Häresie

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Der Begriff Häresie kommt aus der griechischen Sprache und bedeutet übersetzt „Wahl“ oder „Auswahl“.


Can. 1325 § 2 CIC [1917]: Häresie ist ein Verstandesirrtum, infolgedessen ein Getaufter eine von Gott geoffenbarte und von der Kirche zu glauben vorgestellte Wahrheit leugnet oder an ihr zweifelt.


Materielle Häresie

Bei der materiellen Häresie geschieht das Leugnen bzw. Fürwahrhalten ohne kirchenfeindliche Absicht. Der materielle Häretiker bringt zum Ausdruck, daß er den Glauben der Kirche vertreten will. Wenn die materielle Häresie auch gegenüber der formellen Häresie als weniger verwerflich einzustufen ist, darf sie jedoch nicht als harmlos angesehen werden. Die Kirche hat ihr Auftreten stets mit kirchlichen Strafen belegt.

Formelle Häresie

Der formellen Häresie macht sich ein Getaufter schuldig, der wissentlich eine der Lehre der Kirche entgegenstehende Lehre öffentlich vertritt oder eine durch göttlichen und kirchlichen Glauben (fide divina et catholica) festzuhaltende Wahrheit hartnäckig positiv leugnet. Der hl. Tomas von Aquin lehrt: "Demnach ist Häresie eine Art des Unglaubens, geltend für solche, die zwar den Glauben Christi bekennen, aber seine Lehrsätze entstellen.“[1] Und weiter: „Wenn aber jemand, nachdem die Festlegung eines Glaubenssatzes durch die Autorität der Gesamtkirche erfolgt ist, einer solchen Anordnung hartnäckig widerstrebte, würde er als Häretiker angesehen.“[2]

Zitate aus der Bibel

  • Diese Ermahnung lege ich dir ans Herz, mein Sohn Timotheus, im Gedanken an die prophetischen Worte, die einst über dich gesprochen wurden; durch diese Worte gestärkt, kämpfe den guten Kampf, (1Tim 4,14) gläubig und mit reinem Gewissen. Schon manche haben die Stimme ihres Gewissens mißachtet und haben im Glauben Schiffbruch erlitten, darunter Hymenäus und Alexander.[3]
  • Amen, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein.[4]
  • Denn es müssen Parteien unter euch sein, auf daß die, so rechtschaffen sind, offenbar unter euch werden.[5]
  • Mich wundert, daß ihr euch so bald abwenden lasset von dem, der euch berufen hat in die Gnade Christi, zu einem anderen Evangelium, so doch kein anderes ist, außer, daß etliche sind, die euch verwirren und wollen das Evangelium Christi verkehren. Aber so auch wir oder ein Engel vom Himmel euch würde Evangelium predigen anders, denn das wir euch gepredigt haben, der sei verflucht! Wie wir jetzt gesagt haben, so sagen wir abermals: So jemand euch Evangelium predigt anders, denn das ihr empfangen habt, der sei verflucht! Predige ich denn jetzt Menschen oder Gott zu Dienst? Oder gedenke ich, Menschen gefällig zu sein? Wenn ich den Menschen noch gefällig wäre, so wäre ich Christi Knecht nicht.[6]
  • Sie sind aus unserer Mitte gekommen, aber sie waren nicht von uns. Denn wo sie von uns gewesen wären, so wären sie ja bei uns geblieben; aber es sollte offenbar werden, daß nicht alle von uns sind.[7]

Römischer Katechismus

  • Nicht jeder ist ein Ketzer zu nennen, der im Glauben irrt, sondern wer mit Hintansetzung des Ansehens der Kirche gottlose Meinungen hartnäckigen Sinnes verteidigt.[8]
  • In einem Wahnwitz des Geistes und in Blindheit des Verstandes befinden sich jende, welche ihre rechtmäßigen Vorgesetzten, die katholischen Bischöfe und Priester, verschmähen, von der heiligen Römischen Kirche abfallen, und sich den Verfälschern des göttlichen Wrtes, den Ketzern, in die Lehre geben.[9]
  • [Der Teufel] hat als Sendlinge und Läufer verworfene Mneschen und vor allem Ketzer, welche auf dem Lehrstuhl der Pestilenz sitzend, die todbringenden Samen der schlechten Lehren aussäen, um diejenigen Menschen, welche keine Wahl und keinen Unterschied kennen zwischen Tugend und Lastern und schon an sich zum Bösen geneigt sind, wankend zu machen und zu stürzen.[10]

Verweise

Einzelnachweise

  1. IIa-IIae q.11 a.1
  2. ibid. q.11 a.2
  3. 1. Tim. 1, 18 ff.
  4. Mt. 18, 18
  5. 1. Kor. 11, 19
  6. Gal. 1, 6 - 10
  7. 1. Joh. 2, 19
  8. CR I, 10. S. 73
  9. ebenda. S. 406
  10. ebenda, S. 422