Kairos … wofür?
Eine kleine aber nicht unwichtige Debatte dürfte der Aufmerksamkeit
Vieler entgangen sein, wir wollen Sie deshalb auf unserer bescheidenen
Seite kurz dokumentieren.

Religionsfreiheit ?:
Benediktiner zelebriert
satanistische Rockmusik |
Im Heft 1/2008 der Una Voce Korrespondenz (UVK) veröffentlichte
der Verein „Una Voce Deutschland“ einen Aufruf an die
Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) unter der Überschrift
„Dies ist der Kairos - ein Appell an unsere Freunde“.
Unterzeichnet wurde der Aufruf von den Vorständen Kurt Bantle,
Rudolf Kaschewsky und Helmut Rückriegel. Für diejenigen,
die es nicht wissen: Una Voce ist eine weltweite römisch-katholische
Vereinigung, die sich liturgischen Fragen widmet. Und für diejenigen,
die nicht wissen, was mit „Kairos“ gemeint ist - hier
handelt es sich um eine Lieblingsvokabel ausschließlich von
Theologen, die damit etwa einen richtigen oder geeigneten Zeitpunkt
meinen.
Für wen oder was ist nun der richtige „Kairos“
gekommen? Nun, für eine „Einigung“ der FSSPX und
der römisch-katholischen Kirchenleitung, sprich dem Papst.
Dies begründet die UVK vor allem mit der Verwaltungsanordnung
(Motu proprio), die es einigen Priestern weltweit erlaubt, wieder
die s.g. „Alte Messe“ zu feiern, d.h. den Gottesdienst
etwa so, wie er bereits bei den „Alten Römern“
und dann ununterbrochen bis zum Jahre 1970 gefeiert wurde. In diesem
Jahre wurde der Gottesdienst urplötzlich durch den Papst Paul
VI. verboten und durch ein kunstgewerbliches Gebilde ersetzt, das
heute meist mit NOM bezeichnet wird, was so viel bedeutet wie „Novus
Ordo Missae“. Neben der Gottesdienstordnung wurden auch alle
anderen Liturgien ersetzt, so z.B. Taufe und Begräbnis, Ordnung
der Weihe von Bischöfen und Priestern, Firmungsliturgie und
manch anderes.

Religionsfreiheit ?
Katholischer Bischof
beim Götzendienst |
Dies blieb nicht unwidersprochen und eine kleine Gruppe von Priestern
und Bischöfen weigerte sich, diese „Liturgiereform“
anzuerkennen, sie blieben bei der tatsächlich „Heiligen
Messe“ und wurden darauf hin wie gemeine Verbrecher aus der
Kirche ausgeschlossen. Wer hatte übrigens diese Entscheidung
exekutiert? Niemand anderes als der heutige Papst Benedikt XVI.,
damals Präfekt der Glaubenskongregation, einer Einrichtung,
deren Aufgabenfeld man seit etwa 1965 mit Bewachung der Glaubens-
und Kirchenzerstörung beschreiben muß.
Der „Liturgiereform“ vorangegangen war ein s.g. ökumenisches
Konzil, eine Einrichtung, der von bestimmten Theologen geradezu
gottgleiche Kompetenzen zugesprochen werden. Trotz dieser Kompetenzen
verabschiedete jenes Konzil so allerhand, was mit dem christlichen
Glauben unvereinbar ist. Das fiel auf, wenn auch erst nach einer
gewissen Denkpause, und so war es nur konsequent, daß diejenigen,
die die NOM-Liturgie ablehnten, auch das s.g. „Konzil“
kritisierten. Eine Haltung, die bei der römischen Kirchenleitung
auf wenig Verständnis stieß und die zu der Exkommunikationsentscheidung
erheblich beigetragen haben dürfte. All dies ist Schnee von
gestern, doch zur Irritation des hoch-römischen Personals war
das selbstverursachte Schisma weder durch Trickserei, noch
durch gutes - oder auch nicht ganz so gutes Zureden aus der Welt
zu bringen. Es zeigte sich sogar, daß selbst die im NOM erzogene
Generation den von „Paulus VI.“ offenbarten NOM zu meiden
begann und immer häufiger die Alten Messen der Piusbruderschaft
aufsuchte.
