Der hl. Augustinus (354 - 430)
Der Heilige Augustinus legte den Grund der christlichen Lehre vom
Krieg. Er schrieb folgendes:
Nach dem Lukasevangelium predigte St. Johann die Taufe der Buße
und lud alle ein, umzukehren und ihr Leben zu ändern. Menschen
aller Schichten kamen zu ihm und fragten ihn, wie die Umkehr aussehen
soll. Der Vorgänger Christi antwortete jedem nach seinen
persönlichen Lebensumständen. Da fragten ihn auch die
Kriegsleute und sprachen: Was sollen denn wir tun? Und er sprach
zu ihnen: Tut niemand Gewalt noch Unrecht und laßt euch
genügen an eurem Solde. (Lukas 3,14)
Augustinus kommentiert: „Würde das Evangelium den Krieg
als solchen verurteilen, hätte Johannes den Kriegsleuten geraten,
ihre Waffen abzulegen und den Kriegsdienst aufzugeben. Ihnen wird
jedoch geraten, niemanden Gewalt anzutun und mit dem Sold zufrieden
zu sein. Rät er Ihnen aber dazu, mit ihrem Sold zufrieden zu
sein, dann gestattet er ihnen, den Sold anzunehmen.“1
Es ist also legitim, Soldat zu sein. Ist es aber legitim, Soldat
zu sein, so ist auch die Tätigkeit des Soldaten, die Kriegführung,
legitim. Der Heilige Augustinus führt sodann Matthäus
5,39 an: „Ich aber sage euch, daß ihr nicht widerstreben
sollt dem Übel; sondern, so dir jemand einen Streich gibt auf
deinen rechten Backen, dem biete den andern auch dar.“ Hier
wird anscheinend die Gewaltanwendung verboten und der Krieg somit
verworfen. Augustinus führt aus, wie sich die falsche Interpretation
dieses Heilandswortes auswirken kann und daß man auch dann
demütig bleiben kann, wenn man strafen muß. So verurteilte
Moses jüdische Götzenanbeter zum Tode, nicht aus persönlichem
Haß, sondern um sie aus reiner Liebe vor der Macht der Sünde
zu bewahren. In diesem Sinne lehrt der hl. Augustinus, daß
die aus dem Kriegswesen erwachsenden Übel verboten sind, jedoch
nicht das Kriegswesen selbst:
„non prohibet militia, sed malitia“
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Nach dem heiligen Bischof von Hippo muß also
der Krieg den Frieden anstreben oder herbeiführen. In diesem
Sinne ist er ein Instrument des Friedens. Unter Frieden versteht
Augustinus die ruhende Ordnung, die wesensgerechte Disposition der
Dinge gemäß ihrem Zweck. Der hl. Augustinus definiert
den gerechten Krieg als Mittel, die verletzte Gerechtigkeit wiederherzustellen
und den Frieden zu gewinnen. Man darf also Krieg führen, z.B.
wenn er gegen einen Staat gerichtet ist, der die gerechte Ordnung
verletzt.
Nichtdestotrotz appelliert das Augustinische Rechtskonzept nicht
nur an das Naturrecht, dem Menschen und Dinge unterliegen, sondern
vor allem an die Souveränität und Herrschaft Gottes. Gerechter
Kriegsgrund kann also nicht nur die Verletzung des natürlichen
Rechts sein, sondern ebenfalls die Verletzung des rechten Gottesdienstes.
Dies zeigen viele Episoden des Alten Testaments, wo Gott persönlich
den Krieg zur Wiederherstellung des richtigen Kultus anordnet. Der
Krieg ist auch gerecht, wenn er sich gegen ein Land richtet, das
sich weigert, Rechtsbrecher zu bestrafen.
Gemäß dem hl. Augustinus darf also Krieg geführt
werden, wenn gerechte Güter wiederhergestellt und wenn verletztes
Recht und verletzte Ordnung instand gesetzt werden muß.
Der hl. Bernhard (1090-1153)
Der hl. Bernhardt, der große Minnesänger der Gottesmutter,
der demütige und fromme Doktor der Kirche, war auch ein großer
Beter und Prediger des Kreuzzuges und sogar der kirchenoffizielle
Prediger des Zweiten Kreuzzuges. In seinem berühmten an die
Tempelritter gerichteten Werk „De laude novae militae“
(Lob des neuen Rittertums) greift er die Argumente des hl. Augustinus
bzgl. der Antwort Johannis des Täufers an die Kriegsleute auf
und schrieb:
„Wäre es den Christen grundsätzlich verboten,
mit dem Schwerte zu kämpfen, warum hätte dann der Vorbote
des Heilandes den Kriegsleuten gebieten sollen, mit ihrem Sold
zufrieden zu sein, statt ihnen zu verbieten, dem Kriegsruf zu
folgen? Ich meine damit nicht, daß man die Heiden töten
soll, solange es andere Wege gibt, sie davon abzuhalten, die Gläubigen
zu quälen und zu verfolgen. Doch ist es besser, sie zu vernichten,
als daß die Rotte der Sünder über die Gläubigen
herrsche und daß die Gerechten in die Hand der Bösen
gegeben werden.“2
Der hl. Thomas von Aquin (1225-1274)
Der große Kirchenlehrer erweiterte und vervollständigte
die Lehre vom gerechten Krieg in mancherlei Weise. Er griff den
hl. Augustinus und seine Argumentation bzgl. der Rechtfertigung
des Kriegswesens und somit des Krieges auf und erweiterte diese
Lehre.
