auch die Mäßigung gegenüber seinem volklichen
Unterbau. Die Volksordnung ward zerstört, es entstand die aus sich souverän
dünkenden Individuen zusammengeballte Masse, die der Staat nur durch
die Zwangsordnung irgendwelcher Diktatur zu beherrschen vermag.
II.
Erste Vorbedingung einer Wiederbelebung
des allen Reichsbegriffes ist die Anerkennung der Hierarchie der Werte und zwar zunächst in
uns selbst, da die Würde der Person die Grundlage jeder Gemeinschaftsbildung
sein muß. Der Umsturz der Werte im persönlichen
Leben der Einzelnen ist die tiefste Grundlage für die Entartung unseres
gesellschaftlichen und staatlichen Lebens. Erst wenn wir die vitalen
Kräfte trotz lebensfroher Entwicklung in die Zucht eines geläuterten
Willens nehmen und wir ein gemeinschaftbildendes Element im Dienste
einer auch metaphysisch begründeten Ordnung werden, sind wir die kraftvollen
Träger eines neuen Reichsaufbaues. Wir müssen die vorstaatlichen Rechte
in uns und in unseren naturrechtlichen Gemeinschaften in ihrer ganzen
Würde leuchten lassen, so daß der Staat es sich nicht mehr erlauben
kann, sie zu übersehen und zu vergewaltigen.
Jede Verarmung oder Aufblähung einer Wertstufe in der Hierarchie der
Werte zerstört den unter höherem Ordnungsgesetz stehenden Reichsaufbau.
Überall muß die Durchgängigkeit der Beziehungen gewahrt bleiben: der
Mensch muß Vollmensch werden durch seine der Familie gewidmete Schöpferkraft,
die Familie ist verantwortlicher Mitträger der volklichen Gemeinschaften,
wie sie zugleich von diesen mitgetragen wird. Die Wirtschaft ist ihrem
Wesen nach die volkliche Gemeinschaft der Gütererzeugung zur Bedarfsdeckung.
Die herrschaftliche Funktion des Reiches erhält ihren Sinn und ihre
ideenmäßige Begrenzung durch den Dienst, der damit der volklichen Gemeinschaft
geleistet wird. Da das Reich nicht Selbstzweck ist, kann es sich nicht
als partikulares Staatsgebilde isolierend abschließen; es hat vielmehr
nach außen eine Funktion der friedlichen Einordnung in den ihm zugeordneten
Völkerverband. Alle diese Wertstufen volklichen Lebens haben ihren Eigen-
und geschichteten Teilwert aus der Kraft, die ihnen vom Schöpfergott
verliehen ist und ihnen aus seiner Weltregierung zuströmt.
In dieser Sicht wird erst klar, daß kein Glied dieser Wert-Hierarchie
in Hypertrophie entarten darf, aber auch keines vergewaltigt und unterdrückt
werden darf. In dieser Sicht wird aber auch klar, wie durch alle Schichten
hindurch letztverantwortlich der Einzelmensch bleibt, der von Gott angerufen
ist zur Beherrschung der Erde und damit auch zur sinnvollen Ausgestaltung
des gesellschaftlichen Lebens. Das ist die Aufgabe und die Würde des
Menschen. Der Begriff des Reiches ist der Idee nach ein Teil der Verwirklichung
dieses dem Menschen gewordenen Auftrages.