Es mußte also zu den bisher vorgeführten ein neuer Trick
hinzu kommen, nämlich das im großen Stil propagierte
Motu Proprio „Summorum Pontificum“ (SP). Man
fragt sich da zunächst, warum die ach so modernen Päpste
ihre seltsamen Schreiben und „Gesetze“ nach wie vor
lateinisch betiteln, - denn lateinisch können sie schon lange
nicht mehr, weder lesen, noch schreiben. Aber man hält sich
ja im Vatikan Übersetzer, die nicht etwa wie in Jahrtausenden
die lateinischen Dokumente in die Landessprachen, sondern das modernistische
muttersprachliche Gestammel der Prälaten nach Latein übersetzen.
Dieses Moto proprio soll also nach Ansicht der UVK
nun den Friedenschluß zwischen der FSSPX und der Papstkirche
ermöglichen, ja gar erzwingen, wenn man die Diktion der UVK
recht versteht. Diese Argumente trägt die UVK vor:
Es wird behauptet, SP hätte die Wiederherstellung der
traditionellen römischen Liturgie näher gebracht. Dieses
Ziel ist aber trotz - oder vielleicht sogar wegen - SP nach
50 Jahren vatikanischer Glaubens- und Liturgiezerstörung in
weiteste Fernen gerückt. Ferner wird behauptet, der Papst hätte
die Tradition wieder „in ihr Recht gesetzt“.
Man reibt sich verwundert die Augen: Ist das Machwerk Pauls VI.
verboten und verbrannt worden? Sind die grauenhaften theologischen
und liturgischen Zerstörungen innerhalb des heiligen Raumes
der Kirche kraftvoll beseitigt und auf den wohlverdienten Müllhaufen
der Kirchengeschichte geworfen worden? Keinesfalls!! All dies bleibt
weiterhin in Kraft, wird vor Ort noch konsequenter und mitleidloser
durchgesetzt. Das also heißt nach Ansicht der UVK „ins
Recht gesetzt“? Das soll also „Recht“ sein? Nun
sollen auch noch die „Freunde von FSSPX“ die „Einigung
herbeiführen“, Diese warteten gottlob nicht lange und
beantworteten die Zumutungen der UVK im Mitteilungsblatt
März 2008 in gebührender Kürze.
Autor der Antwort ist Dr. Rafael Hüntelmann, ein bedeutender
Kopf unter den jüngeren Philosophen Deutschlands und Inhaber
des Ontos-Verlages. Er wies nach, daß die „Religionsfreiheit“
des Konzils, die von der UVK mal wieder schön geredet
wurde, die von der Kirche seit der Zeit der Hochaufklärung
in fast unzähligen Verlautbarungen verurteilte freimaurerische
Freiheit ist, die nicht vom Himmel sondern von der Hölle kommt.
Hier sein Text:
Warnung vor gefährlichen Mißverständnissen bezüglich
der Religionsfreiheit.

Religionsfreiheit ?
Katholischer Priester
am protestantischen Sakrament |
In einer Stellungnahme der Una Voce Deutschland e.V. zum Motu proprio
des Hl. Vaters Benedikt XVI. unter dem Titel „Dies ist der
Kairos - ein Appell an unsere Freunde“ wird im Zusammenhang
mit einer Aufforderung an die Priesterbruderschaft Pius X., jetzt
in die volle Gemeinschaft der Kirche zurückzukehren, auf das
Problem der Religionsfreiheit eingegangen, die eines der zentralen
Kritikpunkte bezüglich des II. Vatikanischen Konzils durch
Erzbischof Marcel Lefebvre und die von ihm gegründete Priesterbruderschaft
ist.
Die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder der Una Voce Deutschland
versuchen die Bedeutung der Frage der Religionsfreiheit im Sinne
des II. Vatikanischen Konzils herunter zuspielen, indem sie diese
Frage auf ein Problem „französischer Idiosynkrasien“
(Zitat von Eric Saventhem) reduzieren. Statt dessen heißt
es in dem Aufruf des Vorstandes: „anders als unsere Freunde
und auch im Unterschied zu ihrem Gründer Msgr. Lefebvre sehen
wir in einer Wendung hin zur „Religionsfreiheit“ auch
ein positives Element. Sie ermöglicht uns eine Forderungshaltung
gegenüber Regimen, die keine Freiheit für die Mission,
ja nicht einmal Freiheit für die Ausübung der katholischen
Religion durch ihre Gläubigen gewähren. Was ist das größere
Übel: ein Festhalten an einem Prinzip, dessen Durchsetzung
in der heutigen Weltlage illusorisch ist: der Vorrang der katholischen
Religion vor jeder anderen - oder die Möglichkeit, Freiheit
für das Christentum und die Kirche von ihren Gegnern einzufordern?“
Aus diesen Zeilen, die zweifellos gut gemeint sind, sprechen mehrere
schwerwiegende Mißverständnisse hinsichtlich der Frage
der Religionsfreiheit:
1. hat die Kirche stets diese Art von „Religionsfreiheit“
dort gefordert, wo sie unterdrückt wurde. Dies findet sich
z.B. in dem sogenannten Ottaviani Schema, das den auf dem II. Vatikanischen
Konzil versammelten Bischöfen vorlag, aber ohne Diskussion
in den Papierkorb geworfen wurde.
2. Aufgrund der Forderung nach Religionsfreiheit auf dem II. Vatikanischen
Konzil wurden mehrere katholische Länder von Seiten der Kirche
selbst aufgefordert, Religionsfreiheit einzuführen. In der
Tat geht es bei der Kritik an der Religionsfreiheit um das Prinzip
und nicht um die Frage, was unter den heutigen Verhältnissen
möglich ist. Denn dieses Prinzip ist für die Kirche fundamental.
Dies deutlich zu machen, soll im folgenden kurz versucht werden.
Kritik und Verurteilung der Religionsfreiheit durch das Lehramt
der Kirche findet sich unter anderem in den folgenden Schreiben:
- Quod aliquantulum, Pius VI. vom 10.03.1791.
- Apostolischer Brief Post tam diuturnitas, Pius VII.
- Enzyklika Mirari vos, Gregor XVI. vom 15.08.1832
- Enzyklika Quanta Cura, Pius IX, vom 8.12.1864
- Enzyklika Immortale Dei, Leo XIII., vom 1.11.1885
Das was in allen diesen Dokumenten verurteilt wird ist das angebliche
Recht, „in der öffentlichen Ausübung der Religion
seiner eigenen Wahl nicht durch die bürgerliche Gewalt beunruhigt
zu werden; ihr gemeinsamer Nenner (wie Kardinal Billot es ausdrückt)
ist die Befreiung von jeglichem Zwang in religiöser Hinsicht
(M. Lefebvre: Sie haben Ihn entthront, 77). Kurz gesagt, die Forderung
nach Religionsfreiheit entspringt der freimaurerischen französischen
Revolution und ihrer Forderung nach totaler Autonomie des Menschen.
Das Prinzip der Religionsfreiheit, das seinen Ursprung im Liberalismus
und Naturalismus hat und insbesondere auf die französische
Revolution zurückgeht, besagt, daß die Wahrheit und die
Unwahrheit, die wahre Religion Jesu Christi und die falschen Religionen
und Sekten das gleiche Recht haben. Dieses Prinzip ist eines der
wichtigsten Ursachen der religiösen Gleichgültigkeit,
des Indifferentismus und der auch von Papst Benedikt XVI. verurteilten
„Diktatur des Relativismus“, die z.B. jährlich
zu Millionen von im Mutterleib getöteten Kindern führt.
Daß dies nicht reine Theorie ist, zeigt ein Blick auf die
Gegenwart und aktuelle Umfrageergebnisse. Eine überragende
Mehrheit der Deutschen ist heute der Auffassung, daß es keine
wesentlichen Unterschiede zwischen den Religionen gibt; schon gar
nicht wesentliche Unterschiede zwischen der katholischen Religion
und dem Protestantismus. Dies kann nicht verwundern, wenn der soeben
neu gewählte Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof
Robert Zollitsch in einem Interview verkündet, die Gemeinsamkeiten
zwischen katholischem und protestantischem Glauben seien bei weitem
größer, als die Differenzen. Diese Entwicklung ist die
Folge der auf dem II. Vatikanischen Konzil anerkannten Religionsfreiheit.

Religionsfreiheit?
Katholische Nonnen beim
Götzendienst |
Zusammengefaßt bedeutet das Prinzip der Religionsfreiheit,
wie alle anderen liberalen Freiheitsforderungen, das gleiche Recht
für Wahrheit und Irrtum. Der Irrtum kann aber kein Recht besitzen.
Er kann toleriert werden. Die Toleranz gegenüber anderen Religionen
ist keine Erfindung des Liberalismus, sondern der Kirche. Daher
kann man aufgrund des Toleranzprinzips allein, das von der Kirche
stets geachtet wurde, von Diktaturen fordern, daß sie gegenüber
der katholischen Kirche und den Gläubigen in ihren Ländern
dieselbe Toleranz üben, die die Katholiken auch anderen Religionen
gegenüber üben. Die Forderung nach Religionsfreiheit ist
dazu nicht erforderlich.
