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Martin Luther hat vermittels der lutherischen „Reformation“
einen nicht unerheblichen Einfluß auf das religiöse und geistige
Leben Deutschlands und der ganzen Welt ausgeübt. Die politischen
Auswirkungen der Reformation waren gleichfalls nicht gering und
beschäftigen uns noch heute. Waren diese Auswirkungen von Martin
Luther selbst angeregt oder verdanken wir sie seinen Epigonen?
Als Vorarbeit für eine noch zu leistendeAntwort auf diese Frage
soll hier zunächst geprüft werden, welche politische Vorstellungen
vom Sacrum Imperium Luther hatte, wie diese Vorstellungen
mit der Theologie Luthers zusammen hingen und welche Auswirkungen
diese Vorstellungen auf die Weiterentwicklung der sozialen Verhältnisse
in Deutschlands hatten.
War Luther tatsächlich ein Reformator und Erneuerer, oder war
er ein Revolutionär und Zerstörer? Antwort auf diese Frage gewinnen
wir nur aus der Analyse Luthers eigener Schriften. Im Luthertum
haben sich viele Positionen durchgesetzt, die Luther selbst nicht
unbedingt geteilt hat, ja denen er ablehnend gegenübergestanden
hat. Deshalb ist es stets notwendig, klar zwischen Luthers Theologie,
den dogmatischen Entwicklungen des Luthertums und weiteren Einflüssen
im Protestantismus zu differenzieren.
Der Aufsatz „An den christlichen Adel deutscher Nation.
Von des christlichen Standes Besserung“ wurde am 23. Juni
1520 veröffentlicht und gilt als Luthers erste große reformatorische
Schrift. Sie ist dem Kaiser und dem christlichen Adel Deutschlands
gewidmet. Die zweite Auflage des Werkes erschien bereits wenige
Wochen nach der ersten, in den Jahren nach 1520 erschienen weitere
Auflagen bzw. Nachdrucke. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Schrift war Luther noch nicht exkommuniziert. Auch seine antikatholische
Rechtfertigungslehre hatte er noch nicht entwickelt. Er hatte
sich allerdings innerlich bereits von der Kirche getrennt, deren
Heilsnotwendigkeit er gerade auf der Leipziger Disputation geleugnet
hatte.
Luther ging es in seinem Aufsatz nicht um den Gegenstand einer
Kirchenreform, sondern um den Versuch, die deutsche Kirche von
Rom zu lösen und ein möglichst gesamtdeutsches Schisma herbeizuführen.
Zu diesem Zwecke bündelt Luther sämtliche überhaupt denkbaren
Argumente und Beschwerden gegen Rom, auch solche, die vollständig
außerhalb der Urteilssphäre des Theologieprofessors liegen.
Luther behauptet, daß die römische Kirchenleitung, bei Luther
meist herabwürdigend „die Romanisten“ genannt, drei
„Mauern“ zur Verteidigung ihres Systems aufgerichtet
habe. Rom habe zum ersten willkürlich behauptet, daß die geistliche
Gewalt über der weltliche Gewalt stehe. Rom habe zum zweiten ebenso
willkürlich die Autorität, das Evangelium zu interpretieren, an
sich gerissen, und Rom habe zum dritten die Möglichkeit, auf einem
ökumenischen Konzil Klarheit zu schaffen, blockiert.
Bei der Begründung dieser ausnahmslos haltlosen Vorwürfe geht
Luther zum Teil diffamierend, zum Teil manipulativ vor. Kern der
Argumentation ist die Leugnung des sakramentalen Priestertum.
Dies ist eine leichtfertige und unter keinen Umständen zu rechtfertigende
Position, die sich übrigens in allen lutherischen Kirchtümern
rächen sollte und Ursache der jämmerlichen Situation ist, in der
sich all diese Gemeinschaften weltweit heute befinden. Dem Luthertum
gelang es wegen der Desorientierung seines Stifters nie ein intaktes
kirchliches Amt zu installieren. Daran ändern auch die bis heute
grassierenden Vorstellungen eines lutherischen Amtes in apostolischer
Sukzession nichts.
Von der Leugnung des sakramentalen Priestertums ausgehend, verlangt
Luther folgerichtig ein ausschließlich gewähltes Bischofsamt ohne
römische Bestätigung und bereitet damit dem modernen Synodenunwesen
den Boden. Immerhin gibt Luther nebenbei zu, daß auch „gewählte“
Bischöfe durch andere Bischöfe bestätigt werden sollen. Indem
er den character indelebiles des Priesters bestreitet,
bestreitet er übrigens letztlich auch den character indelebiles
der Königsweihe und somit die geistliche Würde des Königtums!
