Archiv der Monarchieliga

zuletzt aktualisiert: Epiphaniasfest 2011

 

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Kairos … wofür?

Eine kleine aber nicht unwichtige Debatte dürfte der Aufmerksamkeit Vieler entgangen sein, wir wollen Sie deshalb auf unserer bescheidenen Seite kurz dokumentieren.


Religionsfreiheit ?:
Benediktiner zelebriert
satanistische Rockmusik

Im Heft 1/2008 der Una Voce Korrespondenz (UVK) veröffentlichte der Verein „Una Voce Deutschland“ einen Aufruf an die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) unter der Überschrift „Dies ist der Kairos - ein Appell an unsere Freunde“. Unterzeichnet wurde der Aufruf von den Vorständen Kurt Bantle, Rudolf Kaschewsky und Helmut Rückriegel. Für diejenigen, die es nicht wissen: Una Voce ist eine weltweite römisch-katholische Vereinigung, die sich liturgischen Fragen widmet. Und für diejenigen, die nicht wissen, was mit „Kairos“ gemeint ist - hier handelt es sich um eine Lieblingsvokabel ausschließlich von Theologen, die damit etwa einen richtigen oder geeigneten Zeitpunkt meinen.

Für wen oder was ist nun der richtige „Kairos“ gekommen? Nun, für eine „Einigung“ der FSSPX und der römisch-katholischen Kirchenleitung, sprich dem Papst. Dies begründet die UVK vor allem mit der Verwaltungsanordnung (Motu proprio), die es einigen Priestern weltweit erlaubt, wieder die s.g. „Alte Messe“ zu feiern, d.h. den Gottesdienst etwa so, wie er bereits bei den „Alten Römern“ und dann ununterbrochen bis zum Jahre 1970 gefeiert wurde. In diesem Jahre wurde der Gottesdienst urplötzlich durch den Papst Paul VI. verboten und durch ein kunstgewerbliches Gebilde ersetzt, das heute meist mit NOM bezeichnet wird, was so viel bedeutet wie „Novus Ordo Missae“. Neben der Gottesdienstordnung wurden auch alle anderen Liturgien ersetzt, so z.B. Taufe und Begräbnis, Ordnung der Weihe von Bischöfen und Priestern, Firmungsliturgie und manch anderes.


Religionsfreiheit ?
Katholischer Bischof
beim Götzendienst
Dies blieb nicht unwidersprochen und eine kleine Gruppe von Priestern und Bischöfen weigerte sich, diese „Liturgiereform“ anzuerkennen, sie blieben bei der tatsächlich „Heiligen Messe“ und wurden darauf hin wie gemeine Verbrecher aus der Kirche ausgeschlossen. Wer hatte übrigens diese Entscheidung exekutiert? Niemand anderes als der heutige Papst Benedikt XVI., damals Präfekt der Glaubenskongregation, einer Einrichtung, deren Aufgabenfeld man seit etwa 1965 mit Bewachung der Glaubens- und Kirchenzerstörung beschreiben muß.

Der „Liturgiereform“ vorangegangen war ein s.g. ökumenisches Konzil, eine Einrichtung, der von bestimmten Theologen geradezu gottgleiche Kompetenzen zugesprochen werden. Trotz dieser Kompetenzen verabschiedete jenes Konzil so allerhand, was mit dem christlichen Glauben unvereinbar ist. Das fiel auf, wenn auch erst nach einer gewissen Denkpause, und so war es nur konsequent, daß diejenigen, die die NOM-Liturgie ablehnten, auch das s.g. „Konzil“ kritisierten. Eine Haltung, die bei der römischen Kirchenleitung auf wenig Verständnis stieß und die zu der Exkommunikationsentscheidung erheblich beigetragen haben dürfte. All dies ist Schnee von gestern, doch zur Irritation des hoch-römischen Personals war das selbstverursachte Schisma weder durch Trickserei, noch durch gutes - oder auch nicht ganz so gutes Zureden aus der Welt zu bringen. Es zeigte sich sogar, daß selbst die im NOM erzogene Generation den von „Paulus VI.“ offenbarten NOM zu meiden begann und immer häufiger die Alten Messen der Piusbruderschaft aufsuchte.

