Legitimität

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Begriff

Der politisch-juristische Begriff "Legitimität" bezeichnet die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft. Gemeint ist damit im Gegensatz zur Legalität, also der Gebundenheit an jeweils geltendes Recht, die Rückbindung von Herrschaft und Herrschaftsausübung an überpositive, als allgemeingültig und zuweilen auch als universal angesehene Rechts- und Moralgrundsätze, an ethische und traditionsbedingte Wertsetzungen.

Im allgemeinen kann jede politische Herrschaftsausübung als legitim angesehen werden, "die mit den überwiegend anerkannten Rechtsvorstellungen der Kulturgemeinschaft übereinstimmt, welcher der Staat nach seiner Geschichte und dem Willen seines Volkes angehört".[1]

Traditionelle Lehre

Die traditionelle, alteuropäische Lehre geht zu Recht davon aus, daß sich jede Art von Herrschaft durch Rückbindung an überpositive Grundsätze zu legitimieren habe - sei es durch Berufung auf das Gottesgnadentum oder auf andere, stets jedoch christlich begründete Rechtsprinzipien. Das trifft auch noch auf die frühmodernen Theoretiker des Absolutismus zu, etwa Bodin, oder andererseits auf die Kritiker der absoluten Herrschergewalt, die Monarchomachen und die Anwälte des Ständetums.

Spätestens seit der Französischen Revolution von 1789 aber entwickelte sich Legitimität zu einem politischen Kampfbegriff. Die revolutionäre Linke war bestrebt, Legitimität eng mit der Idee der Volkssouveränität zu verknüpfen, während die konservativen Gegner der Revolution Legitimität nicht mehr nur durch die Theorie des Gottesgnadentums, sondern jetzt auch durch den Rekurs auf die Bedeutung von Kontinuität für die Rechtmäßigkeit einer bestehenden politischen Herrschaftsform definierten, so Edmund Burke und Joseph de Maistre.

Restaurationsära

In der Ära zwischen 1815 und ca. 1860 spielte die Idee der Herrschaft von Gottes Gnaden weiterhin eine wichtige Rolle. Die Idee der Kontinuität einer Staatsform, einer Verfassung oder einer Dynastie sollte hier die Verbindung zwischen traditioneller und funktionaler Legitimität herstellen: Legitim sollte ein Gemeinwesen sein, das durch Anknüpfung an die bewährte Tradition, durch Vermeidung von Umsturz und Revolution - und also auch durch Bekämpfung aller revolutionären Bestrebungen - Ordnung, Wohlstand und Freiheit sichert.

Auch wurde das Problem der Entstehung neuer Legitimität nach einem Macht-, System- oder Dynastiewechsel erörtert: Man schloß zwar das Entstehen neuer Legitimität nicht aus, akzeptierte eine solche aber erst nach einem längeren Zeitraum und unter bestimmten Voraussetzungen. Die konservativen Legitimitätstheorien, vertreten etwa durch Karl Ludwig von Haller, Josef Maria von Radowitz und Karl Jarcke beherrschten die Szene.

Zerstörung der Legitimität

Seit 1848 wurde die Idee der Legitimität planmäßig zerstört. Das Legitimitätsverständnis des späten 20. Jh. versuchte dann vergeblich an traditionelle Legitimitätsideen wieder anzuknüpfen: Weder Konsens noch "Gemeinwohlförderung" etc. können als Voraussetzungen der Legitimität eines modernen Staatswesens angesehen werden.

Arnold Gehlen versuchte die Frage nach der Legitimität folgendermaßen zu begründet: Der Mensch als "weltoffenes", stets den Gefährdungen des Chaos und der Unordnung ausgesetztes Wesen sei auf ein Staats- und Gemeinwesen angewiesen, das Ordnung, Sicherheit, sowie den inneren und äußeren Frieden garantieren und bewahren könne. Das bedeutet aber auch, daß es in einer Situation, in der ein Staat nicht mehr in der Lage ist, diese Funktionen zu erfüllen, zu einem Legitimitätsschwund kommen kann, der konkret dadurch entsteht, daß die politisch relevanten Kräfte eines Gemeinwesens sich nicht mehr an den Grundkonsens der Verfassung gebunden fühlen. Damit ist allerdings die Frage nach der Legitimität erst gestellt und vielleicht ausgedrückt, daß moderne, demokratische Gebilde über keine Legitimität verfügen können.

Literatur

  • Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Tübingen 1922
  • Carl Schmitt: Verfassungslehre. Berlin 1928
  • Carl Schmitt: Legalität und Legitimität. Berlin 1932
  • G. Jellinek: Allgemeine Staatslehre. Darmstadt 1960
  • Alexander Gauland: Das Legitimitätsprinzip in der Staatenpraxis seit dem Wiener Kongreß, Berlin 1971


Verweise



Einzelnachweise

  1. H. Quaritsch