Der hl. Thomas führte das Konzept vom „Gemeinwohl“
als Grundlage für ein Urteil über die Erlaubtheit von
Krieg ein. Militärische Aktivitäten müssen die Verteidigung
des Gemeinwohls, der Armen und der Unterdrückten und der Kirche
zum Ziele haben. Soldaten seien in diesem Sinne Instrumente einer
legitimen Autorität, die befugt ist Vorsorge zu treffen und
die Übeltaten der Kriminellen zu strafen, auch mit dem Tode.
Thomas zitierte die Predigten von Gregor dem Großen und rechtfertigt
die Todesstrafe als Mittel, die vergewaltigte Gerechtigkeit zu rächen,
dem Übel Furcht einzuflößen und auf diese Weise
sowohl den Frieden der Gesellschaft und der Kirche wiederherzustellen
und zu sichern. Derlei ist tugendhaft, wenn es von Liebe und Gerechtigkeitssinn
angetrieben ist.
Damit der Soldat in rechter Weise Krieg führen kann, benötigt
er göttlichen Beistand, durch welchen ihm die notwendigen Tugenden
vermittelt werden. Die erste dieser Tugenden ist die Stärke,
die dem Soldaten vom Himmel her Mut und Beharrlichkeit im Kampfe
verleiht. Kriegerische Aktivitäten, so der hl. Thomas, können
nur mit Weisheit und Kunst, gepaart von Klugheit und Rechtschaffenheit,
gelingen.
Nach St. Thomas müssen drei Bedingungen für eine Gerechten
Krieg erfüllt sein:
| 1. |
Der Krieg muß von einer legitimen
Autorität erklärt werden. Bei Paulus heißt
es: „Die Obrigkeit ist Gottes Dienerin dir zu gut. Tust
du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt
das Schwert nicht umsonst; sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin
zur Strafe über den, der Böses tut.“ |
| 2. |
Der Kriegsgrund muß
gerecht sein. Thomas zitiert den hl. Augustinus: „Ein
gerechter Krieg kann beschrieben werden als ein Krieg, der
Unrecht straft.“ |
| 3. |
Der Krieg muß in guter Absicht
geführt werden. „Es kann geschehen, daß ein
Krieg von der legitimen Autorität aus gerechtem Grund
erklärt wird, und doch ungerecht ist durch seine böse
Absicht“. Entsprechend sagt Augustinus: „Die Lust,
Leiden zuzufügen, der grausame Vergeltungsdurst,
ein friedloser und schonungsloser Geist, das Fieber der Revolte,
die Machtgier, all dies darf im Kriege nicht sein!“
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Spätere Kirchenlehrer
Spätere Theologen wie Francisco de
Vitoria (1485-1546) oder Francisco Suarez (1548-1617) ergänzten
die scholastische Theorie vom gerechten Krieg durch das Prinzip
der Verhältnismäßigkeit: Neben dem gerechten Grund,
der legitimen Autorität und der richtigen Intention forderten
diese Theologen, daß zwischen dem zu schützenden Gut
und den Übeln, die notwendiger Weise mit dem Kriege einhergehen,
namentlich den Opferzahlen, eine verantwortbare Beziehung bestehen
müsse. Alle friedlichen Mittel müssen zudem erschöpft
sein, bevor zum Kriege geschritten werden darf. Diese kirchlichen
Lehrer führten allerdings aus, daß nur der Angreifer
eine entsprechende Legitimation bedürfe, nicht jedoch derjenige,
der sich verteidigt, da die eigene Verteidigung stets ausreichend
legitimiert ist.
Päpstliche Lehre
Die oben dargelegte Lehre der Doktoren
und Kirchenväter wurde vom Magisterium über Jahrhunderte
vertreten und angewendet. Unter dem Titel „Gerechter Krieg
im Dienste der Göttlichen Friedensordnung“ wurde die
päpstliche Lehre vom gerechten Krieg folgender Maßen
zusammengefaßt: „Ordnung und Friede können bei
der Gewalt Zuflucht suchen. Doch ist die Gewalt in sich unfähig,
den Frieden zu finden, da Friede die Frucht die Einheit von Recht
und Liebe ist. Manche Rechtsbrecher können ohne den Gebrauch
von Gewaltmitteln nicht mit den notwendigen Friedensbedingungen
vertaut gemacht werden. Die Bedeutung eines bestimmten Gutes rechtfertigt
den Einsatz von Gewalt gegen eine ungrechte Aggression. Der christliche
Glaube gehört zu diesen verteidigenswerten Gütern. Deshalb
darf der Glaube auch bewaffnet verteidigt werden.“4
Diese Lehre wurde auch im Jahre 1947 von
Papst Pius XII. dargelegt.5
Recht und Ordnung bedürfen zu gewissen
Zeiten eines schützenden Arms. Viele Gewalttäter können
nur durch die Anwendung von Gewalt zur Räson gebracht werden.
Doch muß diese Gewalt durch Recht und Ordnung begrenzt werden,
sie darf nur zu deren Verteidigung eingesetzt werden.6
Niemand ist Recht durch sich selbst.
Die jüngeren Päpste haben das
Prinzip der Verhältnismäßigkeit stärker betont.
Es muß betont werden, daß die Doktoren und Lehrer der
Kirche die fundamentalen Prinzipien christlichen Denkens vor Jahrhunderten
entwickelten und daß diese bis zum heutigen Tage gültig
sind. |