Es mußte also zu den bisher vorgeführten ein neuer Trick hinzu kommen, nämlich das im großen Stil propagierte Motu Proprio „Summorum Pontificum“ (SP). Man fragt sich da zunächst, warum die ach so modernen Päpste ihre seltsamen Schreiben und „Gesetze“ nach wie vor lateinisch betiteln, - denn lateinisch können sie schon lange nicht mehr, weder lesen, noch schreiben. Aber man hält sich ja im Vatikan Übersetzer, die nicht etwa wie in Jahrtausenden die lateinischen Dokumente in die Landessprachen, sondern das modernistische muttersprachliche Gestammel der Prälaten nach Latein übersetzen.

Dieses Moto proprio soll also nach Ansicht der UVK nun den Friedenschluß zwischen der FSSPX und der Papstkirche ermöglichen, ja gar erzwingen, wenn man die Diktion der UVK recht versteht. Diese Argumente trägt die UVK vor:

Es wird behauptet, SP hätte die Wiederherstellung der traditionellen römischen Liturgie näher gebracht. Dieses Ziel ist aber trotz - oder vielleicht sogar wegen - SP nach 50 Jahren vatikanischer Glaubens- und Liturgiezerstörung in weiteste Fernen gerückt. Ferner wird behauptet, der Papst hätte die Tradition wieder „in ihr Recht gesetzt“.

Man reibt sich verwundert die Augen: Ist das Machwerk Pauls VI. verboten und verbrannt worden? Sind die grauenhaften theologischen und liturgischen Zerstörungen innerhalb des heiligen Raumes der Kirche kraftvoll beseitigt und auf den wohlverdienten Müllhaufen der Kirchengeschichte geworfen worden? Keinesfalls!! All dies bleibt weiterhin in Kraft, wird vor Ort noch konsequenter und mitleidloser durchgesetzt. Das also heißt nach Ansicht der UVK „ins Recht gesetzt“? Das soll also „Recht“ sein? Nun sollen auch noch die „Freunde von FSSPX“ die „Einigung herbeiführen“, Diese warteten gottlob nicht lange und beantworteten die Zumutungen der UVK im Mitteilungsblatt März 2008 in gebührender Kürze.

Autor der Antwort ist Dr. Rafael Hüntelmann, ein bedeutender Kopf unter den jüngeren Philosophen Deutschlands und Inhaber des Ontos-Verlages. Er wies nach, daß die „Religionsfreiheit“ des Konzils, die von der UVK mal wieder schön geredet wurde, die von der Kirche seit der Zeit der Hochaufklärung in fast unzähligen Verlautbarungen verurteilte freimaurerische Freiheit ist, die nicht vom Himmel sondern von der Hölle kommt. Hier sein Text:

Warnung vor gefährlichen Mißverständnissen bezüglich der Religionsfreiheit.


Religionsfreiheit ?
Katholischer Priester
am protestantischen Sakrament

In einer Stellungnahme der Una Voce Deutschland e.V. zum Motu proprio des Hl. Vaters Benedikt XVI. unter dem Titel „Dies ist der Kairos - ein Appell an unsere Freunde“ wird im Zusammenhang mit einer Aufforderung an die Priesterbruderschaft Pius X., jetzt in die volle Gemeinschaft der Kirche zurückzukehren, auf das Problem der Religionsfreiheit eingegangen, die eines der zentralen Kritikpunkte bezüglich des II. Vatikanischen Konzils durch Erzbischof Marcel Lefebvre und die von ihm gegründete Priesterbruderschaft ist.
Die unterzeichnenden Vorstandsmitglieder der Una Voce Deutschland versuchen die Bedeutung der Frage der Religionsfreiheit im Sinne des II. Vatikanischen Konzils herunter zuspielen, indem sie diese Frage auf ein Problem „französischer Idiosynkrasien“ (Zitat von Eric Saventhem) reduzieren. Statt dessen heißt es in dem Aufruf des Vorstandes: „anders als unsere Freunde und auch im Unterschied zu ihrem Gründer Msgr. Lefebvre sehen wir in einer Wendung hin zur „Religionsfreiheit“ auch ein positives Element. Sie ermöglicht uns eine Forderungshaltung gegenüber Regimen, die keine Freiheit für die Mission, ja nicht einmal Freiheit für die Ausübung der katholischen Religion durch ihre Gläubigen gewähren. Was ist das größere Übel: ein Festhalten an einem Prinzip, dessen Durchsetzung in der heutigen Weltlage illusorisch ist: der Vorrang der katholischen Religion vor jeder anderen - oder die Möglichkeit, Freiheit für das Christentum und die Kirche von ihren Gegnern einzufordern?“

Aus diesen Zeilen, die zweifellos gut gemeint sind, sprechen mehrere schwerwiegende Mißverständnisse hinsichtlich der Frage der Religionsfreiheit:

1. hat die Kirche stets diese Art von „Religionsfreiheit“ dort gefordert, wo sie unterdrückt wurde. Dies findet sich z.B. in dem sogenannten Ottaviani Schema, das den auf dem II. Vatikanischen Konzil versammelten Bischöfen vorlag, aber ohne Diskussion in den Papierkorb geworfen wurde.

2. Aufgrund der Forderung nach Religionsfreiheit auf dem II. Vatikanischen Konzil wurden mehrere katholische Länder von Seiten der Kirche selbst aufgefordert, Religionsfreiheit einzuführen. In der Tat geht es bei der Kritik an der Religionsfreiheit um das Prinzip und nicht um die Frage, was unter den heutigen Verhältnissen möglich ist. Denn dieses Prinzip ist für die Kirche fundamental. Dies deutlich zu machen, soll im folgenden kurz versucht werden.

Kritik und Verurteilung der Religionsfreiheit durch das Lehramt der Kirche findet sich unter anderem in den folgenden Schreiben:

- Quod aliquantulum, Pius VI. vom 10.03.1791.
- Apostolischer Brief Post tam diuturnitas, Pius VII.
- Enzyklika Mirari vos, Gregor XVI. vom 15.08.1832
- Enzyklika Quanta Cura, Pius IX, vom 8.12.1864
- Enzyklika Immortale Dei, Leo XIII., vom 1.11.1885

Das was in allen diesen Dokumenten verurteilt wird ist das angebliche Recht, „in der öffentlichen Ausübung der Religion seiner eigenen Wahl nicht durch die bürgerliche Gewalt beunruhigt zu werden; ihr gemeinsamer Nenner (wie Kardinal Billot es ausdrückt) ist die Befreiung von jeglichem Zwang in religiöser Hinsicht (M. Lefebvre: Sie haben Ihn entthront, 77). Kurz gesagt, die Forderung nach Religionsfreiheit entspringt der freimaurerischen französischen Revolution und ihrer Forderung nach totaler Autonomie des Menschen.
Das Prinzip der Religionsfreiheit, das seinen Ursprung im Liberalismus und Naturalismus hat und insbesondere auf die französische Revolution zurückgeht, besagt, daß die Wahrheit und die Unwahrheit, die wahre Religion Jesu Christi und die falschen Religionen und Sekten das gleiche Recht haben. Dieses Prinzip ist eines der wichtigsten Ursachen der religiösen Gleichgültigkeit, des Indifferentismus und der auch von Papst Benedikt XVI. verurteilten „Diktatur des Relativismus“, die z.B. jährlich zu Millionen von im Mutterleib getöteten Kindern führt.

Daß dies nicht reine Theorie ist, zeigt ein Blick auf die Gegenwart und aktuelle Umfrageergebnisse. Eine überragende Mehrheit der Deutschen ist heute der Auffassung, daß es keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Religionen gibt; schon gar nicht wesentliche Unterschiede zwischen der katholischen Religion und dem Protestantismus. Dies kann nicht verwundern, wenn der soeben neu gewählte Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch in einem Interview verkündet, die Gemeinsamkeiten zwischen katholischem und protestantischem Glauben seien bei weitem größer, als die Differenzen. Diese Entwicklung ist die Folge der auf dem II. Vatikanischen Konzil anerkannten Religionsfreiheit.


Religionsfreiheit?
Katholische Nonnen beim
Götzendienst

Zusammengefaßt bedeutet das Prinzip der Religionsfreiheit, wie alle anderen liberalen Freiheitsforderungen, das gleiche Recht für Wahrheit und Irrtum. Der Irrtum kann aber kein Recht besitzen. Er kann toleriert werden. Die Toleranz gegenüber anderen Religionen ist keine Erfindung des Liberalismus, sondern der Kirche. Daher kann man aufgrund des Toleranzprinzips allein, das von der Kirche stets geachtet wurde, von Diktaturen fordern, daß sie gegenüber der katholischen Kirche und den Gläubigen in ihren Ländern dieselbe Toleranz üben, die die Katholiken auch anderen Religionen gegenüber üben. Die Forderung nach Religionsfreiheit ist dazu nicht erforderlich.

