Synode von Hohenaltheim

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Die Synode von Hohenaltheim[1] war eine in Hohenaltheim im Jahr 916 stattfindende Kirchenversammlung.


Einberufung

Am 20. September 916 wurde von ostfränkischen Bischöfen die Synode von Hohenaltheim unter der Leitung des päpstlichen Legaten Petrus von Orte einberufen. Die Synode, die König Konrad I. als christus Domini[2] bezeichnet, sollte die königliche Macht stärken und das enge Bündnis von Kirche und König festigen. Dies war die einzige Synode der karolingischen und frühdeutschen Epoche, die Beschlüsse zum Schutz des Königstums erlassen hat.

Bestimmungen

Die 38 vollständig erhaltenen kanonischen Bestimmungen wurden vorwiegend zum Schutz des Königs[3] und zum Schutz der Bischöfe vor Laien erlassen. Zahlreiche Kanones widmen sich daher den Bischöfen, ihren Vergehen und ihrem Schutz.[4]

Für den Abfall vom König wurde in cc. 20 und 23 die Todesstrafe ausgesprochen. Außerdem enthalten die Kanones Bestimmungen über die Buße[5] und über den Meineid.[6] Gewalttaten gegen den König, dem christus Domini, wurden mit dem Anathema bedroht. Bischof Richowo von Worms erhielt auf der Synode den Auftrag, Nachforschungen über die Blendung des Bischofs Einhard I. von Speyer anzustellen und dem Papst darüber brieflich zu berichten. Einhard war 913 verstümmelt und ermordet worden. Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist nicht bekannt.

Unklar ist sowohl, ob Konrad selbst an der Synode teilnahm, als auch, welche Bischöfe aus dem Ostfrankenreich anwesend waren. Nicht erschienen waren die sächsischen Bischöfe, die deshalb auf der Synode getadelt wurden.

Interpretation

Für die ältere Forschung, repräsentiert durch Ernst Dümmler und Manfred Hellmann, nahm ein selbstbewußter Episkopat das noch schwache deutsche Königtum in Schutz. Ernst Dümmler hob 1888 die zentrale Bedeutung der Synode von Hohenaltheim für die Herrschaft Konrads I. hervor: „Der Hauptzweck der Synode“ war es gewesen, „dem Königtume an der Kirche einen Halt zu geben“.

Mit der Frage, ob Konrad an der Synode teilgenommen hat, hat sich die Forschung eingehender beschäftigt. Heinz Wolter behauptete 1988 in seiner Studie über die Synoden in Deutschland und in Reichsitalien: „Die Synode von Hohenaltheim kam auf Betreiben Konrads I. zustande“.

Horst Fuhrmann hielt die Anwesenheit Konrads I. für „nicht unwahrscheinlich“ und verweist dabei auf die Quellenangabe der Hohenaltheimer Kanones von Burchard von Worms, in der es heißt, daß die Synode in Anwesenheit des Königs getagt habe.

Verweise


Einzelnachweise

  1. südlich von Nördlingen
  2. Gesalbter des Herrn
  3. vor allem cc. 19, 20 und 23
  4. cc. 2–5, 8, 13–16, 24, 29–31, 36 und 37
  5. cc. 9, 32 und 33
  6. cc. 22–25