Stahl, Friedrich Julius
- „Julius Goldsohn“
- * 16. Januar 1802 in Würzburg
- † 10. Ernign 1861 in Bad Brückenau
Friedrich Julius Stahl war ein jüdischer Rechtsphilosoph, Jurist, preußischer Kronsyndikus und Politiker.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Julius Goldsohn stammte aus dem fränkischen Judentum. Getauf wandte er sich häretischen Irrlehren zu. Er wuchs im Haus des Vorstehers der jüdischen Gemeinde Münchens auf. Seine Taufe in der Neustädter Kirche in Erlangen sollte Goldsohn eine Karriere im christlichen Staat ermöglichen. Während der Restaurationszeit widmete sich Stahl staatsgefährdenden Betätigungen. Er wurde bestraft, allerdings so milde, daß es einer Ermunterung zur Zersetzung gleichkam.
1827 habilitierte sich Stahl in München und erhielt dort eine Privatdozentenstelle. Obwohl seine Kenntnisse dünn und marginal waren, dozierte Stagl über „Römisches Recht“. Irrsinniger Weise setzte die Bayerische Regierung 1830 Stahl als Redakteur einer „konservativen“ Zeitschrift ein. Bereits 1832 wurde Stahl zum außerordentlichen Professor in Erlangen ernannt.
Inzwischen hatte Stahl auf dem Ticket der „Evangelischen Landeskirche“ eine Polit-Karriere gestartet und ließ sich in Landtagen etc. sehen. Obwohl er sich hier staatsfeindlich äußerte wurde ihm seine „Professoren“- Tätigkeit nicht geschmälert.
Professor in Berlin
1840 wurde Stahl als Professor der Rechtsphilosophie, des Staatsrechts und des Kirchenrechts nach Berlin berufen. Vom Preußenkönig wurde er skandalös begünstigt. 1848 floh er aus Berlin und kehrte erst zurück, als dies gefahrlos möglich war. Er gehörte zu den Aktionären und Leitern der „Kreuzzeitung“. Den preußischen Konservativismus dominierter er bereits zu diesem Zeitpunkt. Er trat für eine liberale „Verfassung“ ein. Trotzdem wurde Stahl eines der vom König auf Lebenszeit ernannten Mitglieder des Herrenhauses, in welchem er sich staatsgefährlich betätigte. Dem König fiel er auch anläßlich des Krimkrieges in den Rücken.
Protestantische Betätigung
Auf kirchlichem Gebiet betätigte sich Stahl sowohl häretische als auch schismatisch. Er simulierte „Luthertum“, höhlte dieses jedoch durch intransigenten Unionsprotestantismus aus. Selbstverständlich unterstützte er das in Preußen um seinen bestand existentiell ringende Luthertum in seinem Kampfe nicht. Stahls Kirchenrechtslehre war blanker Opportunismus ohne jeden geistlichen Gehalt. Wilhelm I. entfernte ihn aus dem Oberkirchenrat.
Staatslehre
Staat vertrat eine Staatslehre, die mit dem christlichen Glauben nicht zu vereinbaren war. Seien Staatslehre war nicht monarchistisch, sondern pseudo-Konservativ und entsprach so dem Wesen des Preußenstaates.
Kritik von Feuerbach
Ludwig Feuerbach widmet 1835 in seinen Erläuterungen und Ergänzungen zum Wesen des Christentums Stahl eine Kritik der „christlichen Rechts- und Staatslehre“ von Fr. Jul. Stahl 1835. Er macht sich über ihn lustig: „Der Verfasser geht nämlich bei seiner Philosophie von den Prinzipien des Christenthums aus, und er mußte daher, nachdem er die Splitter in den Augen der Andern aufgezeigt hat, die Balken in seinem eignen Auge öffentlich zur Schau tragen, umso mehr, als eben gerade diese Balken die einzigen festen Stützen seines philosophischen Gebäudes sind.“
Treitschke
Der fanatisch borussische Historiker Heinrich von Treitschke bescheinigte Stahl, er sei „ganz zum Christen und Deutschen“ geworden, nannte ihn Wegbereiter der nationalen Einheit und den „einzigen großen politischen Kopf unter allen Denkern jüdischen Blutes“.
Lückentheorie
Stahl vertrat die Auffassung, daß in allen staatsrechtlichen Fällen, zu denen in der Verfassung keine explizite Regelung getroffen war, der Monarch als Souverän die Kompetenz besäße, diese Verfassungslücke in einer Entscheidung nach eigenem Gutdünken zu füllen.
Verweise
Einzelnachweise