Archiv der Monarchieliga

zuletzt aktualisiert: 1 Adventus 2010

 

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Luthers politische Theologie

Ein Aufsatz von Martin Möller

Dieser Aufsatz behandelt den staatspolitischen Ansatz Luthers, der eng mit seiner unverständlich rom-feindlichen Haltung zusammenhängt. Es spricht für den universalen Charakter des alten Imperium, dem es gelang, das Luthertum zu integrieren - trotz Luthers letztlich reichsfeindlichen Haltung.

1. Martin Luther

2. Luthers Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation. Von des christlichen Standes Besserung“ 

3. Gravamina der Reichsstände

4. Luthers Ziel

5. Luthers Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“

6. Die „Zwei-Reiche“-Lehre nach Luther

7. Konklusion

1. Martin Luther

Martin Luther hat vermittels der lutherischen „Reformation“ einen nicht unerheblichen Einfluß auf das religiöse und geistige Leben Deutschlands und der ganzen Welt ausgeübt. Die politischen Auswirkungen der Reformation waren gleichfalls nicht gering und beschäftigen uns noch heute. Waren diese Auswirkungen von Martin Luther selbst angeregt oder verdanken wir sie seinen Epigonen? Als Vorarbeit für eine noch zu leistendeAntwort auf diese Frage soll hier zunächst geprüft werden, welche politische Vorstellungen vom Sacrum Imperium Luther hatte, wie diese Vorstellungen mit der Theologie Luthers zusammen hingen und welche Auswirkungen diese Vorstellungen auf die Weiterentwicklung der sozialen Verhältnisse in Deutschlands hatten.

War Luther tatsächlich ein Reformator und Erneuerer, oder war er ein Revolutionär und Zerstörer? Antwort auf diese Frage gewinnen wir nur aus der Analyse Luthers eigener Schriften. Im Luthertum haben sich viele Positionen durchgesetzt, die Luther selbst nicht unbedingt geteilt hat, ja denen er ablehnend gegenübergestanden hat. Deshalb ist es stets notwendig, klar zwischen Luthers Theologie, den dogmatischen Entwicklungen des Luthertums und weiteren Einflüssen im Protestantismus zu differenzieren.

2.Luthers Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation. Von des christlichen Standes Besserung“

Der Aufsatz „An den christlichen Adel deutscher Nation. Von des christlichen Standes Besserung“ wurde am 23. Juni 1520 veröffentlicht und gilt als Luthers erste große reformatorische Schrift. Sie ist dem Kaiser und dem christlichen Adel Deutschlands gewidmet. Die zweite Auflage des Werkes erschien bereits wenige Wochen nach der ersten, in den Jahren nach 1520 erschienen weitere Auflagen bzw. Nachdrucke. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Schrift war Luther noch nicht exkommuniziert. Auch seine antikatholische Rechtfertigungslehre hatte er noch nicht entwickelt. Er hatte sich allerdings innerlich bereits von der Kirche getrennt, deren Heilsnotwendigkeit er gerade auf der Leipziger Disputation geleugnet hatte.

Luther ging es in seinem Aufsatz nicht um den Gegenstand einer Kirchenreform, sondern um den Versuch, die deutsche Kirche von Rom zu lösen und ein möglichst gesamtdeutsches Schisma herbeizuführen. Zu diesem Zwecke bündelt Luther sämtliche überhaupt denkbaren Argumente und Beschwerden gegen Rom, auch solche, die vollständig außerhalb der Urteilssphäre des Theologieprofessors liegen.

Luther behauptet, daß die römische Kirchenleitung, bei Luther meist herabwürdigend „die Romanisten“ genannt, drei „Mauern“ zur Verteidigung ihres Systems aufgerichtet habe. Rom habe zum ersten willkürlich behauptet, daß die geistliche Gewalt über der weltliche Gewalt stehe. Rom habe zum zweiten ebenso willkürlich die Autorität, das Evangelium zu interpretieren, an sich gerissen, und Rom habe zum dritten die Möglichkeit, auf einem ökumenischen Konzil Klarheit zu schaffen, blockiert.

Bei der Begründung dieser ausnahmslos haltlosen Vorwürfe geht Luther zum Teil diffamierend, zum Teil manipulativ vor. Kern der Argumentation ist die Leugnung des sakramentalen Priestertum. Dies ist eine leichtfertige und unter keinen Umständen zu rechtfertigende Position, die sich übrigens in allen lutherischen Kirchtümern rächen sollte und Ursache der jämmerlichen Situation ist, in der sich all diese Gemeinschaften weltweit heute befinden. Dem Luthertum gelang es wegen der Desorientierung seines Stifters nie ein intaktes kirchliches Amt zu installieren. Daran ändern auch die bis heute grassierenden Vorstellungen eines lutherischen Amtes in apostolischer Sukzession nichts.

