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Vortrag über die Entwicklung der Liturgie

beim Initiativkreis Wien, Niederösterreich und Burgenland am 15. Jänner 2005. Kurzzusammenfassung einiger wesentlicher Aussagen des Vortrags von Hw. DDr. Gregor Hesse.

Beim Vortrag über die Entwicklung der Liturgie von Papst Leo XIII. (1878-1903) bis Papst Johannes Paul II. führte Hw. DDr. Gregor Hesse aus, daß die Fehlentwicklungen in der Liturgie nicht erst mit dem II. Vatikanischen Konzil begonnen haben, auch nicht 1958 (Tod Papst Pius XII.), sondern bereits lange davor.

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So hat bereits der selige Papst Pius IX. in Ineffabilis Deus einen Fehler begangen, insoferne er schon jene Gläubigen für ausgeschlossen erklärt, die das Dogma von der unbefleckten Empfängnis Mariens in ihrem Herzen anders erwägen sollten. Nach der traditionellen Lehre der Kirche sind hingegen nur diejenigen ausgeschlossen, die etwas anderes sagen über ein Dogma als die Kirche. Das entsprechende Dekret gelangte auch in das Brevier und so kam der Fehler auch in die Liturgie.

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Papst Leo XIII. erhob nicht nur 25 Heilige zur Ehre der Altäre, sondern er legte auch den Grad dieser Feste so hoch (Duplex), daß diese neuen Feste nicht nur die Feste altehrwürdiger Heiliger, die im Meßkanon stehen, verdrängten, sondern auch normale Sonntage, obwohl diese doch das Fest der Auferstehung Christi seien.

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In Reaktion darauf hat der Hl. Papst Pius X. wiederum massiv in die Liturgie eingegriffen, insoferne er die Wertigkeit der normalen Sonntage gegenüber den Heiligenfesten erhöhte.

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Auch reagierte Papst Pius X. auf seinerzeitige Defizite im Stundengebet der Priester, um die Durchführbarkeit desselben zu erleichtern, doch wurde durch die Anordnung der Psalmen durch ständige Wiederholung der Sonntagspsalmen die traditionelle Rezitation aller 150 Psalmen in einer Woche erst recht nicht wieder hergestellt.

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-  Papst Pius XI. änderte nichts an der Liturgie, nahm jedoch beim päpstlichen Hochamt aus Anlaß des Besuchs russischer Würdenträger in Rom (mit kirchenpolitischer Begründung) das „filioque“ aus den Glaubensbekenntnis, wobei aber an diesem die Lehre von der Allerheiligsten Dreifaltigkeit hängt.

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Papst Pius XII. nahm tiefgreifende Veränderungen in der Karwoche vor, so insbesondere, indem am Karfreitag die Messe der vorgeheiligten Gaben (missa praesanctificatorum) entfiel und statt dessen ein Wortgottesdienst mit Kommunionempfang trat, was wohl sakramententheologisch begründet, aber liturgisch falsch und gegen die Tradition war. Es handelt sich dabei um eine Signifikanzänderung, die das Wesen der Karfreitagsliturgie betrifft.

Das Konzil von Trient verurteilt nämlich im 13. Canon der 7. Sitzung über die Sakramente im Allgemeinen die Meinung, daß welcher Hirte der Kirchen auch immer die überlieferten Riten in neue und andere verändern könnte. Dies wird arglistig mit „jeder beliebige“ o. ä. übersetzt, wenngleich das lateinische Wort „quicumque“ ausnahmslos heißt: „wer auch immer“

[Si quis dixerit, receptos et approbatos Ecclesiae catholicae ritus in solemmni sacramentorum administratione adhiberi consuetos aut contemni, aut sine peccato a ministris pro libitto omitti, aut in novos alios per quemcumque ecclesiarum pastorem mutari posse: anathema sit.] Das schließt somit den Papst auch ein, wie auch aus den Zitaten früherer Päpste bzw. dem nach wie vor in Geltung stehenden Krönungseid hervorgeht. Dies zeigt sich auch bei der Bulle Quo Primum, die dogmatisch als so hochstehend angesehen wurde, daß die nachfolgenden Päpste bei neuen Ausgaben des Meßbuches sie nicht nur abdruckten, sondern sich in ihren eigenen Dekreten beinahe dafür entschuldigten, warum sie dennoch Anlaß für Abänderungen in der Meßliturgie gefunden hätten, so Clemens VIII. und Urban VIII. Sogar Johannes XXIII. hat noch so gehandelt.

Der Novus Ordo ist jedenfalls nicht der Römische Ritus und als unzulässige Neuerung unter den Aspekten zu prüfen, wie Papst Leo XIII. sie gegenüber den Anglikanern entwickelt hat. Die neue Messe ähnle der anglikanischen, wie sie Cranmer (anglikanischer Erzbischof von London im 16. Jahrhundert) entworfen habe, welcher aber noch gegen Hand- und Stehkommunion gewesen sei. Der Novus Ordo ist unerlaubt und seine Gültigkeit unter dem Aspekt zu prüfen, daß „pro multis“ durchwegs falsch mit „für alle“ übersetzt werde, dies mit Ausnahme weniger Landesausgaben des Meßbuches. Der Autor des Novus Ordo war der gleiche wie der Autor der Osterliturgie unter Papst Pius XII., nämlich Erzbischof Hannibale Bugnini.

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