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Pro Deo et Imperio |
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Vortrag über die Entwicklung der Liturgiebeim Initiativkreis Wien, Niederösterreich und Burgenland am 15. Jänner 2005. Kurzzusammenfassung einiger wesentlicher Aussagen des Vortrags von Hw. DDr. Gregor Hesse.Beim Vortrag über die Entwicklung der Liturgie von Papst Leo XIII. (1878-1903) bis Papst Johannes Paul II. führte Hw. DDr. Gregor Hesse aus, daß die Fehlentwicklungen in der Liturgie nicht erst mit dem II. Vatikanischen Konzil begonnen haben, auch nicht 1958 (Tod Papst Pius XII.), sondern bereits lange davor.
Das Konzil von Trient verurteilt nämlich im 13. Canon der 7. Sitzung über die Sakramente im Allgemeinen die Meinung, daß welcher Hirte der Kirchen auch immer die überlieferten Riten in neue und andere verändern könnte. Dies wird arglistig mit „jeder beliebige“ o. ä. übersetzt, wenngleich das lateinische Wort „quicumque“ ausnahmslos heißt: „wer auch immer“ [Si quis dixerit, receptos et approbatos Ecclesiae catholicae ritus in solemmni sacramentorum administratione adhiberi consuetos aut contemni, aut sine peccato a ministris pro libitto omitti, aut in novos alios per quemcumque ecclesiarum pastorem mutari posse: anathema sit.] Das schließt somit den Papst auch ein, wie auch aus den Zitaten früherer Päpste bzw. dem nach wie vor in Geltung stehenden Krönungseid hervorgeht. Dies zeigt sich auch bei der Bulle Quo Primum, die dogmatisch als so hochstehend angesehen wurde, daß die nachfolgenden Päpste bei neuen Ausgaben des Meßbuches sie nicht nur abdruckten, sondern sich in ihren eigenen Dekreten beinahe dafür entschuldigten, warum sie dennoch Anlaß für Abänderungen in der Meßliturgie gefunden hätten, so Clemens VIII. und Urban VIII. Sogar Johannes XXIII. hat noch so gehandelt. Der Novus Ordo ist jedenfalls nicht der Römische Ritus und als unzulässige Neuerung unter den Aspekten zu prüfen, wie Papst Leo XIII. sie gegenüber den Anglikanern entwickelt hat. Die neue Messe ähnle der anglikanischen, wie sie Cranmer (anglikanischer Erzbischof von London im 16. Jahrhundert) entworfen habe, welcher aber noch gegen Hand- und Stehkommunion gewesen sei. Der Novus Ordo ist unerlaubt und seine Gültigkeit unter dem Aspekt zu prüfen, daß „pro multis“ durchwegs falsch mit „für alle“ übersetzt werde, dies mit Ausnahme weniger Landesausgaben des Meßbuches. Der Autor des Novus Ordo war der gleiche wie der Autor der Osterliturgie unter Papst Pius XII., nämlich Erzbischof Hannibale Bugnini. |