Von der Leugnung des sakramentalen Priestertums ausgehend, verlangt Luther folgerichtig ein ausschließlich gewähltes Bischofsamt ohne römische Bestätigung und bereitet damit dem modernen Synodenunwesen den Boden. Immerhin gibt Luther nebenbei zu, daß auch „gewählte“ Bischöfe durch andere Bischöfe bestätigt werden sollen. Indem er den character indelebiles des Priesters bestreitet, bestreitet er übrigens letztlich auch den character indelebiles der Königsweihe und somit die geistliche Würde des Königtums! Luther wendet sich dagegen, daß Geistliche nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit unterworfen sind. Hier stößt Luther sehr auffällig in das Horn der Fürsten, denen natürlich konkurrierende geistliche Gerichtsbarkeit stets ein Dorn im Auge war. Die kirchen- und reichsfeindliche Natur dieser Argumentation liegt auf der Hand.

Nun wendet sich Luther dem römischen Lehramt zu, das er nicht ausstehen kann. Er war nämlich inzwischen zu der Überzeugung gelangt, daß er selbst persönlich unfehlbar ist und daß ihm niemand hereinzureden habe. Luther: „Darum gebührt einem jeden Christen, daß er sich des Glaubens annehme, ihn zu verstehen und zu verfechten und alle Irrtümer zu verdammen.“ Damit meinte er natürlich nur sich selbst, denn innerhalb des protestantischen Lagers sollten sich alle unbedingt nach ihm richten: „Fragt Dich aber jemand, auf welche Autorität Du dich stützt, dann antworte, das hat der Luther so gesagt.“

Um seine Agitation auf eine möglichst breite Basis zu stellen, kramt Luther die Argumente des Konziliarismus des 15. Jahrhunderts heraus, einer Richtung, die längst überwunden und abgetan war. Er weist auf das erst wenige Jahre zurückliegende Fünfte Laterankonzil hin und behauptet, daß dieses nicht frei gewesen sei. Davon kann in der Tat aber keine Rede sein. Das Konzil hatte auch keinerlei Sachfragen behandelt, die Luthern in irgendeiner Weise hätten tangieren können. Es ging um eine Versöhnung des Vatikans mit dem Königreich Frankreich, ein Gegenstand, der weit außerhalb von Luthers Urteilsvermögen lag. Einen Beleg für die Unfreiheit des Konzils bleibt Luther denn auch schuldig.

Luther beklagt das weltliche und prächtige Auftreten des Papstes, nennt es anstößig und verlangt, daß der Papst das unterläßt. Er lehnt die Institution der Kardinäle generell ab und unterstellt den Kardinälen Ausplünderung ihrer Pfründen. Er übertreibt eine angebliche „Verwüstung Italiens“ durch die finanzielle Ausbeutung der Kurie bzw. der Kardinäle in grotesker Weise und versucht diese „Verwüstung“ den Kardinäle in die Schuhe zu schieben. Dann macht er den Deutschen Angst, daß nun sie an die Reihe kommen sollen. Dabei hatte das abendländische Schisma gerade die Positionen der Kirche in Deutschland erheblich geschwächt, und man kann uneingeschränkt feststellen, daß ohne die leider erhebliche Schwächung kirchlicher Positionen und Rechte Luther niemals diesen Erfolg in Deutschland hätte haben können. Die Angaben Luthers über die Finanzierung eines aufgeblähten Apparates sind teils falsch, teils grotesk übertrieben und man darf sie getrost als Propaganda beiseite legen.

Luther forderte vom  Kaiser ein Gesetz zur Aufhebung des Wiener Konkordats, eines Vereinbarung, die ja erst 60 Jahre alt war und nach jahrzehntelangen mühevollen Verhandlungen abgeschlossen wurde. Doch nicht nur das, Luther fordert letztlich die Enteignung des gesamten kirchlichen Gutes durch Kaiser und Reich. Mit der Beschlagnahme des Ordensstaates durch die Ansbacher Hohenzollern nur fünf Jahre später sollte dieser Vorschlag dann auch mit bösen Folgen in die Tat umgesetzt werden. Bei der Beurteilung der Säkularisierung des Ordensstaates muß allerdings berücksichtigt werden, daß der habsburger Kaiser Maximilian I. aus rein privaten Gründen im Jahre 1515 den Ordensstaat aus der Lehnsherrschaft des Reichs entlassen hatte und dem polnischen König Sigmund dem Alten den Zugriff auf einen integralen Reichsteil eröffnete, einem Reichsteil, der immerhin etwa 15 % des Reichsterritoriums ausmachte. Das Wiener Konkordat blieb übrigens bis 1806 in Kraft, Teile sind noch heute wirksam.