Luther wendet sich dagegen, daß Geistliche nicht der weltlichen
Gerichtsbarkeit unterworfen sind. Hier stößt Luther sehr auffällig
in das Horn der Fürsten, denen natürlich konkurrierende geistliche
Gerichtsbarkeit stets ein Dorn im Auge war. Die kirchen- und reichsfeindliche
Natur dieser Argumentation liegt auf der Hand.
Nun wendet sich Luther dem römischen Lehramt zu, das er nicht
ausstehen kann. Er war nämlich inzwischen zu der Überzeugung gelangt,
daß er selbst persönlich unfehlbar ist und daß ihm niemand hereinzureden
habe. Luther: „Darum gebührt einem jeden Christen, daß er
sich des Glaubens annehme, ihn zu verstehen und zu verfechten
und alle Irrtümer zu verdammen.“ Damit meinte er natürlich
nur sich selbst, denn innerhalb des protestantischen Lagers sollten
sich alle unbedingt nach ihm richten: „Fragt Dich aber jemand,
auf welche Autorität Du dich stützt, dann antworte, das hat der
Luther so gesagt.“
Um seine Agitation auf eine möglichst breite Basis zu stellen,
kramt Luther die Argumente des Konziliarismus des 15. Jahrhunderts
heraus, einer Richtung, die längst überwunden und abgetan war.
Er weist auf das erst wenige Jahre zurückliegende Fünfte Laterankonzil
hin und behauptet, daß dieses nicht frei gewesen sei. Davon kann
in der Tat aber keine Rede sein. Das Konzil hatte auch keinerlei
Sachfragen behandelt, die Luthern in irgendeiner Weise hätten
tangieren können. Es ging um eine Versöhnung des Vatikans mit
dem Königreich Frankreich, ein Gegenstand, der weit außerhalb
von Luthers Urteilsvermögen lag. Einen Beleg für die Unfreiheit
des Konzils bleibt Luther denn auch schuldig.
Luther beklagt das weltliche und prächtige Auftreten des Papstes,
nennt es anstößig und verlangt, daß der Papst das unterläßt. Er
lehnt die Institution der Kardinäle generell ab und unterstellt
den Kardinälen Ausplünderung ihrer Pfründen. Er übertreibt eine
angebliche „Verwüstung Italiens“ durch die finanzielle
Ausbeutung der Kurie bzw. der Kardinäle in grotesker Weise und
versucht diese „Verwüstung“ den Kardinäle in die Schuhe
zu schieben. Dann macht er den Deutschen Angst, daß nun sie an
die Reihe kommen sollen. Dabei hatte das abendländische Schisma
gerade die Positionen der Kirche in Deutschland erheblich geschwächt,
und man kann uneingeschränkt feststellen, daß ohne die leider
erhebliche Schwächung kirchlicher Positionen und Rechte Luther
niemals diesen Erfolg in Deutschland hätte haben können. Die Angaben
Luthers über die Finanzierung eines aufgeblähten Apparates sind
teils falsch, teils grotesk übertrieben und man darf sie getrost
als Propaganda beiseite legen.
Luther forderte vom Kaiser ein Gesetz zur Aufhebung des Wiener
Konkordats, eines Vereinbarung, die ja erst 60 Jahre alt war und
nach jahrzehntelangen mühevollen Verhandlungen abgeschlossen wurde.
Doch nicht nur das, Luther fordert letztlich die Enteignung des
gesamten kirchlichen Gutes durch Kaiser und Reich. Mit der Beschlagnahme
des Ordensstaates durch die Ansbacher Hohenzollern nur fünf Jahre
später sollte dieser Vorschlag dann auch mit bösen Folgen in die
Tat umgesetzt werden. Bei der Beurteilung der Säkularisierung
des Ordensstaates muß allerdings berücksichtigt werden, daß der
habsburger Kaiser Maximilian I. aus rein privaten Gründen
im Jahre 1515 den Ordensstaat aus der Lehnsherrschaft des Reichs
entlassen hatte und dem polnischen König Sigmund dem Alten den
Zugriff auf einen integralen Reichsteil eröffnete, einem Reichsteil,
der immerhin etwa 15 % des Reichsterritoriums ausmachte.
