Wir fordern den christlichen Staat!
Die Monarchiebewegung zwischen Reaktion und Religionsfreiheit
Ein Aufsatz von Martin Möller
Kirchliche Lehre
Was ist Religionsfreiheit im Sinne von Dh?
Einwände der Teilnehmer
Die Verteidigung von Dh durch die „Konzilskirche“
Schlußfolgerung
Konsequenzen für eine Monarchiebewegung
Die weltweite Monarchiebewegung läßt sich in zwei Gruppen gliedern,
die einander leider häufig mit Unverständnis gegenüberstehen. Die große
Gruppe der Konstitutionalisten steht auf
dem Boden der modernen Weltanschauung und des modernen Staates, betont
jedoch die meist rationalistisch begründeten Vorteile einer monarchischen
Staatsführung. In den europäischen Monarchien entfalten die Konstitutionalisten
Aktivitäten um die angestammten Herrscherhäuser zu unterstützen, vor
allem gegen die hartnäckigen Versuche der Republikaner innerhalb und
außerhalb der Parlamente, die die wenigen verbliebenen monarchischen
Rechte noch weiter einzuschränken oder gar die Thronen ganz umzustürzen.
In den Republiken argumentieren die Konstitutionalisten sehr ähnlich,
sie streben eine monarchische Staatsspitze an in der gleichen Form wie
etwa das deutsche Präsidialsystem. Sie sind sogar bereit, eine nicht
erbliche Monarchie, eine Monarchie für bestimmte Wahlperioden, eine
Wahlmonarchie und ähnliche oft gemischte Formen, die sich meist an der
affirmativen Macht des Faktischen ausrichten, hinzunehmen, wenn nur
der Wechsel vom Begriff Republik zum Begriff Monarchie gewährleistet
wird.
Dieser Gruppe der Konstitutionalisten oder Realisten steht die Gruppe
der Reaktionäre gegenüber, die die Forderung
nach Monarchie religiös und traditional begründet und sie in einen ideologischen
Kampf eingebettet sieht, der sich nicht nur gegen Demokratie und Republikanismus,
sondern gegen die moderne Welt und ihre Ideologien in toto richtet.
Die Reaktionäre stützen sich zum überwiegenden
Teil auf Christentum und kirchlichen Glauben, konfessionell sind unter
ihnen Protestanten, Heiden, auch Muselmanen, doch meist sind sie Katholiken
oder katholisch orientiert.
Dies ist insofern erstaunlich, als die Haltung der Reaktionäre
von der (aktuellen) katholischen Lehre und Verkündigung weder unterstützt
oder gedeckt wird. Im Gegenteil, die Forderung nach einer christlichen
Monarchie tangiert die aktuelle Lehre der Kirche und könnte zu gegebener
Zeit auf massiven kirchlichen Widerstand stoßen. Neben vielen neuzeitlichen
Entwicklungen hat sich nämlich die römisch-katholischen Kirche die ursprünglich
kirchenfeindliche Forderung nach dem konfessionslosen Staat zu eigen
gemacht und vertritt diese mehr oder minder konsequent. Der biblische
Gott hat nach römisch-katholischer Auffassung im Staate nichts zu suchen,
die Unterstützung der Forderungen nach einer Invocatio Dei in
der EU-Verfassung fiel entsprechend dünn aus.
Der Wechsel in der Anschauung über den Staat wurde von der gemeinhin
als „Vatikanum II“[1]
bezeichneten Kirchenversammlung vorgenommen, die bekanntlich von 1962
bis 1965 tagte und eine Vielzahl von Texten, meist „Konstitutionen“
genannt, verabschiedete. Einer der letzten der verabschiedeten Texte
war die Erklärung über die Religionsfreiheit, nach ihren Anfangsworten
„Dignitatis humanae“ (Dh)
genannt.
Nicht umsonst wurde die Erklärung in den letzten Tagen der V2-Synode
verabschiedet, hatte sich doch eine Vielzahl der Teilnehmer seit 1962
geweigert, eine Änderung der angestammten Lehre der Kirche zuzulassen.
Nicht weniger als sechs Umarbeitungen hatte sich der ursprüngliche Text
der Erklärung gefallen lassen müssen, ehe er schließlich durchgepeitscht
wurde. Daraus folgt schon, daß der Gegenstand der Religionsfreiheit
seines kontroversen Charakters wegen überhaupt nicht zur Behandlung
auf einem Konzil geeignet war. Die Dissidenten blieben hart, stimmten
gegen den Text und weigerten sich, ihn zu unterzeichnen. Wie wir sehen
werden, repräsentieren sie und nicht die Verfasser und Promulgatoren
von Dh die Kirche und die kirchliche Position.
Wie sah nun die Lehre der Kirche vor Dh
aus? Es sei vorausgeschickt, daß wir die Ansicht vertreten, daß die
Lehre, die bis 1965 gegolten hat, auch weiterhin in Geltung ist, da
Dh nicht geeignet war, die kirchliche
Lehre zu ändern oder „weiterzuentwickeln“, wie sich die
Vertreter des Modernismus in der Kirche ausdrücken. Tatsächlich stellte
Dh aber keine legitime Entwicklung dar,
sondern versuchte willkürlich die wahrheitsgemäße kirchliche Lehre zu
verfälschen.
