Archiv der Monarchieliga

zuletzt aktualisiert: 1 Adventus 2010

 

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Wir fordern den christlichen Staat!

Die Monarchiebewegung zwischen Reaktion und Religionsfreiheit
Ein Aufsatz von Martin Möller

Kirchliche Lehre

Was ist Religionsfreiheit im Sinne von Dh?

Einwände der Teilnehmer

Die Verteidigung von Dh durch die „Konzilskirche“

Schlußfolgerung

Konsequenzen für eine Monarchiebewegung

 

Die weltweite Monarchiebewegung läßt sich in zwei Gruppen gliedern, die einander leider häufig mit Unverständnis gegenüberstehen. Die große Gruppe der Konstitutionalisten steht auf dem Boden der modernen Weltanschauung und des modernen Staates, betont jedoch die meist rationalistisch begründeten Vorteile einer monarchischen Staatsführung. In den europäischen Monarchien entfalten die Konstitutionalisten Aktivitäten um die angestammten Herrscherhäuser zu unterstützen, vor allem gegen die hartnäckigen Versuche der Republikaner innerhalb und außerhalb der Parlamente, die die wenigen verbliebenen monarchischen Rechte noch weiter einzuschränken oder gar die Thronen ganz umzustürzen.

In den Republiken argumentieren die Konstitutionalisten sehr ähnlich, sie streben eine monarchische Staatsspitze an in der gleichen Form wie etwa das deutsche Präsidialsystem. Sie sind sogar bereit, eine nicht erbliche Monarchie, eine Monarchie für bestimmte Wahlperioden, eine Wahlmonarchie und ähnliche oft gemischte Formen, die sich meist an der affirmativen Macht des Faktischen ausrichten, hinzunehmen, wenn nur der Wechsel vom Begriff Republik zum Begriff Monarchie gewährleistet wird.

Dieser Gruppe der Konstitutionalisten oder Realisten steht die Gruppe der Reaktionäre gegenüber, die die Forderung nach Monarchie religiös und traditional begründet und sie in einen ideologischen Kampf eingebettet sieht, der sich nicht nur gegen Demokratie und Republikanismus, sondern gegen die moderne Welt und ihre Ideologien in toto richtet. Die Reaktionäre stützen sich zum überwiegenden Teil auf Christentum und kirchlichen Glauben, konfessionell sind unter ihnen Protestanten, Heiden, auch Muselmanen, doch meist sind sie Katholiken oder katholisch orientiert.

Dies ist insofern erstaunlich, als die Haltung der Reaktionäre von der (aktuellen) katholischen Lehre und Verkündigung weder unterstützt oder gedeckt wird. Im Gegenteil, die Forderung nach einer christlichen Monarchie tangiert die aktuelle Lehre der Kirche und könnte zu gegebener Zeit auf massiven kirchlichen Widerstand stoßen. Neben vielen neuzeitlichen Entwicklungen hat sich nämlich die römisch-katholischen Kirche die ursprünglich kirchenfeindliche Forderung nach dem konfessionslosen Staat zu eigen gemacht und vertritt diese mehr oder minder konsequent. Der biblische Gott hat nach römisch-katholischer Auffassung im Staate nichts zu suchen, die Unterstützung der Forderungen nach einer Invocatio Dei in der EU-Verfassung fiel entsprechend dünn aus.

Kirchliche Lehre

Der Wechsel in der Anschauung über den Staat wurde von der gemeinhin als „Vatikanum II“[1] bezeichneten Kirchenversammlung vorgenommen, die bekanntlich von 1962 bis 1965 tagte und eine Vielzahl von Texten, meist „Konstitutionen“ genannt, verabschiedete. Einer der letzten der verabschiedeten Texte war die Erklärung über die Religionsfreiheit, nach ihren Anfangsworten „Dignitatis humanae“ (Dh) genannt.

Nicht umsonst wurde die Erklärung in den letzten Tagen der V2-Synode verabschiedet, hatte sich doch eine Vielzahl der Teilnehmer seit 1962 geweigert, eine Änderung der angestammten Lehre der Kirche zuzulassen. Nicht weniger als sechs Umarbeitungen hatte sich der ursprüngliche Text der Erklärung gefallen lassen müssen, ehe er schließlich durchgepeitscht wurde. Daraus folgt schon, daß der Gegenstand der Religionsfreiheit seines kontroversen Charakters wegen überhaupt nicht zur Behandlung auf einem Konzil geeignet war. Die Dissidenten blieben hart, stimmten gegen den Text und weigerten sich, ihn zu unterzeichnen. Wie wir sehen werden, repräsentieren sie und nicht die Verfasser und Promulgatoren von Dh die Kirche und die kirchliche Position.

Wie sah nun die Lehre der Kirche vor Dh aus? Es sei vorausgeschickt, daß wir die Ansicht vertreten, daß die Lehre, die bis 1965 gegolten hat, auch weiterhin in Geltung ist, da Dh nicht geeignet war, die kirchliche Lehre zu ändern oder „weiterzuentwickeln“, wie sich die Vertreter des Modernismus in der Kirche ausdrücken. Tatsächlich stellte Dh aber keine legitime Entwicklung dar, sondern versuchte willkürlich die wahrheitsgemäße kirchliche Lehre zu verfälschen.

Bis Dh lehrte die Kirche von den Aposteln an über die Kirchenväter bis hin zur Lehre der jüngeren Päpste einheitlich, daß auch im Staat nur die Wahrheit Rechte genießen kann und daß Irrtum und Lüge keine Rechte genießen können, sondern bestenfalls im Interesse des Gemeinwohls bis zu einem gewissen Grade toleriert werden dürfen. Diese Lehre wurde von den Päpsten des 19. Jh. in der Abwehr eines kirchenfeindlichen Liberalismus und Demokratismus ausgestaltet, präzisiert und gefestigt.

Gregor XVI. hatte in Mirari vos im Jahre 1832 die Religionsfreiheit zu Recht als „Wahnsinn“ gebrandmarkt und in der Enzyklika Quanta cura schrieb Papst Pius IX. im Jahre 1864 über die „Irrtümer der Zeit“:

„ ... sie [die Modernisten] scheuen sie sich nicht, die irrige Meinung zu begünstigen, welche für die katholische Kirche und das Heil der Seelen im höchsten Grad zum Untergang führt, die bereits Unser unmittelbarer Vorgänger seligen Andenkens, Gregor XVI., als Wahnsinn bezeichnet hat, und zwar, die Gewissens- und Religionsfreiheit sei das eigene Recht eines jeden Menschen. Dieses Recht müsse das Gesetz in jeder wohlgeordneten Gesellschaft proklamieren und sicherstellen.  ... Wo die [katholische] Religion aus der bürgerlichen Gesellschaft verbannt sowie die Lehre und Autorität der göttlichen Offenbarung verworfen wurde, wird sogar der wahre Begriff der Gerechtigkeit und des menschlichen Rechts verdunkelt und geht verloren. ... Unsere Vorgänger haben mit apostolischem Starkmut, den ruchlosen Umtrieben gegen die gottlosen Menschen, stets Widerstand geleistet. Den Fluten der tobenden See gleich, schäumen diese ihre eigene Verwirrung und Ordnungslosigkeit aus und versprechen die Freiheit, während sie selbst Sklaven der Verderbnis [2] sind.“

An dieser wahrheitsgemäßen Lehre hat die Kirche auch unter großen Opfern nie gerüttelt, sie überdauerte den Untergang der katholischen Monarchie des Erzhauses in Österreich und den Untergang weiterer katholischer Staaten. Erst die V2-Synode von 1963 unternahm den Versuch, die kirchliche Lehre zu verändern. Wie auch andere Dokumente, so wurde auch Dh von einem in der Zeit vor Papst Johannes XXIII. gemaßregelten Theologen verfaßt. Es handelte sich um den amerikanischen Jesuitenpater John Courtney Murrey, der unter Pius XII. wegen seiner linken Theorien gerügt worden war, ähnlich wie Rahner und andere, die unter Johannes XXIII rehabilitiert wurden. [3] Gestützt wurde Murray von starken Kräften im US-amerikanischen Episkopat, die der amerikanistischen Häresie anhingen, also die US-Verfassung über die Lehre der hl. Kirche stellten. [4]

1963 schlug ihre große Stunde und es gelang ihnen, durch die beiden Päpste Johannes XXIII und Paul VI. begünstigt, ihre neue Lehre zu publizieren und somit das, was bisher zu Recht als Irrsinn gebrandmarkt war, in den Augen der Welt zur kirchlichen Lehre zu machen. Zwar galt V2-Synode angeblich als „nicht dogmatisch“, sondern als „pastoral“, doch wurden natürlich die V2-Synode-Texte von Stund an wie eine neue Offenbarung angesehen. Dies steigerte sich trotz oder wegen vieler Katastrophen der Kirche im Laufe der Jahre noch - bereits Paul VI. hatte V2-Synode als das „wichtigste Konzil aller Zeiten“ bezeichnet, Johannes Paul II. aber sattelte noch drauf und apostrophierte V2-Synode als „neues Pfingsten“, was wohl sicherlich die Ehre der hl. Dreifaltigkeit tangiert. Es ist auch offensichtlich, daß in der aktuellen Lehrentwicklung die Texte der V2-Synode als wichtigster Teil der katholischen Tradition überhaupt betrachtet werden, die Tradition vor 1963 spielt so gut wie gar keine Rolle mehr und wird im Lichte von V2-Synode interpretiert und nicht umgekehrt, wie es sachgerecht wäre.

Daß die V2-Synode überhaupt über einen so widersprüchlichen und in der kirchlichen Lehr überhaupt nicht bekannten Begriff wie denjenigen der „Religionsfreiheit“ handelte, ist auch heute noch unverständlich. Eine unmittelbare Notwendigkeit dafür lag nicht vor, auch war die bisherige Lehre der Kirche überhaupt nicht strittig. Der US-Bischof Primeau gab bei Beginn der Beratungen über die „Religionsfreiheit“ an, die amerikanische „protestantische Intelligentsia“ verlange eine solche Erklärung. Dies ist nicht nachzuvollziehen, da eine „protestantische Intelligentsia“ wie allgemein bekannt, mehrheitlich linksliberal (in Deutschland gelegentlich auch nationalsozialistisch), durchgehend aber antikatholisch ist. Niemals in der Kirchengeschichte wurden auf Druck von derartigen offenen Feinden des kirchlichen Glaubens Eingriffe in die Lehre der Kirche vorgenommen. Es wurde ebenfalls völlig offen zugegeben, daß man die Erklärung benötige, da man in opportunistischer Weise sich dem immerhin verurteilten Ökumenismus annähern wolle. Dies bedeutete auf lange Sicht die Aufgabe des Wahrheitsanspruches der Kirche gegenüber anderen Religionen und Konfessionen.

Diskussion über das Schema [4a] wurde abgewürgt. Der Protest darüber wurde so laut, daß in der Abschlußsitzung der Zweiten Periode besänftigend erklärt wurde, daß man nur aus Zeitgründen nicht habe diskutieren können. Angesichts der Unmenge von völlig überflüssigen „pastoralen“ Texten kann eine solche Aussage nur als faule Ausrede bezeichnet werden. Im D-H nehmen die endlosen Auslassungen der V2-Synode ganze 340 Spalten ein, im Gegensatz zum Ersten Vatikanum mit 48 Spalten und zum Ersten Konstantinopolitanum mit 18 Spalten. Die Lektüre der Dokumente V2-Synode kann nur als ermüdend und deprimierend bezeichnet werden. Obwohl sie ja als neue Offenbarung gelten, kennt übrigens kaum jemand außer einigen päpstlichen Ghostwritern diese Texte, aber im August 2003 witzele der Brüsseler Kardinal Godfried Daneels, in Gaudium et Spes wäre bereits die Hippie-Ära vorweggenommen und er spüre hier stets die Flower-Power-Mentalität der 60er Jahre.

Wie wichtig den Drahtziehern der V2-Synode - die Durchsetzung der kirchenfeindlichen Religionsfreiheit war, zeigt die Tatsache, daß Papst Johannes XXIII. noch im Angesicht des Todes durch die Enzyklika Pacem in Terris die V2-Synode auf die modernistische Lehre festzulegen suchte. Diese Enzyklika gehörte zu dem bereits in Mater et Magistra begonnenen Projekt des Papstes, eine Pseudotradition modernistischer Papstschreiben aus dem Boden zu stampfen, die in Zukunft samt den V2-Texten an die Stelle der authentischen kirchlichen Tradition zu treten hatten.

Die Diskussionszeit auf den Vollversammlungen der V2-Synode wurde hauptsächlich den amerikanischen Bischöfen zugeteilt und Bischöfen, die die liberale und ultraliberale Richtung vertraten. Ihre Meinungsäußerungen stützten sich auf vier opportunistische Argumente, die in stets wechselnden Kombinationen und Formulierungen vorgetragen wurden:

    1. Die Kirche muß für die Religionsfreiheit eintreten, weil der größte Teil der Staaten keine Religionsfreiheit gewährt.

    2. Die Kirche muß beim friedlichen Miteinander der Religionen beispielhaft vorangehen.

    3. Die Kirche muß den Verdacht ausräumen, sie  würde dort, wo sie herrsche, die Rechte anderer Gemeinschaften mißachten, dort wo sie nicht herrsche, entsprechende Rechte fordern.

    4. Der Staat ist inkompetent dem Evangelium gegenüber, er muß sich aus religiösen Angelegenheiten völlig heraushalten. Deshalb dürfe es keine christlichen Staaten geben und keine Staaten, die sich an christliche Positionen gebunden fühlen.

Diese Argumente sind ausnahmslos haltlos und sehr leicht zu entkräften, ja es sticht ins Auge, daß diese Argument lediglich als Scheinargumente herangeführt wurden. Dies erkannten auch die wenigen theologisch gebildeten Teilnehmer, deren Position auf der Synode allerdings völlig hoffnungslos war, da die Macht der Synodenleitung stark genug war, gegnerische Positionen vollständig zu marginalisieren und auszuschalten.

Was ist Religionsfreiheit im Sinne von Dh?

Unter Religionsfreiheit versteht das liberalistische Staatsrecht im Allgemeinen das personale Recht auf freies Bekenntnis zu einer beliebigen Religion, also die „Bekenntnisfreiheit“. Geht es um das Recht auf die freie Ausübung einer Religion spricht man von „Kultusfreiheit“. Die individuelle Freiheit, zu glauben, was immer man für gut und richtig hält, wird als „Glaubensfreiheit“ bezeichnet. Der Brockhaus von 1982 definiert in einem Satz: „Religionsfreiheit ist das Recht auf freies Bekenntnis zu einer Religion (Bekenntnisfreiheit) und das Recht auf freie Religionsausübung (Kultfreiheit), oft gleichbedeutend mit dem stärker auf das individuelle Recht bezogenen Begriff der Glaubensfreiheit.“ [5]

Es ist klar, daß diese Freiheiten auf Nichts basieren, daß sie Illusion sind. Im Abendland war ihre Entwicklung stets kirchenfeindlicher Art und zielte auf die Schädigung des kirchlichen Glaubens. Es ist kein Zufall, daß die Religionsfreiheit ein Element der französischen Revolution war und ihre mörderischen Exzesse flankierte.

Wie argumentierte nun Dh? Man muß sagen, daß man Dh die sechs Umarbeitungen nicht ansieht. Die in Dh vorgetragene Argumentation ist nicht  überzeugend und macht keinen kirchlichen Eindruck. Daß hier kirchliche Lehre vorgetragen wird, ist nicht erkennbar. Letztlich wird lediglich plakativ erklärt, daß aus der - kirchlich unumstrittenen - Gewissensfreiheit eine Religionsfreiheit im Staate hervorgeht, - warum das so sein soll, das kann Dh nicht überzeugend darstellen.

Dh behauptet frech und ohne Begründung, daß Christus persönlich der Kirche das allgemeine Recht auf Religionsfreiheit anvertraut habe. Dabei ist Dh nicht in der Lage, auch nur eine einzige Stelle aus dem Evangelium heranzuführen, die diese Behauptung belegt. Dies ist kein Zufall, gebraucht der Heiland doch das Wort „Freiheit“ kein einziges Mal in seinen Lehren und Predigten. Er überließ es dem Völkerapostel, ein für alle Mal klarzustellen, was Freiheit im Sinne Christi bedeutet. Irgend etwas, was auch nur im entferntesten einer „Religionsfreiheit“ ähnelt, ist im Evangelium nicht zu finden. Im Gegenteil, die apostolische Lehre verdeutlicht in größter Klarheit, daß jede irdische Freiheit ohne Christus keine Freiheit sondern uneingeschränkte Sklaverei ist. Gewährt der Glaube an Christus die vollständige Freiheit, so hat der im Gesetz der Sünde gefangene Mensch ohne Christus seine Freiheit verwirkt, und zwar völlig unabhängig von dem Freiheitsspielraum, den beispielsweise Gesellschaft oder Staat ihm - scheinbar! - einzuräumen bereit ist. Angesichts dieses biblischen Befundes ist die Behauptung von Dh, „daß Christus persönlich der Kirche das allgemeine Recht auf Religionsfreiheit anvertraut habe“ zu verwerfen.

Um eine derartige Behauptung überhaupt erst zu ermöglichen, changiert Dh ständig in geradezu penetranter Weise die Darstellung des freien, vom hl. Geist gelenkten Glaubensaktes mit der unfreien, ins Verderben führenden Entscheidung für den Dämonendienst, der hier beständig „Religion“ genannt wird. Der  Leser von Dh weiß niemals, ob gerade vom christlichen Gottesdienst oder vom heidnischen Götzendienst die Rede ist. Für beide wird volle „juridische“ Freiheit gefordert und letztlich ist es die Konsequenz von Dh, daß der Heiland den Menschen freigestellt habe, ob sie sich für ihn oder für den Teufel entscheiden.

Besonders hervorgehoben wird die Forderung, daß kein Volk, kein Staat einen gemeinsamen Glauben haben dürfe:

„Wenn in Anbetracht besonderer Umstände in einem Volk einer einzigen religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle bürgerliche Anerkennung gezollt wird, so ist es notwendig, daß zugleich das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiösen Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird.“

Diese Forderung hat sich ausschließlich zum unermeßlichen Schaden der katholischen Völker und Staaten ausgewirkt. Selbstverständlich hat sich kein muselmanischer, buddhistischer, animistischer, hinduistischer oder atheistischer Staat auch nur einen Deut um Dh geschert. Im Gegenteil, man kann teilweise den Eindruck gewinnen, daß all diese mit dem Recht auf Freiheit ausgestattete Staaten und Gruppen sich erst Recht zur Verfolgung ihrer christlichen Bürger angeregt fühlten.

Wie zum Hohn fordert Dh nun auch noch den Schutz der Bürger vor mißbräuchlicher Anwendung der Religionsfreiheit:

„Da die bürgerliche Gesellschaft außerdem das Recht hat, sich gegen Mißbräuche zu schützen, die unter dem Vorwand der Religionsfreiheit vorkommen können, so steht es besonders der Staatsgewalt zu, diesen Schutz zu gewähren; dies darf indessen nicht auf willkürliche Weise oder durch unbillige Begünstigung einer Partei geschehen, sondern nur nach rechtlichen Normen, die der objektiven sittlichen Ordnung entsprechen.“

Daß eine Gesellschaft, die unter die Zwangsherrschaft von Liberalismus, Demokratie oder Sozialismus steht, keinen Zugang mehr hat zu „rechtlichen Normen, die der objektiven sittlichen Ordnung entsprechen“ scheinen die Autoren von Dh noch nicht erfahren zu haben, obwohl sich dieser Zustand seit der Französischen Revolution wie eine Pestepidemie um die Welt herum frißt und das Blut der in Vielmillionenzahl Ermordeter zum Himmel schreit.

Einwände der Teilnehmer

Viele Teilnehmer kannten die wahrheitsgemäße Lehre der Kirche und machten entsprechende Einwände. Kardinal Ottaviani, immerhin Präsident der Theologischen Kommission, meinte:

„Der Text macht sich der Übertreibung schuldig mit der Erklärung, daß „der Ehre wert ist“, der seinem Gewissen gehorcht. Es sei besser zu sagen, daß eine solche Person Toleranz oder Respekt und Liebe verdiene. ... Der Grundsatz, daß jedes Individuum das Recht hat, seinem Gewissen zu folgen, muß voraussetzen, daß dieses Gewissen nicht im Gegensatz steht zum Gesetz Gottes. ... In dem Text fehlt eine ausdrückliche und feierliche Bejahung des ersten und genuinen Rechtes auf Religionsfreiheit, das objektiv denen eigen ist, die Mitglieder der wahren geoffenbarten Religion sind. Ihr Recht ist objektives und subjektives, während es für die im Irrtum befindlichen nur ein subjektives Recht gibt. ... Es ist eine sehr ernste Sache, zu behaupten, daß jede Art von Religion die Freiheit habe, sich auszubreiten. Das muß ganz klar zur Schädigung für die Nationen führen, wo die katholische Religion die einzige ist, der das Volk anhängt. … Ein ökumenisches Konzil der Katholischen Kirche darf die Tatsache nicht ignorieren, daß die Rechte der wahren Religion nicht nur auf rein natürliche Rechte gegründet sind, sondern auch und in viel höherem Maße auf die Rechte, die aus der Offenbarung erfließen.“ [6]

Kardinal Ruffini von Palermo meinte unter anderem:

„Mit dieser Erklärung heißt das Konzil den religiösen Indifferentismus gut und sagt nichts anderes als das, was die Vereinten Nationen in ihrer Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1948 gesagt hätten.“ [7]

Des weiteren prophezeite der Kardinal, daß wenn dieser Text angenommen würde, die Konkordate mit Italien, Spanien und anderen katholischen Staaten revidiert werden müßten. Mit dieser Voraussage behielt der Kardinal recht, die entsprechenden Revisionen erfolgten bald nach der Synode. Der am klarsten denkende Gegner von Dh war Kardinal Quiroga y Palacios von Santiago de Compostela. Er befürchtete, daß die katholische Gläubige durch Dh großen Gefahren ausgesetzt werden. Eine neue doppeldeutige Lehre werde auf Kosten der traditionellen Lehre begünstigt, zudem der Liberalismus gefördert, den die Kirche so oft verurteilt hat.[8]

Die Verteidigung von Dh durch die „Konzilskirche“

In der katholischen Welt wurde Dh ähnlich wie andere Texte der V2-Synode massiv kritisiert, und zwar mit denselben Argumenten, die die Kritiker unter den Teilnehmern von Anbeginn vorgebracht hatten. Die Kritik ging so weit, daß dem Papst Paul VI. Häresie vorgeworfen und die Behauptung aufgestellt wurde, er hätte mit der Promulgierung der V2-Dokumente sein Amt verwirkt. Der Sedisvakantismus war geboren, die seither grassierende Lehre, der Stuhl Petri sei verwaist und die amtlichen Akte der Päpste seit Paul VI. inklusive Bischofsweihen und Kardinalserhebungen seien ausnahmslos ungültig.

Bestimmte Theologen wurden beauftragt, derartige Lehren zu widerlegen. Sie taten ihr Bestes, konnten jedoch rückwirkend die entscheidenden Mängel an den V2-Dokumenten selbst nicht mehr beheben. Deshalb wirkt ihre Argumentation komisch und kann nicht überzeugen. Einer der deutschen Verteidiger von Dh war Manfred Adler. [9] Seine ganze Verteidigung besteht ausschließlich aus einer Wiederholung der in Dh vorgestellten Kuriositäten: Die Religionsfreiheit der Synode sei ein juridischer Begriff, andererseits sei sie aber dasselbe wie Gewissensfreiheit. Der Einzelne dürfe nicht daran gehindert werden gemäß seinem Gewissen zu handeln, - in den gebührenden Grenzen - , dies sei Teil der Offenbarung. Deshalb habe der Staat areligiös zu sein, er muß alle Religionsgemeinschaften gleichbehandeln und darf keine Religion bevorzugen. Die Offenbarung streift Adler nur recht kurz, um sich um so intensiver dem Lob der V2-Synode zu widmen, die, will man Adler Glauben schenken, sich vor allem dem Kult des Gewissens und seiner Freiheit gewidmet hat.

Die Gleichsetzung der Begriffe „Religionsfreiheit“ und „Gewissensfreiheit“ krönt Adler mit der willkürlichen Schlußfolgerung „die Religionsfreiheit ist ein von Gott gegebenes allgemeines natürliches Menschenrecht.“ Das Neue in Dh sei die Entwicklung einer „subjektiven“ Religionsfreiheit, die traditionelle Lehre bliebe unangetastet, werde nur ergänzt, Adler zitiert Kasper, der 1987  ausgeführt hatte:

„Der Grund für diesen Wandel [10] liegt in der grundlegend veränderten Situation der Welt im 20. Jh. gegenüber dem 19. Jh. Nicht mehr der Liberalismus, sondern der Totalitarismus war nunmehr die Gefahr. In dieser Situation trat die Kirche entschlossen auf die Seite der Freiheit.“

Ich erspare mir den Kommentar dieser eigentlich nicht zitierfähigen Aussage. Adler behauptet weiter, Kasper hätte bewiesen, die V2-Synode hätte eine ganz neue, „eigenständige und keinesfalls vom freimaurerische Liberalismus“ beeinflußte Menschenrechtslehre formuliert. [11]

Die Betrugshypothese von Rothkranz [12] versucht Adler nun zu widerlegen, indem er die Behauptung aufstellt, der „vorkonziliare“ und zu verurteilende Begriff der Religionsfreiheit sei durch einen neuen, gänzlich diametralen Begriff der Religionsfreiheit abgelöst worden. Die bisher verurteilte und von den Freimaurern geforderte Religionsfreiheit sei eine „objektive“ gewesen. Sie ist von Papst Pius IX. in „Quanta cura“ verurteilt worden. Der Syllabus verurteilt beispielsweise folgenden Satz:

„Die menschliche Vernunft ist ohne Rücksicht auf Gott der einzige Schiedsrichter zwischen wahr und falsch, gut und böse, sie ist sich selbst Gesetz und reicht hin, durch ihre natürlichen Kräfte das Wohl des Menschen und der Völker zu begründen.“

Die neue Lehre stehe in denkbar größten Gegensatz zu der von Pius beschriebenen, - warum, das sagt Adler nicht.

Adler gibt im Folgenden unumwunden zu, daß die Lehre von Dh der Anpassung an die US-amerikanische Verfassung dient. Der konfessionelle Staat widerspräche, so Adler, nämlich der US-Verfassung. Schon diese Aussage ist aber grundfalsch, da die USA eine Staatsreligion lediglich für die Union, jedoch nicht für die Bundesstaaten ausschließt. Auch die Forderung nach einer „Trennung von Kirche und Staat“ ist nicht in der US-Verfassung enthalten. Von den 13 Gründerstaaten hatten zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit sieben eine anglikanische Staatskirche und drei eine kongregationalistische Staatskirche. In zehn der Staaten war der Katholizismus illegal. Mit der Formulierung des Ersten Zusatzartikel wollten die Bundesstaaten lediglich erreichen, daß sich der US-Kongreß nicht in diese föderale Angelegenheit einmischt. Dies und nichts anderes ist der Grund für das Verbot einer Staatsreligion auf Unionsebene.

Daß der US-Episkopat auf Religionsfreiheit und Dh drang, hatte völlig andere Gründe, die Adler allerdings verschweigt. Frech behauptet Adler, in den Vereinigten Staaten herrsche eine „wohlwollende Trennung von Kirche und Staat“. Dies wäre das Vorbild für einen Staat gemäß Dh,  diese Art der Religionsfreiheit habe nichts mit moralischen und theologischen Aussagen zu tun, sie rede auch nicht einer Kirchenfeindschaft das Wort und es gelte weiterhin, daß der katholische Glaube wahr sei, - nur Zwang und staatliche Einmischung müsse vermieden werden. Die Religionsfreiheit sei im wohlverstandenen Eigeninteresse des Staates, da die Religion Gerechtigkeit und Frieden im Gemeinwesen fördere. Der Staat wird zwar nicht laizistisch gesehen, doch kann er die (katholische) Religion nur fördern, indem er Religionsfreiheit gewähre: „Dh vertritt in keiner Weise das laizistische Staatsverständnis; sie ist vielmehr ein Bekenntnis zum wertgebundenen modernen freiheitlichen Rechtsstaat.“ Es folgen weitere sinnlose, sich im Kreise drehende Aussagen, die mit der öffentlichen Ordnung zusammenhängen. Als Summe formuliert Adler, daß der katholische Staat nach dem „Konzil“ nur dann fortbestehen kann, wenn er allen Religionen und Bekenntnissen volle Freiheit gewährt. Man muß in aller Deutlichkeit feststellen, daß die Entwicklung nach der V2-Synode jedes einzelne Wort Adlers Lügen straft. Hier nur einige wenige von zehntausenden Beispielen, wie die staatlichen Entwicklungen aussehen, die auf Dh aufbauen:

Kruzifixe wurden aus den staatlichen Schulen und Gebäuden verbannt, das öffentliche Te Deum und jeder öffentliche christliche Kult abgeschafft, Abtreibung, Ehescheidung, Pornographie und  Euthanasie wurden legalisiert, die Teilnahme der Soldaten an Fronleichnamsprozessionen wurde verboten, Schulen und Hospitäler wurden säkularisiert, der christliche Schulunterricht auch in den zur Zeit der V2-Synode noch vollkommen christlichen Staaten abgeschafft, Gebete zu Beginn von Parlamentssitzungen, Unterrichtsstunden und Schwurgerichtstagen etc. wurden abgeschafft, ebenso wie fast alle öffentlichen Gebete, der kirchliche Charakter des Eides wurde abgeschafft und so weiter, und so weiter, und so weiter. In den „religiös-freundlichen“ USA kann bestraft werden, wer jemandem Happy Christmas statt des Dh-konformen Happy Seasons wünscht. Für alle diese Maßnahmen des Unrechts und der Zerstörung der christlichen Welt steht Dh, stehen Namen wie Kasper und Adler.

Die römisch-katholischen Bischofskonferenzen begrüßen bis zum heutigen Tage diese Entwicklung mit zynischen Sprüchen wie:

„In einer Zeit, als sich die Nation vollständig mit dem katholischen Glauben identifizierte, war es logisch, daß der Katholizismus offizielle Religion war. Heute charakterisiert der Pluralismus die Zivilgesellschaft viel besser und es erscheint nicht gerechtfertigt, daß die Kirche mit dem Staat vereint sei, da dies den Eindruck erweckt, der Glaube würde den Menschen aufgenötigt. Die Kirche will die Menschen nicht verwirren und sie will auch nicht mit dem Staat verwechselt werden.“ [13]

Dh und die Haltung seiner Verteidiger kann man gut mit folgendem Vers charakterisieren:

Der ält'ste Götze eigner Lust
beherrscht der Menschen Brust.
Die Weisen brüten Torheit aus,
und Belial sitzt wohl in Gottes Haus,
weil auch die Christen selbst von Christo laufen. [14]

Schlußfolgerung

Aus alldem muß eindeutig geschlußfolgert werden, daß Dh keine kirchliche Lehre ist. Im Gegenteil – Dh stellt ein durch und durch kirchenfeindliches, der Lehre Christi entgegengesetztes Dokument dar, dem kein Christ folgen darf und das vollinhaltlich zurückgewiesen werden muß. Die Freiheit des Evangeliums ist erst dann wiederhergestellt, wenn in der ganzen Kirche die Lehre von Dh vollständig überwunden und ihre verderbliche „Religionsfreiheit“ ausgetilgt ist. Die liberale Religionsfreiheit ist das Gegenteil von Freiheit, die einzige Freiheit, die wir bekennen, ist die Freiheit, die Christus gewirkt hat, in dem er die Sünde und den Tod besiegt hat. Christus hat das Gesetz erfüllt und die Freiheit für alle Menschen und ihre Staaten gebracht:

„Das Blut, das meine Schuld durchstreicht
macht mir das Herze wieder leicht
und spricht mich frei.
Ruft mich der Höllen Heer zum Streite,
so stehet Jesus mir zur Seite,
daß ich beherzt und sieghaft sei.“ [15]

Konsequenzen für eine Monarchiebewegung

Für die Monarchiebewegung bedeutet das vor allem, daß sie an Dh nicht gebunden ist und daß sie sehr wohl recht daran tut, den christlichen Staat und die christliche Monarchie zu fordern. Das dürfte zwar jedem Monarchisten von vornherein klar sein, doch kann der Wirrsinn der „Konzilskirche“ sicherlich auch heute noch in manchem Kopfe herumspuken. Es muß auch klar sein, daß ohne die Anerkennung des christlichen Staates keinerlei sozialer, gesellschaftlicher oder staatlicher Fortschritt auch nur denkbar ist. Die Wahnvorstellungen des Liberalismus müssen kräftig, und zwar mit eisernem Besen, aus der Kirche hinausgefegt werden, bevor sich auf Erden irgend etwas zum Guten wenden kann. Mit den Christen aller Zeiten bekennen wir, „daß in dem Namen Jesu sich beugen aller derer Kniee, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind“. Nur in dem Staat, der diese Forderung zu seinem Grundlage macht, kann Freiheit beginnen, nur im christlichen Staat ist Freiheit überhaupt möglich – und zwar für alle Menschen, die Bürger dieses Staates sind.