Das Wiener Konkordat blieb übrigens bis 1806 in Kraft, Teile sind
noch heute wirksam.
Luther nennt nun diverse tatsächliche oder vermeintliche Mißstände
und schlägt Reformen vor, die zum größten Teil bei Beachtung des
Reichsrechtes und der Konkordate völlig undurchführbar waren.
Einige Vorschläge Luthers möchte ich nur erwähnen, wenn sich auch
die Feder sträubt: So fordert Luther, daß die meisten Feste abgeschafft,
bzw. auf den Sonntag verlegt werden oder daß sämtliche Kirchen,
die nicht Pfarrkirchen sind, abgerissen werden. Einige weitere
Forderungen Luthers sind harmlos bis banal, so das Verbot des
Kreditwesens, der Kapitalbildung, der Bordelle u.ä.m. Den Schluß
des Werkes kann man, gerade aus der historischen Distanz, nur
als Zynismus verstehen: „Gott gebe uns allen ein christliches
Verständnis und insbesondere dem christlichen Adel deutscher Nation
einen rechten, geistlichen Mut, um der armen Kirche das Beste
zu tun. Amen.“ |
Welche tatsächlichen Mißstände gab es im damaligen Deutschen
Reich? Aus heutiger Sicht gesehen gab es überhaupt keine Mißstände.
Das was an Klagen vorgebracht wurde, bezeichnet im allgemeinen
überhaupt keine wirklichen Übel, sondern war meist Ausdruck allfälliger
Auseinandersetzungen der Reichsglieder und -stände untereinander.
Es ist sinnlos, derartige Auseinandersetzungen als „Mißstand“
zu bezeichnen, namentlich angesichts der heutigen totalen Zerrüttung
von Staat und Gesellschaft. Viele Klagen wurden auf den Reichs-
und Landtagen vorgebracht oder vor die Gerichte geführt. Die meisten
dieser Klagen entsprangen typisch menschlichem Neid und Mißgunst
und nicht etwa tatsächlichen „Mißständen“.
Die Reichsstände brachten beispielsweise Gravamina vor wegen
„kirchlicher Mißbräuche“., z.B. der Übertragungen
kirchlicher deutscher Ämter an Nichtdeutsche oder die Abführung
der Annaten nach Rom, obwohl diese eigentlich den Türkenkrieg
hätten finanzieren sollen, etc. Diese „Gravamina“
entsprechen dem heutigen Gezerre zwischen Bund und Ländern um
Finanzen und gehen weder auf Mißbräuche noch auf Mißstände zurück.
Ich bezweifle, daß die Stände, die den „Annatenmißbrauch“
verdammten, sich im Kriege gegen die Türken nennenswert hervortaten.
Die Macht der Kirche, institutionell im Reiche bedauerlicher Weise
niemals besonders stark und durchsetzungsfähig, war um 1500 in
der Tat fast vollständig geschwunden. Die Kirche konnte in dieser
Zeit kaum eines ihrer angestammten Rechte durchsetzen, geschweige
denn das Machtgefüge zu ihren Gunsten gestalten.
Die Fürsten und Stände nutzten skrupellos ihre Machtfülle um
in exzessivem Ausmaß in die Rechte der Kirche einzugreifen. So
zogen Sie Verfahren, die vor kirchliche Gerichte gehörten, rechtswidrig
vor ihre eigenen Gerichte. Ebenso rechtswidrig wurde fast gewohnheitsmäßig
in die kirchlichen Finanzangelegenheiten eingegriffen. All dies
ist quellenmäßig lückenlos belegt. Die Gravamina der Stände
waren auf Ausbau ihrer Machtposition angelegt, die Beschwerden
kirchliche Institutionen waren meist defensiv und auf die Erhaltung
bzw. Wiederherstellung legitimer Rechte ausgerichtet. Die um 1520
für Deutschland nötigste Reform war eine Stärkung der kirchlichen
Rechtspositionen gegenüber den Fürsten und anderen mächtigen Ständen.
Dies war die Aufgabe, vor der Deutschland stand. Luther hat ihre
Lösung unmöglich gemacht und in die entgegengesetzte, für Deutschland
unheilvolle Richtung gewirkt.