Bis Dh lehrte die Kirche von den Aposteln
an über die Kirchenväter bis hin zur Lehre der jüngeren Päpste einheitlich,
daß auch im Staat nur die Wahrheit Rechte genießen kann und daß Irrtum
und Lüge keine Rechte genießen können, sondern bestenfalls im Interesse
des Gemeinwohls bis zu einem gewissen Grade toleriert werden dürfen.
Diese Lehre wurde von den Päpsten des 19. Jh. in der Abwehr eines kirchenfeindlichen
Liberalismus und Demokratismus ausgestaltet, präzisiert und gefestigt.
Gregor XVI. hatte in Mirari vos
im Jahre 1832 die Religionsfreiheit zu Recht als „Wahnsinn“
gebrandmarkt und in der Enzyklika Quanta cura
schrieb Papst Pius IX. im Jahre 1864 über die „Irrtümer der Zeit“:
„ ... sie [die Modernisten] scheuen sie sich nicht, die irrige Meinung
zu begünstigen, welche für die katholische Kirche und das Heil der
Seelen im höchsten Grad zum Untergang führt, die bereits Unser unmittelbarer
Vorgänger seligen Andenkens, Gregor XVI., als Wahnsinn bezeichnet
hat, und zwar, die Gewissens- und Religionsfreiheit sei das eigene
Recht eines jeden Menschen. Dieses Recht müsse das Gesetz in
jeder wohlgeordneten Gesellschaft proklamieren und sicherstellen.
... Wo die [katholische] Religion aus der bürgerlichen Gesellschaft
verbannt sowie die Lehre und Autorität der göttlichen Offenbarung
verworfen wurde, wird sogar der wahre Begriff der Gerechtigkeit und
des menschlichen Rechts verdunkelt und geht verloren. ... Unsere Vorgänger
haben mit apostolischem Starkmut, den ruchlosen Umtrieben gegen die
gottlosen Menschen, stets Widerstand geleistet. Den Fluten der tobenden
See gleich, schäumen diese ihre eigene Verwirrung und Ordnungslosigkeit
aus und versprechen die Freiheit, während sie selbst Sklaven
der Verderbnis [2]
sind.“
An dieser wahrheitsgemäßen Lehre hat die Kirche auch unter großen Opfern
nie gerüttelt, sie überdauerte den Untergang der katholischen Monarchie
des Erzhauses in Österreich und den Untergang weiterer katholischer
Staaten. Erst die V2-Synode von 1963 unternahm den Versuch, die kirchliche
Lehre zu verändern. Wie auch andere Dokumente, so wurde auch Dh
von einem in der Zeit vor Papst Johannes XXIII. gemaßregelten Theologen
verfaßt. Es handelte sich um den amerikanischen Jesuitenpater John Courtney
Murrey, der unter Pius XII. wegen seiner linken Theorien gerügt
worden war, ähnlich wie Rahner und andere, die unter Johannes XXIII
rehabilitiert wurden. [3]
Gestützt wurde Murray von starken Kräften im US-amerikanischen
Episkopat, die der amerikanistischen Häresie anhingen, also die US-Verfassung
über die Lehre der hl. Kirche stellten. [4]
1963 schlug ihre große Stunde und es gelang ihnen, durch die beiden
Päpste Johannes XXIII und Paul VI. begünstigt, ihre neue Lehre
zu publizieren und somit das, was bisher zu Recht als Irrsinn gebrandmarkt
war, in den Augen der Welt zur kirchlichen Lehre zu machen. Zwar galt
V2-Synode angeblich als „nicht dogmatisch“, sondern als „pastoral“,
doch wurden natürlich die V2-Synode-Texte von Stund an wie eine neue
Offenbarung angesehen. Dies steigerte sich trotz oder wegen vieler Katastrophen
der Kirche im Laufe der Jahre noch - bereits Paul VI. hatte V2-Synode
als das „wichtigste Konzil aller Zeiten“ bezeichnet, Johannes Paul II.
aber sattelte noch drauf und apostrophierte V2-Synode als „neues Pfingsten“,
was wohl sicherlich die Ehre der hl. Dreifaltigkeit tangiert. Es
ist auch offensichtlich, daß in der aktuellen Lehrentwicklung die Texte
der V2-Synode als wichtigster Teil der katholischen Tradition überhaupt
betrachtet werden, die Tradition vor 1963 spielt so gut wie gar keine
Rolle mehr und wird im Lichte von V2-Synode interpretiert und nicht
umgekehrt, wie es sachgerecht wäre.
Daß die V2-Synode überhaupt über einen so widersprüchlichen und in
der kirchlichen Lehr überhaupt nicht bekannten Begriff wie denjenigen
der „Religionsfreiheit“ handelte, ist auch heute noch unverständlich.
