Kanoniker
Kanoniker sind Kleriker, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an der gemeinsamen Liturgie mitwirken.
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnungen
- Stiftsherren
- Chorherren
- Regularkanoniker (an Ordenskirchen)
Das Mitglied eines Kathedralkapitels bezeichnet man als Domkapitular, das Mitglied eines Säkularkanonikerstiftes oder eines Ordens regulierter Chorherren (Regularkanoniker) als Kanonikus oder Chorherr.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Stiftsherren: die Regularkanoniker, oder geregelten Chorherren, deren Gemeinschaftsgrundlage meist die Augustinusregel ist, und die Säkularkanoniker, die nach Consuetudines, also Auslegungen mönchischer Ordensregeln, leben.
Lebensform
Kanoniker leben in Gemeinschaft. Der Vorsteher eines Kapitels ist in der Regel ein Propst, manchmal ist die Leitung auch einem Dekan oder Prior übertragen. Einige Kapitel werden direkt vom Diözesanbischof geleitet; an den römischen Patriarchalbasiliken führt der Vorsteher den Titel eines Erzpriesters.
Liturgie
Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der Heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft.