Mecklenburg-Schwerin

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Das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin war über Jahrhunderte eine wesentliche Teilherrschaft im Besitz der Herzöge zu Mecklenburg.


Geschichte

Mecklenburg-Schwerin blieb bis zum Ende der Monarchie Teil des mecklenburgischen Gesamtstaates. Umgangssprachlich bezeichnete man zu verschiedenen Zeiten als Mecklenburg-Schwerin die Summe verschiedener Teilherrschaften unter der Regentschaft der gleichnamigen Linie des mecklenburgischen Fürstenhauses, zuletzt das 1701 formierte (Teil-)Herzogtum, ab 1815 (Teil-)Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, das 1918 als Freistaat Mecklenburg-Schwerin erstmals politische Selbständigkeit erlangte.


Verweise