Eine unmittelbare Notwendigkeit dafür lag nicht vor, auch war die bisherige
Lehre der Kirche überhaupt nicht strittig. Der US-Bischof Primeau gab
bei Beginn der Beratungen über die „Religionsfreiheit“ an, die amerikanische
„protestantische Intelligentsia“ verlange eine solche Erklärung. Dies
ist nicht nachzuvollziehen, da eine „protestantische Intelligentsia“
wie allgemein bekannt, mehrheitlich linksliberal (in Deutschland gelegentlich
auch nationalsozialistisch), durchgehend aber antikatholisch ist. Niemals
in der Kirchengeschichte wurden auf Druck von derartigen offenen Feinden
des kirchlichen Glaubens Eingriffe in die Lehre der Kirche vorgenommen.
Es wurde ebenfalls völlig offen zugegeben, daß man die Erklärung benötige,
da man in opportunistischer Weise sich dem immerhin verurteilten Ökumenismus
annähern wolle. Dies bedeutete auf lange Sicht die Aufgabe des Wahrheitsanspruches
der Kirche gegenüber anderen Religionen und Konfessionen.
Diskussion über das Schema [4a]
wurde abgewürgt. Der Protest darüber wurde so laut, daß in der Abschlußsitzung
der Zweiten Periode besänftigend erklärt wurde, daß man nur aus Zeitgründen
nicht habe diskutieren können. Angesichts der Unmenge von völlig überflüssigen
„pastoralen“ Texten kann eine solche Aussage nur als faule Ausrede bezeichnet
werden. Im D-H nehmen die endlosen Auslassungen der V2-Synode ganze
340 Spalten ein, im Gegensatz zum Ersten Vatikanum mit 48 Spalten
und zum Ersten Konstantinopolitanum mit 18 Spalten. Die Lektüre
der Dokumente V2-Synode kann nur als ermüdend und deprimierend bezeichnet
werden. Obwohl sie ja als neue Offenbarung gelten, kennt übrigens kaum
jemand außer einigen päpstlichen Ghostwritern diese Texte, aber im August
2003 witzele der Brüsseler Kardinal Godfried Daneels, in Gaudium
et Spes wäre bereits die Hippie-Ära vorweggenommen und er spüre
hier stets die Flower-Power-Mentalität der 60er Jahre.
Wie wichtig den Drahtziehern der V2-Synode - die Durchsetzung der kirchenfeindlichen
Religionsfreiheit war, zeigt die Tatsache, daß Papst Johannes XXIII.
noch im Angesicht des Todes durch die Enzyklika Pacem in Terris
die V2-Synode auf die modernistische Lehre festzulegen suchte. Diese
Enzyklika gehörte zu dem bereits in Mater et Magistra begonnenen
Projekt des Papstes, eine Pseudotradition modernistischer Papstschreiben
aus dem Boden zu stampfen, die in Zukunft samt den V2-Texten an die
Stelle der authentischen kirchlichen Tradition zu treten hatten.
Die Diskussionszeit auf den Vollversammlungen der V2-Synode wurde hauptsächlich
den amerikanischen Bischöfen zugeteilt und Bischöfen, die die liberale
und ultraliberale Richtung vertraten. Ihre Meinungsäußerungen stützten
sich auf vier opportunistische Argumente, die in stets wechselnden Kombinationen
und Formulierungen vorgetragen wurden:
-
Die Kirche muß für die Religionsfreiheit eintreten, weil der größte
Teil der Staaten keine Religionsfreiheit gewährt.
-
Die Kirche muß beim friedlichen Miteinander der Religionen beispielhaft
vorangehen.
-
Die Kirche muß den Verdacht ausräumen, sie würde dort, wo sie
herrsche, die Rechte anderer Gemeinschaften mißachten, dort wo sie
nicht herrsche, entsprechende Rechte fordern.
-
Der Staat ist inkompetent dem Evangelium gegenüber, er muß sich
aus religiösen Angelegenheiten völlig heraushalten. Deshalb dürfe
es keine christlichen Staaten geben und keine Staaten, die sich
an christliche Positionen gebunden fühlen.
Diese Argumente sind ausnahmslos haltlos und sehr leicht zu entkräften,
ja es sticht ins Auge, daß diese Argument lediglich als Scheinargumente
herangeführt wurden. Dies erkannten auch die wenigen theologisch gebildeten
Teilnehmer, deren Position auf der Synode allerdings völlig hoffnungslos
war, da die Macht der Synodenleitung stark genug war, gegnerische Positionen
vollständig zu marginalisieren und auszuschalten.
Unter Religionsfreiheit versteht das liberalistische Staatsrecht im
Allgemeinen das personale Recht auf freies Bekenntnis zu einer beliebigen
Religion, also die „Bekenntnisfreiheit“. Geht es um das Recht auf die
freie Ausübung einer Religion spricht man von „Kultusfreiheit“. Die
individuelle Freiheit, zu glauben, was immer man für gut und richtig
hält, wird als „Glaubensfreiheit“ bezeichnet. Der Brockhaus von 1982
definiert in einem Satz: „Religionsfreiheit ist das Recht auf freies
Bekenntnis zu einer Religion (Bekenntnisfreiheit) und das Recht auf
freie Religionsausübung (Kultfreiheit), oft gleichbedeutend mit dem
stärker auf das individuelle Recht bezogenen Begriff der Glaubensfreiheit.“
[5]
Es ist klar, daß diese Freiheiten auf Nichts basieren, daß sie
Illusion sind. Im Abendland war ihre Entwicklung stets kirchenfeindlicher
Art und zielte auf die Schädigung des kirchlichen Glaubens. Es ist kein
Zufall, daß die Religionsfreiheit ein Element der französischen Revolution
war und ihre mörderischen Exzesse flankierte.