Luther nennt nun diverse tatsächliche oder vermeintliche Mißstände und schlägt Reformen vor, die zum größten Teil bei Beachtung des Reichsrechtes und der Konkordate völlig undurchführbar waren. Einige Vorschläge Luthers möchte ich nur erwähnen, wenn sich auch die Feder sträubt: So fordert Luther, daß die meisten Feste abgeschafft, bzw. auf den Sonntag verlegt werden oder daß sämtliche Kirchen, die nicht Pfarrkirchen sind, abgerissen werden. Einige weitere Forderungen Luthers sind harmlos bis banal, so das Verbot des Kreditwesens, der Kapitalbildung, der Bordelle u.ä.m. Den Schluß des Werkes kann man, gerade aus der historischen Distanz, nur als Zynismus verstehen: „Gott gebe uns allen ein christliches Verständnis und insbesondere dem christlichen Adel deutscher Nation einen rechten, geistlichen Mut, um der armen Kirche das Beste zu tun. Amen.“

Zeittypische protestantische Propaganda gegen die Altgläubigen.
2. von links: Dr. Hieronymus Emser, Katholischer Theologe der Reformationszeit, der eine NT-Übersetzung in Konkurrenz zu Luther schuf und dafür von diesem als der „Bock von Leipzig “ beschimpft wurde. Emser hatte anläßlich der s.g. „Leipziger Disputation“ klar die kirchenfeindliche Intention Lutherns erkannt.
3. von links: Papst Leo X., der allerdings völlig unfähig war, die Gefahr aus Germanien zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
4. von links: Johannes Eck (bzw. Maier). Auch er erkannte in Leipzig die gefährlichkeit Lutherns und erwirkte in Rom die Bannandrohungsbulle.

3. Gravamina der Reichsstände

Welche tatsächlichen Mißstände gab es im damaligen Deutschen Reich? Aus heutiger Sicht gesehen gab es überhaupt keine Mißstände. Das was an Klagen vorgebracht wurde, bezeichnet im allgemeinen überhaupt keine wirklichen Übel, sondern war meist Ausdruck allfälliger Auseinandersetzungen der Reichsglieder und -stände untereinander. Es ist sinnlos, derartige Auseinandersetzungen als „Mißstand“ zu bezeichnen, namentlich angesichts der heutigen totalen Zerrüttung von Staat und Gesellschaft. Viele Klagen wurden auf den Reichs- und Landtagen vorgebracht oder vor die Gerichte geführt. Die meisten dieser Klagen entsprangen typisch menschlichem Neid und Mißgunst und nicht etwa tatsächlichen „Mißständen“.

Die Reichsstände brachten beispielsweise Gravamina vor wegen „kirchlicher Mißbräuche“., z.B. der Übertragungen kirchlicher deutscher Ämter an Nichtdeutsche oder die Abführung der Annaten nach Rom, obwohl diese eigentlich den Türkenkrieg hätten finanzieren sollen, etc. Diese „Gravamina“ entsprechen dem heutigen Gezerre zwischen Bund und Ländern um Finanzen und gehen weder auf Mißbräuche noch auf Mißstände zurück. Ich bezweifle, daß die Stände, die den „Annatenmißbrauch“ verdammten, sich im Kriege gegen die Türken nennenswert hervortaten. Die Macht der Kirche, institutionell im Reiche bedauerlicher Weise niemals besonders stark und durchsetzungsfähig, war um 1500 in der Tat fast vollständig geschwunden. Die Kirche konnte in dieser Zeit kaum eines ihrer angestammten Rechte durchsetzen, geschweige denn das Machtgefüge zu ihren Gunsten gestalten.

Die Fürsten und Stände nutzten skrupellos ihre Machtfülle um in exzessivem Ausmaß in die Rechte der Kirche einzugreifen. So zogen Sie Verfahren, die vor kirchliche Gerichte gehörten, rechtswidrig vor ihre eigenen Gerichte. Ebenso rechtswidrig wurde fast gewohnheitsmäßig in die kirchlichen Finanzangelegenheiten eingegriffen. All dies ist quellenmäßig lückenlos belegt. Die Gravamina der Stände waren auf Ausbau ihrer Machtposition  angelegt, die Beschwerden kirchliche Institutionen waren meist defensiv und auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung legitimer Rechte ausgerichtet. Die um 1520 für Deutschland nötigste Reform war eine Stärkung der kirchlichen Rechtspositionen gegenüber den Fürsten und anderen mächtigen Ständen. Dies war die Aufgabe, vor der Deutschland stand. Luther hat ihre Lösung unmöglich gemacht und in die entgegengesetzte, für Deutschland unheilvolle Richtung gewirkt.