In Bezug auf die heutige Situation der katholischen Kirche in
den meisten Ländern der Erde wird die Kirche zweifellos nicht
fordern können, daß die katholische Religion als einzig
wahre Religion vom Staat anerkannt wird, wenn auch ebenso zweifellos
wahr ist, daß sie dies ist. Weil die katholische Religion
die einzige wahre Religion ist, und dies auch im Prinzip durch die
bekannten Beweise gezeigt werden kann, kann sie nicht zugleich fordern,
daß alle anderen Religionen und Sekten die gleichen Rechte
haben, wie die katholische Religion. Damit würde die katholische
Kirche ihren Wahrheitsanspruch aufgeben und den Zusammenhang von
Recht und Wahrheit leugnen. Die Kirche kann allerdings dafür
eintreten, daß unter den derzeitigen gesellschaftlichen Verhältnissen
andere Religionen und Sekten unter bestimmten Bedingungen zu tolerieren
sind, daß z.B. die Angehörigen des Islam ihre Religion
unter bestimmten Bedingungen praktizieren dürfen. Damit wird
diesen Menschen allerdings kein Recht auf freie Religionsausübung
zugesprochen, sondern diese wird toleriert.
Der einzige bekannte Einwand gegen dieses Argument aus katholischen
Kreisen ist die Behauptung, nicht die Wahrheit habe Rechte, sondern
nur Personen. Während die „alte Kirche“ das Recht
der Wahrheit, mit Bezug übrigens zum Hl. Thomas von Aquin,
betont habe, sei man auf dem II. Vatikanischen Konzil zu der Einsicht
gelangt, daß allein Personen Rechte und Pflichten hätten.
Dies ist überhaupt kein Einwand gegen unsere Argumentation
und die Aussage ist auch keineswegs so neu, wie die Modernisten
meinen. Selbstverständlich ist es richtig, daß im eigentlichen
Sinne nur Personen Rechte besitzen. Doch ist die Wahrheit selbst
personal. Nirgendwo deutlicher als im Wort des Herrn, daß
Er selbst die Wahrheit ist, wird dies zum Ausdruck gebracht. Und
weil Jesus Christus selbst der Weg, die Wahrheit und das Leben ist,
deshalb ist auch die christliche Religion die einzig wahre Religion
und deshalb hat auch allein sie Rechte. Es sind die Rechte des dreifaltigen
Gottes, die Rechte Jesu Christi die verteidigt werden, wenn die
Kirche sich gegen die Religionsfreiheit wendet.
Anhang: Aus der Predigt von S. Ex. Erzbischof Marcel Lefebvre
am 29. Juni 1988 in Ecône
Man will nichts mehr von der Vergangenheit der Kirche wissen.
Man will nicht mehr die Christenheit, in der Unser Herr Jesus Christus
König ist, nicht nur in der Kirche, sondern auch in der Gesellschaft
und in den Familien. Davon will man nichts mehr wissen. Es herrscht
die Meinung: ‚Das ist zu Ende. Das ist eine abgelaufene Zeit.
Diese Zeit ist vorbei!’
Leider hat das Zweite Vatikanische Konzil dieses Prinzip des Liberalismus
übernommen. Die Folgen sind der Ökumenismus, der alle
Religionen auf eine gleiche Ebene stellt, und die Laizisierung des
Staates. Dieser Greuel in katholischen Staaten! Im Namen der Religionsfreiheit
verlangte man von allen Staatsoberhäuptern, nicht länger
die Bestimmung in ihren Verfassungen zu dulden, daß die katholische
Religion die einzig wahre und von der Regierung anerkannte Religion
ist. Man hat im Namen der Religionsfreiheit eine Laizisierung der
Staaten verlangt. Es wäre falsch, wenn man sagen wollte, dies
sei nicht das Prinzip des Liberalismus. Gerade dieses Prinzip hat
der Liberalismus angestrebt und durchgesetzt. Die Laizisierung der
Staaten gehört zu den Prinzipien der Freimaurerei! Machen Sie
sich also auf einen Kampf gefaßt! Ich habe es bereits gesagt,
dieser Kampf hat mit den Anfängen der Menschheit begonnen.
Glauben Sie nicht, daß dieser Kampf beendet ist und daß
man in Ihrer Zeit nicht mehr kämpfen muß!“
Hier auch noch unsere
Einschätzung zu der Angelegenheit aus dem Jahre 2002. |