Wie argumentierte nun Dh? Man muß sagen, daß man Dh die
sechs Umarbeitungen nicht ansieht. Die in Dh vorgetragene Argumentation
ist nicht überzeugend und macht keinen kirchlichen Eindruck. Daß hier
kirchliche Lehre vorgetragen wird, ist nicht erkennbar. Letztlich wird
lediglich plakativ erklärt, daß aus der - kirchlich unumstrittenen -
Gewissensfreiheit eine Religionsfreiheit im Staate hervorgeht, - warum
das so sein soll, das kann Dh nicht überzeugend darstellen.
Dh behauptet frech und ohne Begründung, daß Christus
persönlich der Kirche das allgemeine Recht auf Religionsfreiheit anvertraut
habe. Dabei ist Dh nicht in der Lage, auch nur eine einzige Stelle
aus dem Evangelium heranzuführen, die diese Behauptung belegt. Dies
ist kein Zufall, gebraucht der Heiland doch das Wort „Freiheit“ kein
einziges Mal in seinen Lehren und Predigten. Er überließ es dem Völkerapostel,
ein für alle Mal klarzustellen, was Freiheit im Sinne Christi bedeutet.
Irgend etwas, was auch nur im entferntesten einer „Religionsfreiheit“
ähnelt, ist im Evangelium nicht zu finden. Im Gegenteil, die apostolische
Lehre verdeutlicht in größter Klarheit, daß jede irdische Freiheit ohne
Christus keine Freiheit sondern uneingeschränkte Sklaverei ist. Gewährt
der Glaube an Christus die vollständige Freiheit, so hat der im Gesetz
der Sünde gefangene Mensch ohne Christus seine Freiheit verwirkt, und
zwar völlig unabhängig von dem Freiheitsspielraum, den beispielsweise
Gesellschaft oder Staat ihm - scheinbar! - einzuräumen bereit ist. Angesichts
dieses biblischen Befundes ist die Behauptung von Dh, „daß Christus
persönlich der Kirche das allgemeine Recht auf Religionsfreiheit anvertraut
habe“ zu verwerfen.
Um eine derartige Behauptung überhaupt erst zu ermöglichen, changiert
Dh ständig in geradezu penetranter Weise die Darstellung des
freien, vom hl. Geist gelenkten Glaubensaktes mit der unfreien, ins
Verderben führenden Entscheidung für den Dämonendienst, der hier beständig
„Religion“ genannt wird. Der Leser von Dh weiß niemals, ob gerade
vom christlichen Gottesdienst oder vom heidnischen Götzendienst die
Rede ist. Für beide wird volle „juridische“ Freiheit gefordert und letztlich
ist es die Konsequenz von Dh, daß der Heiland den Menschen freigestellt
habe, ob sie sich für ihn oder für den Teufel entscheiden.
Besonders hervorgehoben wird die Forderung, daß kein Volk, kein Staat
einen gemeinsamen Glauben haben dürfe:
„Wenn in Anbetracht besonderer Umstände in einem Volk einer einzigen
religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle
bürgerliche Anerkennung gezollt wird, so ist es notwendig, daß zugleich
das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiösen
Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird.“
Diese Forderung hat sich ausschließlich zum unermeßlichen Schaden der
katholischen Völker und Staaten ausgewirkt. Selbstverständlich hat sich
kein muselmanischer, buddhistischer, animistischer, hinduistischer oder
atheistischer Staat auch nur einen Deut um Dh geschert. Im Gegenteil,
man kann teilweise den Eindruck gewinnen, daß all diese mit dem Recht
auf Freiheit ausgestattete Staaten und Gruppen sich erst Recht zur Verfolgung
ihrer christlichen Bürger angeregt fühlten.
Wie zum Hohn fordert Dh nun auch noch den Schutz der Bürger
vor mißbräuchlicher Anwendung der Religionsfreiheit:
„Da die bürgerliche Gesellschaft außerdem das Recht hat, sich gegen
Mißbräuche zu schützen, die unter dem Vorwand der Religionsfreiheit
vorkommen können, so steht es besonders der Staatsgewalt zu, diesen
Schutz zu gewähren; dies darf indessen nicht auf willkürliche Weise
oder durch unbillige Begünstigung einer Partei geschehen, sondern
nur nach rechtlichen Normen, die der objektiven sittlichen Ordnung
entsprechen.“
Daß eine Gesellschaft, die unter die Zwangsherrschaft von Liberalismus,
Demokratie oder Sozialismus steht, keinen Zugang mehr hat zu „rechtlichen
Normen, die der objektiven sittlichen Ordnung entsprechen“ scheinen
die Autoren von Dh noch nicht erfahren zu haben, obwohl sich
dieser Zustand seit der Französischen Revolution wie eine Pestepidemie
um die Welt herum frißt und das Blut der in Vielmillionenzahl Ermordeter
zum Himmel schreit.