4. Luthers Ziel

Die Zielsetzung der Intentionen Luthers kann man knapp aber vollständig beschreiben mit „Los von Rom!“ Dies ist der Tenor seines Schreibens, aus diesem Grunde versucht er sich beim „jungen Blut“, d.h. Kaiser Karl V., der am 28. Juni 1519 zum deutschen bzw. römischen König gewählt worden war, anzubiedern. Luther beklagt, daß vormalige Kaiser durch den Papst unterdrückt worden sind, und nennt Julius II. einen „Blutsäufer“. Warum bleibt unbelegt. Julius II. war zwar ein machtbewußter, streitbarer Papst, jedoch gewiß kein „Blutsäufer“. Er förderte Raffael und Michelangelo und begann den Bau des Petersdomes, eine Tat, die Luther sicherlich nicht geschätzt hat, deren Finanzierung aber Luther und seinem Treiben in erheblichem Maße nutzte.

5. Luthers Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“

Luthers Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ wurde im Jahre 1523, d.h. drei Jahre später veröffentlicht. Inzwischen war Luther exkommuniziert worden, er hatte vor dem Wormser Reichstag ausgesagt, welcher über ihn die Acht verhängte, d.h. ihn aus der deutschen Rechtsgemeinschaft ausstieß, er war auf die Wartburg entführt worden und hatte das Neue Testament - bzw. die Vulgata - in unser geliebtes Deutsch übertragen.

Kaiser Karl V. weilte damals nicht in Deutschland. Damit Deutschland in dieser schwierigern Zeit nicht ohne kaiserliche Fürsorge bliebe, wurde ein Reichsregiment unter der Statthalterschaft des Ehzg. Ferdinand, dem späterern Kaiser Ferdinand I., in Nürnberg eingerichtet. Das Reichsregiment ging auf die Pläne von Berthold von Henneberg, Ebf. von Mainz zurück, einem Thüringer, der als Reichserzkanzler wertvollste Initiativen zur Stärkung des Reichs entwickelt hatte, Initiativen, die teils noch nach Jahrhunderten aufgegriffen und fortentwickelt wurden. Dazu zählen die Einrichtung des Reichskammergericht, die Gliederung des Reichstages in drei Kurien mit auch gegenüber dem Kaiser geheimer Verhandlungsführung, sowie die Einteilung des Reiches in Reichskreise. Das Reichsregiment währte etwa zehn Jahren, konnte allerdings der reformatorischen Aufstandsbewegungen allein nicht Herr werden. Luther trug durch seine agitatorische Schriften in erheblichem Maße zum Scheitern der Reichsreform bei.

In seiner Schrift von der „weltlichen Obrigkeit“ legte er zunächst die bekannten biblischen Aussagen vom Staat dar, nach denen der Staat seit dem Sündenfall nach dem Willen Gottes besteht und daß der Staat als solcher auch durch das Neue Testament bestätigt wird. Luther übt sodann eine krasse, nun allerdings völlig unbiblische Unterscheidung zwischen geistlichem und weltlichem Regiment. Das Fürstenamt erklärt er für ein von Gott unmittelbar verliehenes Amt, das nicht der kaiserlichen Gewalt unterliegt. Er leugnet damit einschlußweise sowohl die Lehnsherrschaft des deutschen Königs, als auch Kaiser und Reich.

Luther verschweigt die biblische Lehre der vier Reiche und er streitet die durch die hl. Schrift erhärtete Lehre vom Imperium Romanum als apokalyptischem Endreich ab. Der Kaiser wird beiläufig einmal erwähnt, jedoch lediglich als Prototyp eines Herrschers und nicht als Träger der von Christus selbst gestifteten Reichsherrschaft und Führer seines Schwertes. Nach Luther ist nicht etwa Luther zum Gehorsam gegenüber dem Kaiser verpflichtet, sondern der Kaiser muß Luther gehorchen, da er ansonsten als „Tyrann“ abqualifiziert und zum Abschuß freigegeben wird. Luther akzeptiert grundsätzlich nur Fürsten, die zur lutherischen Reformation bereit sind, diesen will er völlig skrupellos sämtliche kirchlichen Rechte ausliefern! In ungeheurer Verblendung nennt er die bisher noch katholischen Fürsten von Meißen, Brandenburg und Bayern „Tyrannen“, weil sie die lutherischen Schriften verbieten ließen, ohne nennenswerten Nachdruck übrigens und ohne die Autoren, Verleger und Distributoren zu behelligen.