In Bezug auf die heutige Situation der katholischen Kirche in den meisten Ländern der Erde wird die Kirche zweifellos nicht fordern können, daß die katholische Religion als einzig wahre Religion vom Staat anerkannt wird, wenn auch ebenso zweifellos wahr ist, daß sie dies ist. Weil die katholische Religion die einzige wahre Religion ist, und dies auch im Prinzip durch die bekannten Beweise gezeigt werden kann, kann sie nicht zugleich fordern, daß alle anderen Religionen und Sekten die gleichen Rechte haben, wie die katholische Religion. Damit würde die katholische Kirche ihren Wahrheitsanspruch aufgeben und den Zusammenhang von Recht und Wahrheit leugnen. Die Kirche kann allerdings dafür eintreten, daß unter den derzeitigen gesellschaftlichen Verhältnissen andere Religionen und Sekten unter bestimmten Bedingungen zu tolerieren sind, daß z.B. die Angehörigen des Islam ihre Religion unter bestimmten Bedingungen praktizieren dürfen. Damit wird diesen Menschen allerdings kein Recht auf freie Religionsausübung zugesprochen, sondern diese wird toleriert.

Der einzige bekannte Einwand gegen dieses Argument aus katholischen Kreisen ist die Behauptung, nicht die Wahrheit habe Rechte, sondern nur Personen. Während die „alte Kirche“ das Recht der Wahrheit, mit Bezug übrigens zum Hl. Thomas von Aquin, betont habe, sei man auf dem II. Vatikanischen Konzil zu der Einsicht gelangt, daß allein Personen Rechte und Pflichten hätten.
Dies ist überhaupt kein Einwand gegen unsere Argumentation und die Aussage ist auch keineswegs so neu, wie die Modernisten meinen. Selbstverständlich ist es richtig, daß im eigentlichen Sinne nur Personen Rechte besitzen. Doch ist die Wahrheit selbst personal. Nirgendwo deutlicher als im Wort des Herrn, daß Er selbst die Wahrheit ist, wird dies zum Ausdruck gebracht. Und weil Jesus Christus selbst der Weg, die Wahrheit und das Leben ist, deshalb ist auch die christliche Religion die einzig wahre Religion und deshalb hat auch allein sie Rechte. Es sind die Rechte des dreifaltigen Gottes, die Rechte Jesu Christi die verteidigt werden, wenn die Kirche sich gegen die Religionsfreiheit wendet.

Anhang: Aus der Predigt von S. Ex. Erzbischof Marcel Lefebvre am 29. Juni 1988 in Ecône

Man will nichts mehr von der Vergangenheit der Kirche wissen. Man will nicht mehr die Christenheit, in der Unser Herr Jesus Christus König ist, nicht nur in der Kirche, sondern auch in der Gesellschaft und in den Familien. Davon will man nichts mehr wissen. Es herrscht die Meinung: ‚Das ist zu Ende. Das ist eine abgelaufene Zeit. Diese Zeit ist vorbei!’
Leider hat das Zweite Vatikanische Konzil dieses Prinzip des Liberalismus übernommen. Die Folgen sind der Ökumenismus, der alle Religionen auf eine gleiche Ebene stellt, und die Laizisierung des Staates. Dieser Greuel in katholischen Staaten! Im Namen der Religionsfreiheit verlangte man von allen Staatsoberhäuptern, nicht länger die Bestimmung in ihren Verfassungen zu dulden, daß die katholische Religion die einzig wahre und von der Regierung anerkannte Religion ist. Man hat im Namen der Religionsfreiheit eine Laizisierung der Staaten verlangt. Es wäre falsch, wenn man sagen wollte, dies sei nicht das Prinzip des Liberalismus. Gerade dieses Prinzip hat der Liberalismus angestrebt und durchgesetzt. Die Laizisierung der Staaten gehört zu den Prinzipien der Freimaurerei! Machen Sie sich also auf einen Kampf gefaßt! Ich habe es bereits gesagt, dieser Kampf hat mit den Anfängen der Menschheit begonnen. Glauben Sie nicht, daß dieser Kampf beendet ist und daß man in Ihrer Zeit nicht mehr kämpfen muß!“

Hier auch noch unsere Einschätzung zu der Angelegenheit aus dem Jahre 2002.

 

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