Viele Teilnehmer kannten die wahrheitsgemäße Lehre der Kirche und machten
entsprechende Einwände. Kardinal Ottaviani, immerhin Präsident der Theologischen
Kommission, meinte:
„Der Text macht sich der Übertreibung schuldig mit der Erklärung,
daß „der Ehre wert ist“, der seinem Gewissen gehorcht. Es sei besser
zu sagen, daß eine solche Person Toleranz oder Respekt und Liebe verdiene.
... Der Grundsatz, daß jedes Individuum das Recht hat, seinem Gewissen
zu folgen, muß voraussetzen, daß dieses Gewissen nicht im Gegensatz
steht zum Gesetz Gottes. ... In dem Text fehlt eine ausdrückliche
und feierliche Bejahung des ersten und genuinen Rechtes auf Religionsfreiheit,
das objektiv denen eigen ist, die Mitglieder der wahren geoffenbarten
Religion sind. Ihr Recht ist objektives und subjektives, während es
für die im Irrtum befindlichen nur ein subjektives Recht gibt. ...
Es ist eine sehr ernste Sache, zu behaupten, daß jede Art von Religion
die Freiheit habe, sich auszubreiten. Das muß ganz klar zur Schädigung
für die Nationen führen, wo die katholische Religion die einzige ist,
der das Volk anhängt. … Ein ökumenisches Konzil der Katholischen Kirche
darf die Tatsache nicht ignorieren, daß die Rechte der wahren Religion
nicht nur auf rein natürliche Rechte gegründet sind, sondern auch
und in viel höherem Maße auf die Rechte, die aus der Offenbarung erfließen.“
[6]
Kardinal Ruffini von Palermo meinte unter anderem:
„Mit dieser Erklärung heißt das Konzil den religiösen Indifferentismus
gut und sagt nichts anderes als das, was die Vereinten Nationen in
ihrer Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1948 gesagt
hätten.“ [7]
Des weiteren prophezeite der Kardinal, daß wenn dieser Text angenommen
würde, die Konkordate mit Italien, Spanien und anderen katholischen
Staaten revidiert werden müßten. Mit dieser Voraussage behielt der Kardinal
recht, die entsprechenden Revisionen erfolgten bald nach der Synode.
Der am klarsten denkende Gegner von Dh war Kardinal
Quiroga y Palacios von Santiago de Compostela. Er befürchtete,
daß die katholische Gläubige durch Dh großen Gefahren ausgesetzt
werden. Eine neue doppeldeutige Lehre werde auf Kosten der traditionellen
Lehre begünstigt, zudem der Liberalismus gefördert, den die Kirche so
oft verurteilt hat.[8]
In der katholischen Welt wurde Dh ähnlich wie andere Texte der
V2-Synode massiv kritisiert, und zwar mit denselben Argumenten, die
die Kritiker unter den Teilnehmern von Anbeginn vorgebracht hatten.
Die Kritik ging so weit, daß dem Papst Paul VI. Häresie vorgeworfen
und die Behauptung aufgestellt wurde, er hätte mit der Promulgierung
der V2-Dokumente sein Amt verwirkt. Der Sedisvakantismus war geboren,
die seither grassierende Lehre, der Stuhl Petri sei verwaist und die
amtlichen Akte der Päpste seit Paul VI. inklusive Bischofsweihen und
Kardinalserhebungen seien ausnahmslos ungültig.
Bestimmte Theologen wurden beauftragt, derartige Lehren zu widerlegen.
Sie taten ihr Bestes, konnten jedoch rückwirkend die entscheidenden
Mängel an den V2-Dokumenten selbst nicht mehr beheben. Deshalb wirkt
ihre Argumentation komisch und kann nicht überzeugen. Einer der deutschen
Verteidiger von Dh war Manfred Adler.
[9] Seine ganze Verteidigung besteht ausschließlich aus einer Wiederholung
der in Dh vorgestellten Kuriositäten: Die Religionsfreiheit der
Synode sei ein juridischer Begriff, andererseits sei sie aber dasselbe
wie Gewissensfreiheit. Der Einzelne dürfe nicht daran gehindert werden
gemäß seinem Gewissen zu handeln, - in den gebührenden Grenzen - , dies
sei Teil der Offenbarung. Deshalb habe der Staat areligiös zu sein,
er muß alle Religionsgemeinschaften gleichbehandeln und darf keine Religion
bevorzugen. Die Offenbarung streift Adler nur recht kurz, um sich um
so intensiver dem Lob der V2-Synode zu widmen, die, will man Adler Glauben
schenken, sich vor allem dem Kult des Gewissens und seiner Freiheit
gewidmet hat.