Luther ruft nicht direkt zum Mord an nichtlutherischen Fürsten auf, doch er läßt durchblicken, daß er eine solche Meintat für gerechtfertigt hält. Den Ketzern gegenüber ist er recht freundlich gesonnen, sie sollen nicht verfolgt, sondern mit dem „reinen Evangelium“ überwunden werden, - an diese Anweisung hat sich allerdings keine einzige lutherische Obrigkeit je gehalten.

6. Die „Zwei-Reiche“-Lehre nach Luther

Aus der Lehre der zwei Schwerter wird bei Luther verhängnisvoll die Lehre von den zwei Reichen:

„Er hat zweierlei Regiment unter den Menschen aufgerichtet. Eins geistlich, durchs Wert und ohne Schwert, da durch die Menschen sollen fromm und gerecht werden, also das sie mit der selbigen Gerechtigkeit das ewige leben erlangen. Und solche Gerechtigkeit handhabet er durchs Schwert, welches er den Predigern befohlen hat. Das andere ist in weltlich Regiment durchs Schwert auf daß diejenigen, so durchs Wort nicht wollen fromm und gerecht werden zum ewigen leben, dennoch durch solch weltlich Regiment gedrungen werden, fromm und gerecht zu sein für die Welt.“

Ungerechten Gesetzen und Anordnungen brauchen Untertanen, laut Luther, nicht zu folgen. Dies gilt, bei Lichte betrachtet, allerdings nur, wenn die lutherische Kirche dies definiert und das ist in einer von fürstlicher Obrigkeit abhängigen Anstalt, wie der lutherischen „Landeskirche“, absolut ausgeschlossen. In den reformierten Territorien zeigte sich, daß die Fürsten keinerlei Kritik durch die geistliche Gewalt mehr zu fürchten hatten. Mutige evangelische Prediger, die fürstlichen Machtmißbrauch beim Namen nannten, wurden versetzt oder gemaßregelt, die Freiheit der Kirche war in diesen Gebieten vernichtet. Es muß klar und eindeutig festgestellt werden, daß Luther die Freiheit der Kirche dem Staat vollständig ausgeliefert hat. Hiermit hat er eindeutig dem Totalitarismus und insbesondere dem deutschen Nationalsozialismus Vorschub geleistet. Das vollständige Versagen des deutschen Protestantismus unter den Bedingungen der gottlosen Systeme Liberaldemokratismus, Sozialismus und Nationalsozialismus geht somit direkt auf Luthern zurück und muß von ihm persönlich verantwortet werden.

Eine strenge Scheidung der Gewalten im lutherischen Sinne ist mit der hl. Schrift unvereinbar. Sie ist auch unvereinbar mit der kirchlichen Lehrtradition. Der Regensburger Historiker Heinz Angermeier stellte zur Recht fest: „Luther betrachtet den Kaiser [bzw. die Fürsten] als allein von Gott eingesetzt und damit das System der gemischten geistlich-weltlichen Herrschaft im Sinn der mittelalterlichen Zweischwerterlehre  als aufgehoben.“ Luther leugnete auch die unerläßlichen staatlichen Aufgaben des Kirchenschutzes und der Glaubensmission.

7. Konklusion

Luthers Lehre von Staat und weltlichem Regiment hat sich verhängnisvoll für Deutschland, das Sacrum Imperium und somit für die ganze Welt ausgewirkt. Die langfristige Zerstörung des Heiligen Reiches ist vor allem Luther und den Auswirkungen seiner Reformation anzulasten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß sich die Lutheraner als Gemeinschaft der Augsburgischen Konfession meist reichstreu verhalten haben und in der Phase zwischen Dreißigjährigen Krieg und Ende des Imperiums sogar vielfach zu den tatkräftigsten Verteidiger des Imperiums wurden.

Luthers Zweireichelehre ist unkirchlich und unbiblisch, sie leistete der Schwächung und Zerstörung der Christenheit in gefährlicher Weise Vorschub. Es ist heute notwendig, daß die lutherische Staatslehre deutlicher gebrandmarkt und von den Schulen und Universitäten verbannt wird. Erst die Eliminierung der protestantischen Staatsauffassungen wird es ermöglichen, die Mißstände in Staat und Gesellschaft energisch anzupacken und zu beseitigen.

 

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