Dieses Ziel stimmt mit der hl. Schrift überein, es stimmt mit der Lehre der Kirche überein, es ist durch unsere kirchliche und staatliche Tradition geheiligt. Es ist lediglich die heimtückische Wirkung der demokratischen Propaganda, die den Gutwilligen suggeriert, das Demokraten-System sei vorteilhaft, es stelle einen Fortschritt gegenüber dem konfessionellen Staat dar und es würde überhaupt irgend etwas Gutes bringen. Die Demokraten sind sogar bereit ihre totale moralische Disqualifikation offen zuzugeben, solange die Prämisse anerkannt wird, sie stünden trotz alledem an der Spitze des Fortschritts der Menschheit. Wenn diese durchaus diabolische Propaganda durchbrochen sein wird, werden sich die Demokraten-Wahnvorstellungen in Luft auflösen und sie werden verschwinden wie Spreu im Wind. Dies also muß die Zielrichtung der Monarchiebewegung sein, hier ist der Ansatzpunkt, auf eine Weltenwende zum Guten hinzuarbeiten, die ja doch auf jeden Fall kommen wird und muß!

 



[1]

Tatsächlich kann man die Versammlung, die am 11.(!) 10. 1962 begann, nicht „Zweites Vatikanum“ und nicht „Konzil“ nennen. Die Bezeichnung „Zweites Vatikanum“ soll insinuieren, daß diese Versammlung etwas mit dem „Ersten Vatikanum“ von 1870 zu tun habe, was jedoch nicht der Fall ist.
Ein Konzil war sie nicht, da das notwenige Wesensmerkmal eines Konzils die dogmatische oder kirchenrechtliche Lösung mindestens einer strittigen Frage ist. Dies ist jedoch hier nicht geschehen, im Gegenteil, es wurden Verwirrung gestiftet und eine Vielzahl neuer, bis heute ungelöster Fragen aufgeworfen. Wir nennen sie in diesem Aufsatz im Folgenden „V2-Synode“. Die „Konzilsväter“, mehrheitlich völlig schuldlos und fast ohne Einflußmöglichkeit, nennen wir im Folgenden „Teilnehmer“.

[2]

Hervorhebung durch den Autor

[3]

Rahner spottete später in niederträchtiger Weise über die tatsächlich milden Zensuren der Kurie, die meist nur in ohnehin leicht zu unterlaufenden Veröffentlichungsverboten bestanden.

[4]

Die bekanntlich mit den Worten beginnt „We the people of the United States“. Der erste Zusatzartikel, der u.a. eine Staatsreligion auf Bundesebene verbietet, lautet: Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.

[4a]

„Schema“ werden im Vatikan die theologischen Arbeitsvorlagen genannt, die auf einer Versammlung durch die Mitglieder bearbeitet werden sollen.

[5]

dtv-Brockhaus-Lexikon 1986

[6]

zitiert nach Pater Ralph Wiltgen S.V.D.: Der Rhein fließt in den Tiber. Lins-Verlag, Feldkirch 1988 S. 169. Das Buch von 1988 des amerikanischen Autoren ist vielleicht das bedeutendste kritische Buch über die vatikanische Synode aus konservativer Sicht und beschriebt auch die Vorgehensweise der Drahtzieher ziemlich plausibel.

[7]

ebenda

[8]

a.a.O. S. 170. Die „Konzilskirche“ der V2-Synode hat durch eigene Initiative die verbliebenen katholischen Staaten mit ihrem Schutz von katholischem Glauben und Kultur abgeschafft:

   
1974

Auf Drängen des hl. Stuhles wird im schweizerischen Kanton Sitten die Verfassung geändert, die bis dahin den Katholizismus als Staatsreligion vorsah

   
   
   


[9]

Pater Adler war 1978 nach einer Kampagne des deutschen Boulevardmagazins „Der Spiegel“ im Jahre 1978 ohne Anhörung von Seiten des Speyerer Ordinariats aus dem Schuldienst entlassen worden. Bis dahin war er in diesem Bistum als Religionslehrer eingesetzt. Bischof in Speyer war damals der jetzige Kardinal von München Wetter.

[10]

Von den Positionen der Päpste des 19. Jh. zu den Texten der V2-Synode.

[11]

In seiner Trilogie „Die Söhne der Finsternis“ hatte Adler die Pläne von Freimaurern und Zionisten zur Errichtung einer Weltregierung aufgedeckt. Sollte ihm die Bedeutung von Dh als Baustein dieser Planung entgangen sein? Oder hat er zwischen 1978 und 1998 seine Position geändert? Wir werden es nicht erfahren, denn Adler verstarb am 7. März 2005.

[12]

der in seinen Schriften davon ausgeht, daß es sich beim V2 um ein betrügerische Machenschaft handele

[13]

eine Lateinamerikanische Bischofskonferenz im Jahre 2004!!

[14]

Johann Sebastian Bach: Kantate 76 „Die Himmel erzählen die Ehre Gottes“, Satz 4, Verfasser unbekannt

[15]

Johann Sebastian Bach: Kantate 78 „Jesu, der du meine Seele“, Satz 4, Verfasser unbekannt

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