Karl IV.

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Kaiser Karl IV.
  • * 14. Mai 1316 in Prag
  • † 29. November 1378 in Prag
  • 1346 - 1378


Karl IV. war deutscher König, König von Böhmen, König von Italien und Kaiser. Er stammte aus dem Geschlecht der Luxemburger und zählt zu den bedeutendsten Kaisern.


Leben

Karl wurde am Montag, dem 11. Juni 1346 in Rhens zum König gewählt und am 26. November 1346 "am falschen Ort" in Bonn zum König gekrönt. Da diese Kröning nicht anerkannt wurde, ließ sich Karl am 17. Juni 1349 noch einmal in Frankfurt am Main wählen und im selben Jahr am 25. Juli in Aachen erneut krönen.

Herrschaft

Karl, geborener König von Böhmen aus dem Haus Luxemburg, begann seine Karriere als durch den "Rhenser Kur(fürsten)verein" gewählter, vom Papst geförderter Gegenkönig gegen Ludwig den Bayern (Krönung in Bonn). Im Jahre 1355 wurde er in Rom gekrönt. Seinen Hausbesitz erweiterte er tatkräftig um die Lausitzen, um Schlesien, das er 1348 ins Reich einfügte, und um Brandenburg, wo er Tangermünde zur Residenz erhob.

Im Jahre 1364 schloß er den bedeutungsvollen Erbvertrag mit Habsburg. 1356 erließ Karl die Goldene Bulle als Reichsgrundgesetz, das unter anderm die Königswahl besser regelte.

Karl erreichte im Jahre 1344 die für immer Bestand behaltende Abtrennung des Prager Stuhls von der Mainzer Kirchenprovinz und die Erhebung Prags zum Erzbistum mit Olmütz und dem neugegründeten Bistum Leitomischl als Suffragane. Er erbaute die Burg Karlstein bei Prag, wo die Kronjuwelen aufbewahrt wurden. 1348 gründete er die Universität von Prag.

Der ungeheure kulturelle und materielle Aufstieg während seiner Regierung führte zu religiösen Gegenbewegungen, die Karl seinerseits ebenso förderte wie das traditionelle Kloster- und Ordenswesen.

Böhmische Verfassung

Die Stellung Böhmens im Reiche klärte er durch Verfassungspräzisierung und Kodifizierung von Gewohnheitsrecht. Der König von Böhmen ist demnach Reichserzschenk und Kurfürst, seine Territorien unterliegen nicht dem Heimfallrecht!

Die böhmischen Gerichte sind unabhängig, an Reichsgerichte kann nicht appelliert erden. Mähren, Schlesien, das Stift Olmütz und Troppau, sind Lehen der böhmischen Krone ohne Lehnsbindung ans Reich.

Die "Corona Bohemiae" wird als staatsrechtliches Prinzip betrachtet, der (im Idealfall) jeder Untertan persönlich verpflichtet sein soll. Hier erkennen wir die Tendenz zu einer inakzeptablen Auflösung der persönlichen Treueverhältnisse. Für die Zukunft von erheblicher Bedeutung ist die Festlegung, daß ein ständisches Königswahlrecht nur bei dem vollständigem Aussterben einer Dynastie besteht.

Ehen

  1. Blanka von Valois (Ehe: 1323 - 1348)
  2. Anna von der Pfalz (Wittelsbacherin) (Ehe: 1349 - 1353)
  3. Anna von Schweidnitz (Ehe: 1353 - 1362)
  4. Elisabeth von Pommern (Ehe: 1363 - 1378)

Verweise