Die Zielsetzung der Intentionen Luthers kann man knapp aber vollständig
beschreiben mit „Los von Rom!“ Dies ist der Tenor
seines Schreibens, aus diesem Grunde versucht er sich beim „jungen
Blut“, d.h. Kaiser Karl V., der am 28. Juni 1519 zum deutschen
bzw. römischen König gewählt worden war, anzubiedern. Luther beklagt,
daß vormalige Kaiser durch den Papst unterdrückt worden sind,
und nennt Julius II. einen „Blutsäufer“. Warum
bleibt unbelegt. Julius II. war zwar ein machtbewußter, streitbarer
Papst, jedoch gewiß kein „Blutsäufer“. Er förderte
Raffael und Michelangelo und begann den Bau des Petersdomes, eine
Tat, die Luther sicherlich nicht geschätzt hat, deren Finanzierung
aber Luther und seinem Treiben in erheblichem Maße nutzte.
Luthers Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man
ihr Gehorsam schuldig sei“ wurde im Jahre 1523, d.h. drei
Jahre später veröffentlicht. Inzwischen war Luther exkommuniziert
worden, er hatte vor dem Wormser Reichstag ausgesagt, welcher
über ihn die Acht verhängte, d.h. ihn aus der deutschen Rechtsgemeinschaft
ausstieß, er war auf die Wartburg entführt worden und hatte das
Neue Testament - bzw. die Vulgata - in unser geliebtes Deutsch
übertragen.
Kaiser Karl V. weilte damals nicht in Deutschland. Damit
Deutschland in dieser schwierigern Zeit nicht ohne kaiserliche
Fürsorge bliebe, wurde ein Reichsregiment unter der Statthalterschaft
des Ehzg. Ferdinand, dem späterern Kaiser Ferdinand I., in Nürnberg
eingerichtet. Das Reichsregiment ging auf die Pläne von Berthold
von Henneberg, Ebf. von Mainz zurück, einem Thüringer, der
als Reichserzkanzler wertvollste Initiativen zur Stärkung des
Reichs entwickelt hatte, Initiativen, die teils noch nach Jahrhunderten
aufgegriffen und fortentwickelt wurden. Dazu zählen die Einrichtung
des Reichskammergericht, die Gliederung des Reichstages in drei
Kurien mit auch gegenüber dem Kaiser geheimer Verhandlungsführung,
sowie die Einteilung des Reiches in Reichskreise. Das Reichsregiment
währte etwa zehn Jahren, konnte allerdings der reformatorischen
Aufstandsbewegungen allein nicht Herr werden. Luther trug durch
seine agitatorische Schriften in erheblichem Maße zum Scheitern
der Reichsreform bei.
In seiner Schrift von der „weltlichen Obrigkeit“
legte er zunächst die bekannten biblischen Aussagen vom Staat
dar, nach denen der Staat seit dem Sündenfall nach dem Willen
Gottes besteht und daß der Staat als solcher auch durch
das Neue Testament bestätigt wird. Luther übt sodann eine krasse,
nun allerdings völlig unbiblische Unterscheidung zwischen geistlichem
und weltlichem Regiment. Das Fürstenamt erklärt er für ein
von Gott unmittelbar verliehenes Amt, das nicht der kaiserlichen
Gewalt unterliegt. Er leugnet damit einschlußweise sowohl
die Lehnsherrschaft des deutschen Königs, als auch Kaiser und
Reich.
Luther verschweigt die biblische Lehre der vier Reiche und er
streitet die durch die hl. Schrift erhärtete Lehre vom Imperium
Romanum als apokalyptischem Endreich ab. Der Kaiser wird beiläufig
einmal erwähnt, jedoch lediglich als Prototyp eines Herrschers
und nicht als Träger der von Christus selbst gestifteten Reichsherrschaft
und Führer seines Schwertes. Nach Luther ist nicht etwa Luther
zum Gehorsam gegenüber dem Kaiser verpflichtet, sondern der Kaiser
muß Luther gehorchen, da er ansonsten als „Tyrann“
abqualifiziert und zum Abschuß freigegeben wird. Luther akzeptiert
grundsätzlich nur Fürsten, die zur lutherischen Reformation bereit
sind, diesen will er völlig skrupellos sämtliche kirchlichen Rechte
ausliefern! In ungeheurer Verblendung nennt er die bisher noch
katholischen Fürsten von Meißen, Brandenburg und Bayern „Tyrannen“,
weil sie die lutherischen Schriften verbieten ließen, ohne nennenswerten
Nachdruck übrigens und ohne die Autoren, Verleger und Distributoren
zu behelligen.
