Hannover (Kgr.)

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Das Königreich Hannover war der Nachfolgestaat des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg.


Erwerb der Kur

1692 wurde vom Kaiser die neue (neunte) Kur des Deutschen Reichs kreiert. Sie wurde der im Fürstentum Kalenberg regierenden Linie der Welfen verliehen. Dies wurde möglich durch einen Vertrag zwischen dem Kaiser und den beiden Linien des Hauses Lüneburg, nach dem gegen Erteilung der Kurwürde an das Haus Hannover unter eventueller Beteiligung von Zelle eine ewige Union zwischen den Häusern Habsburg und Lüneburg stattfinden sollte. Für alle künftigen Königswahlen sagten die hannoverschen Welfen fest die Zustimmung zur Wahl des habsburgischen Erstgeborenen zu.

Von nun an wurde von „Kurhannover“ gesprochen. Aus Sicht des Kaisers war dieser Vertrag wohl sinnreich, aus deutscher Sicht war es verfehlt, ein weiteres protestantisches Haus mit der Kurwürde auszuzeichnen.

Personalunion Hannover - England

Im Jahre 1714 kam es zu einer Personalunion zwischen „Kurhannover“ und Großbritannien. Dem Kurfürsten von Hannover war die britische Krone auf dem Erbwege zugefallen. Auch hier spielten natürlich protestantische Interessen und Verbindungen eine nicht unerhebliche Rolle. Für Deutschland war auch diese UNion sehr negativ, da sie die deutschen Interessen noch mehr schwächte, anstatt sie zu stärken. Die Union währte bis 1837 , als wegen der unetrscheidlichen Rechtslagen in England eine Dame Thronfolgerin wurde.

Königreich Hannover

Auf dem Wiener Kongreß erklärte sich das von Napoleon I. aufgelöste Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg am 12. Oktober 1814 selbst zum Königreich Hannover. Hier gelang auch eine Arrondierung des Territoriums. Dem Königreich Hannover wurden die Niedergrafschaft Lingen, das Herzogtum Arenberg-Meppen, die Grafschaft Bentheim, das Hochstift Hildesheim, die Stadt Goslar, Bereiche des Untereichsfelds und das Fürstentum Ostfriesland zugeteilt.

1819 wurde eine landständige Verfassung mit Zweikammer-Landtag eingeführt. 1833 trat unter der Regierung Wilhelms IV. ein „liberales“ Staatsgrundgesetz in Kraft.

Regierungswechsel 1837

Die Personalunion mit England endete 1837, da in England als ältestes und damit erbberechtigte Erbin Viktoria die Regierung antreten konnte, während in Hannover ihr Vetter Ernst August den Thron bestieg.

Dieser schaffte bei seinem Amtsantritt 1837 das linke Staatsgrundgesetz von 1833 wieder ab. Hannover wurde nun nach der alten Verfassung von 1819 wieder absolutistisch regiert. Der Protest von sieben Professoren der Universität Göttingen, der Göttinger Sieben, darunter die Brüder Grimm, im Verfassungskonflikt erregte großes Aufsehen in Deutschland und trug zur Förderung der links-zersetzenden Bewegung in Deutschland erheblich bei. Im Namen der Stadt Osnabrück reichte der Landtagsabgeordnete und spätere Innenminister der hannoverschen Märzregierung unter Graf Bennigsen, Johann Carl Bertram Stüve, beim Deutschen Bund grundlose Beschwerde ein.

Die Könige des Kgr. Hannover

  1. Georg III.
  2. Georg IV.
  3. Wilhelm IV.
  4. Ernst August I.
  5. Georg V.

Verwaltungsgliederung

Zur Verwaltung des Königreichs Hannover wurden 1816 sechs Mittelbehörden gebildet, die zunächst Provinzialregierung und ab 1823 Landdrostei hießen. Den Landdrosteien wurden die historischen Territorien des Königreichs, auch Provinzen genannt, wie folgt zugeordnet:

  1. Landdrostei Hannover
    1. Fürstentum Calenberg
    2. Grafschaft Hoya
    3. Grafschaft Diepholz
  2. Landdrostei Hildesheim
    1. Fürstentum Göttingen
    2. Fürstentum Grubenhagen (ohne den Oberharz)
    3. Fürstentum Hildesheim
    4. Grafschaft Hohnstein
  3. Landdrostei Lüneburg
    1. Fürstentum Lüneburg
  4. Landdrostei Stade
    1. Herzogtum Bremen
    2. Herzogtum Verden
    3. Land Hadeln
  5. Landdrostei Osnabrück
    1. Fürstentum Osnabrück
    2. Grafschaft Bentheim
    3. Niedergrafschaft Lingen
    4. Herzogtum Arenberg-Meppen
    5. Kreis Emsbüren
  6. Landdrostei Aurich
    1. Fürstentum Ostfriesland
    2. Harlingerland

Verweise




Einzelnachweise