Die Gleichsetzung der Begriffe „Religionsfreiheit“ und „Gewissensfreiheit“
krönt Adler mit der willkürlichen Schlußfolgerung „die Religionsfreiheit
ist ein von Gott gegebenes allgemeines natürliches Menschenrecht.“ Das
Neue in Dh sei die Entwicklung einer „subjektiven“ Religionsfreiheit,
die traditionelle Lehre bliebe unangetastet, werde nur ergänzt, Adler
zitiert Kasper, der 1987 ausgeführt hatte:
„Der Grund für diesen Wandel
[10] liegt in der grundlegend veränderten Situation der Welt im
20. Jh. gegenüber dem 19. Jh. Nicht mehr der Liberalismus, sondern
der Totalitarismus war nunmehr die Gefahr. In dieser Situation trat
die Kirche entschlossen auf die Seite der Freiheit.“
Ich erspare mir den Kommentar dieser eigentlich nicht zitierfähigen
Aussage. Adler behauptet weiter, Kasper hätte bewiesen, die V2-Synode
hätte eine ganz neue, „eigenständige und keinesfalls vom freimaurerische
Liberalismus“ beeinflußte Menschenrechtslehre formuliert.
[11]
Die Betrugshypothese von Rothkranz
[12] versucht Adler nun zu widerlegen, indem er die Behauptung
aufstellt, der „vorkonziliare“ und zu verurteilende Begriff der Religionsfreiheit
sei durch einen neuen, gänzlich diametralen Begriff der Religionsfreiheit
abgelöst worden. Die bisher verurteilte und von den Freimaurern geforderte
Religionsfreiheit sei eine „objektive“ gewesen. Sie ist von Papst Pius IX.
in „Quanta cura“ verurteilt worden. Der Syllabus verurteilt
beispielsweise folgenden Satz:
„Die menschliche Vernunft ist ohne Rücksicht auf Gott der einzige
Schiedsrichter zwischen wahr und falsch, gut und böse, sie ist sich
selbst Gesetz und reicht hin, durch ihre natürlichen Kräfte das Wohl
des Menschen und der Völker zu begründen.“
Die neue Lehre stehe in denkbar größten Gegensatz zu der von Pius beschriebenen,
- warum, das sagt Adler nicht.
Adler gibt im Folgenden unumwunden zu, daß die Lehre von Dh
der Anpassung an die US-amerikanische Verfassung dient. Der konfessionelle
Staat widerspräche, so Adler, nämlich der US-Verfassung. Schon diese
Aussage ist aber grundfalsch, da die USA eine Staatsreligion lediglich
für die Union, jedoch nicht für die Bundesstaaten ausschließt.
Auch die Forderung nach einer „Trennung von Kirche und Staat“ ist nicht
in der US-Verfassung enthalten. Von den 13 Gründerstaaten hatten zum
Zeitpunkt der Unabhängigkeit sieben eine anglikanische Staatskirche
und drei eine kongregationalistische Staatskirche. In zehn der Staaten
war der Katholizismus illegal. Mit der Formulierung des Ersten Zusatzartikel
wollten die Bundesstaaten lediglich erreichen, daß sich der US-Kongreß
nicht in diese föderale Angelegenheit einmischt. Dies und nichts anderes
ist der Grund für das Verbot einer Staatsreligion auf Unionsebene.
Daß der US-Episkopat auf Religionsfreiheit und Dh drang, hatte
völlig andere Gründe, die Adler allerdings verschweigt. Frech behauptet
Adler, in den Vereinigten Staaten herrsche eine „wohlwollende Trennung
von Kirche und Staat“. Dies wäre das Vorbild für einen Staat gemäß Dh,
diese Art der Religionsfreiheit habe nichts mit moralischen und theologischen
Aussagen zu tun, sie rede auch nicht einer Kirchenfeindschaft das Wort
und es gelte weiterhin, daß der katholische Glaube wahr sei, - nur Zwang
und staatliche Einmischung müsse vermieden werden. Die Religionsfreiheit
sei im wohlverstandenen Eigeninteresse des Staates, da die Religion
Gerechtigkeit und Frieden im Gemeinwesen fördere. Der Staat wird zwar
nicht laizistisch gesehen, doch kann er die (katholische) Religion nur
fördern, indem er Religionsfreiheit gewähre: „Dh vertritt in
keiner Weise das laizistische Staatsverständnis; sie ist vielmehr ein
Bekenntnis zum wertgebundenen modernen freiheitlichen Rechtsstaat.“
Es folgen weitere sinnlose, sich im Kreise drehende Aussagen, die mit
der öffentlichen Ordnung zusammenhängen. Als Summe formuliert Adler,
daß der katholische Staat nach dem „Konzil“ nur dann fortbestehen kann,
wenn er allen Religionen und Bekenntnissen volle Freiheit gewährt. Man
muß in aller Deutlichkeit feststellen, daß die Entwicklung nach der
V2-Synode jedes einzelne Wort Adlers Lügen straft. Hier nur einige wenige
von zehntausenden Beispielen, wie die staatlichen Entwicklungen aussehen,
die auf Dh aufbauen:
Kruzifixe wurden aus den staatlichen Schulen und Gebäuden verbannt,
das öffentliche Te Deum und jeder öffentliche christliche Kult
abgeschafft, Abtreibung, Ehescheidung, Pornographie und Euthanasie
wurden legalisiert, die Teilnahme der Soldaten an Fronleichnamsprozessionen
wurde verboten, Schulen und Hospitäler wurden säkularisiert, der
christliche Schulunterricht auch in den zur Zeit der V2-Synode
noch vollkommen christlichen Staaten abgeschafft, Gebete zu
Beginn von Parlamentssitzungen, Unterrichtsstunden und Schwurgerichtstagen
etc. wurden abgeschafft, ebenso wie fast alle öffentlichen Gebete,
der kirchliche Charakter des Eides wurde abgeschafft und so weiter,
und so weiter, und so weiter. In den „religiös-freundlichen“
USA kann bestraft werden, wer jemandem Happy Christmas statt
des Dh-konformen Happy Seasons wünscht. Für alle diese Maßnahmen des Unrechts und der Zerstörung
der christlichen Welt steht Dh, stehen Namen wie Kasper und
Adler.