Luther ruft nicht direkt zum Mord an nichtlutherischen Fürsten
auf, doch er läßt durchblicken, daß er eine solche Meintat für
gerechtfertigt hält. Den Ketzern gegenüber ist er recht freundlich
gesonnen, sie sollen nicht verfolgt, sondern mit dem „reinen
Evangelium“ überwunden werden, - an diese Anweisung hat
sich allerdings keine einzige lutherische Obrigkeit je gehalten.
Aus der Lehre der zwei Schwerter wird bei Luther verhängnisvoll
die Lehre von den zwei Reichen:
„Er hat zweierlei Regiment unter den Menschen
aufgerichtet. Eins geistlich, durchs Wert und ohne Schwert, da
durch die Menschen sollen fromm und gerecht werden, also das sie
mit der selbigen Gerechtigkeit das ewige leben erlangen. Und solche
Gerechtigkeit handhabet er durchs Schwert, welches er den Predigern
befohlen hat. Das andere ist in weltlich Regiment durchs Schwert
auf daß diejenigen, so durchs Wort nicht wollen fromm und gerecht
werden zum ewigen leben, dennoch durch solch weltlich Regiment
gedrungen werden, fromm und gerecht zu sein für die Welt.“
Ungerechten Gesetzen und Anordnungen brauchen Untertanen, laut
Luther, nicht zu folgen. Dies gilt, bei Lichte betrachtet, allerdings
nur, wenn die lutherische Kirche dies definiert und das ist in
einer von fürstlicher Obrigkeit abhängigen Anstalt, wie der lutherischen
„Landeskirche“, absolut ausgeschlossen. In den reformierten
Territorien zeigte sich, daß die Fürsten keinerlei Kritik durch
die geistliche Gewalt mehr zu fürchten hatten. Mutige evangelische
Prediger, die fürstlichen Machtmißbrauch beim Namen nannten, wurden
versetzt oder gemaßregelt, die Freiheit der Kirche war in diesen
Gebieten vernichtet. Es muß klar und eindeutig festgestellt werden,
daß Luther die Freiheit der Kirche dem Staat vollständig ausgeliefert
hat. Hiermit hat er eindeutig dem Totalitarismus und insbesondere
dem deutschen Nationalsozialismus Vorschub geleistet. Das vollständige
Versagen des deutschen Protestantismus unter den Bedingungen der
gottlosen Systeme Liberaldemokratismus, Sozialismus und Nationalsozialismus
geht somit direkt auf Luthern zurück und muß von ihm persönlich
verantwortet werden.
Eine strenge Scheidung der Gewalten im lutherischen Sinne ist
mit der hl. Schrift unvereinbar. Sie ist auch unvereinbar mit
der kirchlichen Lehrtradition. Der Regensburger Historiker Heinz
Angermeier stellte zur Recht fest: „Luther betrachtet den
Kaiser [bzw. die Fürsten] als allein von Gott eingesetzt und damit
das System der gemischten geistlich-weltlichen Herrschaft im Sinn
der mittelalterlichen Zweischwerterlehre als aufgehoben.“
Luther leugnete auch die unerläßlichen staatlichen Aufgaben des
Kirchenschutzes und der Glaubensmission.
Luthers Lehre von Staat und weltlichem Regiment hat sich verhängnisvoll
für Deutschland, das Sacrum Imperium und somit für die
ganze Welt ausgewirkt. Die langfristige Zerstörung des Heiligen
Reiches ist vor allem Luther und den Auswirkungen seiner Reformation
anzulasten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß sich die
Lutheraner als Gemeinschaft der Augsburgischen Konfession meist
reichstreu verhalten haben und in der Phase zwischen Dreißigjährigen
Krieg und Ende des Imperiums sogar vielfach zu den tatkräftigsten
Verteidiger des Imperiums wurden.
Luthers Zweireichelehre ist unkirchlich und unbiblisch, sie leistete
der Schwächung und Zerstörung der Christenheit in gefährlicher
Weise Vorschub. Es ist heute notwendig, daß die lutherische Staatslehre
deutlicher gebrandmarkt und von den Schulen und Universitäten
verbannt wird. Erst die Eliminierung der protestantischen Staatsauffassungen
wird es ermöglichen, die Mißstände in Staat und Gesellschaft energisch
anzupacken und zu beseitigen.
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