Die römisch-katholischen Bischofskonferenzen begrüßen bis zum heutigen
Tage diese Entwicklung mit zynischen Sprüchen wie:
„In einer Zeit, als sich die Nation vollständig mit dem katholischen
Glauben identifizierte, war es logisch, daß der Katholizismus offizielle
Religion war. Heute charakterisiert der Pluralismus die Zivilgesellschaft
viel besser und es erscheint nicht gerechtfertigt, daß die Kirche
mit dem Staat vereint sei, da dies den Eindruck erweckt, der Glaube
würde den Menschen aufgenötigt. Die Kirche will die Menschen nicht
verwirren und sie will auch nicht mit dem Staat verwechselt werden.“ [13]
Dh und die Haltung seiner Verteidiger kann man gut mit folgendem
Vers charakterisieren:
Der ält'ste Götze eigner Lust
beherrscht der Menschen Brust.
Die Weisen brüten Torheit aus,
und Belial sitzt wohl in Gottes Haus,
weil auch die Christen selbst von Christo laufen.
[14]
Aus alldem muß eindeutig geschlußfolgert werden, daß Dh keine
kirchliche Lehre ist. Im Gegenteil – Dh stellt ein durch und
durch kirchenfeindliches, der Lehre Christi entgegengesetztes Dokument
dar, dem kein Christ folgen darf und das vollinhaltlich zurückgewiesen
werden muß. Die Freiheit des Evangeliums ist erst dann wiederhergestellt,
wenn in der ganzen Kirche die Lehre von Dh vollständig überwunden
und ihre verderbliche „Religionsfreiheit“ ausgetilgt ist. Die liberale
Religionsfreiheit ist das Gegenteil von Freiheit, die einzige Freiheit,
die wir bekennen, ist die Freiheit, die Christus gewirkt hat, in dem
er die Sünde und den Tod besiegt hat. Christus hat das Gesetz erfüllt
und die Freiheit für alle Menschen und ihre Staaten gebracht:
„Das Blut, das meine Schuld durchstreicht
macht mir das Herze wieder leicht
und spricht mich frei.
Ruft mich der Höllen Heer zum Streite,
so stehet Jesus mir zur Seite,
daß ich beherzt und sieghaft sei.“
[15]
Für die Monarchiebewegung bedeutet das vor allem, daß sie an Dh
nicht gebunden ist und daß sie sehr wohl recht daran tut, den christlichen
Staat und die christliche Monarchie zu fordern. Das dürfte zwar jedem
Monarchisten von vornherein klar sein, doch kann der Wirrsinn der „Konzilskirche“
sicherlich auch heute noch in manchem Kopfe herumspuken. Es muß auch
klar sein, daß ohne die Anerkennung des christlichen Staates keinerlei
sozialer, gesellschaftlicher oder staatlicher Fortschritt auch nur denkbar
ist. Die Wahnvorstellungen des Liberalismus müssen kräftig, und zwar
mit eisernem Besen, aus der Kirche hinausgefegt werden, bevor sich auf
Erden irgend etwas zum Guten wenden kann. Mit den Christen aller Zeiten
bekennen wir, „daß in dem Namen Jesu sich beugen aller derer Kniee,
die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind“. Nur in dem Staat,
der diese Forderung zu seinem Grundlage macht, kann Freiheit beginnen,
nur im christlichen Staat ist Freiheit überhaupt möglich – und zwar
für alle Menschen, die Bürger dieses Staates sind.
Dieses Ziel stimmt mit der hl. Schrift überein, es stimmt mit der Lehre
der Kirche überein, es ist durch unsere kirchliche und staatliche Tradition
geheiligt. Es ist lediglich die heimtückische Wirkung der demokratischen
Propaganda, die den Gutwilligen suggeriert, das Demokraten-System sei
vorteilhaft, es stelle einen Fortschritt gegenüber dem konfessionellen
Staat dar und es würde überhaupt irgend etwas Gutes bringen. Die Demokraten
sind sogar bereit ihre totale moralische Disqualifikation offen zuzugeben,
solange die Prämisse anerkannt wird, sie stünden trotz alledem an der
Spitze des Fortschritts der Menschheit. Wenn diese durchaus diabolische
Propaganda durchbrochen sein wird, werden sich die Demokraten-Wahnvorstellungen
in Luft auflösen und sie werden verschwinden wie Spreu im Wind. Dies
also muß die Zielrichtung der Monarchiebewegung sein, hier ist der Ansatzpunkt,
auf eine Weltenwende zum Guten hinzuarbeiten, die ja doch auf jeden
Fall kommen wird und muß!
| [1]
|
Tatsächlich kann man die
Versammlung, die am 11.(!) 10. 1962 begann, nicht „Zweites Vatikanum“
und nicht „Konzil“ nennen. Die Bezeichnung „Zweites Vatikanum“ soll
insinuieren, daß diese Versammlung etwas mit dem „Ersten Vatikanum“
von 1870 zu tun habe, was jedoch nicht der Fall ist.
Ein Konzil war sie nicht, da das notwenige Wesensmerkmal
eines Konzils die dogmatische oder kirchenrechtliche Lösung
mindestens einer strittigen Frage ist. Dies ist jedoch hier nicht
geschehen, im Gegenteil, es wurden Verwirrung gestiftet und eine
Vielzahl neuer, bis heute ungelöster Fragen aufgeworfen. Wir
nennen sie in diesem Aufsatz im Folgenden „V2-Synode“. Die
„Konzilsväter“, mehrheitlich völlig schuldlos und fast
ohne Einflußmöglichkeit, nennen wir im Folgenden „Teilnehmer“. |
| [2] |
Hervorhebung durch den Autor
|
| [3]
|
Rahner spottete später in niederträchtiger Weise über die tatsächlich
milden Zensuren der Kurie, die meist nur in ohnehin leicht zu
unterlaufenden Veröffentlichungsverboten bestanden.
|
| [4]
|
Die bekanntlich mit den Worten beginnt „We
the people of the United States“. Der erste Zusatzartikel, der u.a. eine Staatsreligion auf
Bundesebene verbietet, lautet: Congress shall make no law respecting an establishment of religion,
or prohibiting the free exercise thereof or abridging the freedom
of speech, or of the press; or the right of the people peaceably
to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.
|
| [4a] |
„Schema“ werden im Vatikan die theologischen Arbeitsvorlagen
genannt, die auf einer Versammlung durch die Mitglieder bearbeitet
werden sollen.
|
| [5]
|
dtv-Brockhaus-Lexikon 1986
|
| [6]
|
zitiert nach Pater Ralph Wiltgen S.V.D.: Der Rhein fließt
in den Tiber. Lins-Verlag, Feldkirch 1988 S. 169. Das Buch von
1988 des amerikanischen Autoren ist vielleicht das bedeutendste
kritische Buch über die vatikanische Synode aus konservativer
Sicht und beschriebt auch die Vorgehensweise der Drahtzieher ziemlich
plausibel. |
| [7]
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ebenda |
| [8]
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a.a.O. S. 170. Die „Konzilskirche“
der V2-Synode hat durch eigene Initiative die verbliebenen katholischen
Staaten mit ihrem Schutz von katholischem Glauben und Kultur abgeschafft:
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| 1974 |
Auf Drängen des hl. Stuhles wird im schweizerischen
Kanton Sitten die Verfassung geändert, die bis dahin
den Katholizismus als Staatsreligion vorsah |
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| [9]
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Pater Adler war 1978 nach einer Kampagne des deutschen Boulevardmagazins
„Der Spiegel“ im Jahre 1978 ohne Anhörung von Seiten des Speyerer
Ordinariats aus dem Schuldienst entlassen worden. Bis dahin war
er in diesem Bistum als Religionslehrer eingesetzt. Bischof in
Speyer war damals der jetzige Kardinal von München Wetter.
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| [10] |
Von den Positionen der Päpste des 19. Jh. zu den Texten
der V2-Synode.
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| [11] |
In seiner Trilogie „Die Söhne der Finsternis“ hatte Adler die
Pläne von Freimaurern und Zionisten zur Errichtung einer Weltregierung
aufgedeckt. Sollte ihm die Bedeutung von Dh als Baustein
dieser Planung entgangen sein? Oder hat er zwischen 1978 und 1998
seine Position geändert? Wir werden es nicht erfahren, denn Adler
verstarb am 7. März 2005.
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| [12] |
der in seinen Schriften davon ausgeht, daß es sich beim V2 um
ein betrügerische Machenschaft handele |
| [13] |
eine Lateinamerikanische Bischofskonferenz im Jahre 2004!! |
| [14] |
Johann Sebastian Bach: Kantate 76 „Die Himmel erzählen die Ehre
Gottes“, Satz 4, Verfasser unbekannt |
| [15] |
Johann Sebastian Bach: Kantate 78 „Jesu, der du meine Seele“,
Satz 4, Verfasser unbekannt
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