Graves de communi re

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  • Rundschreiben von Leo XIII.
  • Vom: 18. Januar 1901


Wesentliche Postulate

  1. Christentum und Sozialismus sind unvereinbar!
  2. Christliche Demokratie kann lediglich eine Bezeichnung für die christliche Liebestätigkeit sein.

Das Rundschreiben

Graves de communi re sind die lateinischen Anfangsworte der Enzyklika des Papstes Leo XIII. vom 18. Januar 1901 an alle Ehrwürdigen Brüder die Patriarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe der katholischen Welt, welche in Gnade und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhle stehen über die Katholische Aktion und die christliche Demokratie.

Befürchtend, daß die Enzyklika Rerum novarum in Europa und Lateinamerika zu negativen Auswirkungen führen könne und daß die aktuelle Entwicklung die Arbeiterklasse zum Sozialismus führe, veröffentlichte Papst Leo XIII. am 18. Januar 1901 die Enzyklika Graves de communi re, über die christliche Demokratie im Sinne sozialer Wohlfahrtstätigkeit.

Leo wies hin auf die vielfältigen sozialen Hilfstätigkeiten der Kirche hin, u.a. "Volksbureaus zur Gewährung von Rechtshilfe und Auskunft an Unberatene." Er merkte an, daß sich für die christliche Liebestätigkeit verschiedene Bezeichnungen eingebürgert hätten, so "christlicher Sozialismus", "christliche Bewegung für die Volkswohlfahrt" und "christliche Demokratie". Diese Bezeichnungen haben Anstoß erregt, da sich der Verdacht einstellte, hier könnten Bestrebungen nach der Einführung einer "Volksherrschaft“ gefördert und der Anschein erweckt werden, die Kirche kümmere sich nur um das Volk und nicht um die anderen Stände, oder umstürzlerische Bestrebungen könnten verdeckt werden.

Graves de communi bestreitet mit der gesamten katholischen und päpstlichen Lehre die Vereinbarkeit von Christentum und Sozialismus. Der seit Rerum novarum ausgebrochene Aktivismus einer christlichen Demokratie dürfe nicht als Kampfruf zur Erringung der Volksherrschaft mißbraucht werden. Die Gebote der Liebe und Eintracht sind die einzig erlaubte Grundlage zur Lösung der sozialen Frage und daher ermahnte der Papst immer wieder die Reichen und die Armen, diesen Boden nicht zu verlassen.

Er schärft ein, daß zu einer christlichen Demokratie vor allem der christliche Glaube gehöre, daß die Gerechtigkeit als heilig gewahrt werden müsse, daß das Erwerbs- und Besitzrecht unantastbar bleibe, daß der Unterschied der Stände, den Leo "natürlich“ nennt, gewahrt werde, und daß das gesellschaftliche Leben nach göttlichen Maßstäben gestaltet werden muß.

Leo XIII. legte in seinem Rundschreiben fest, daß die partei- und verbandspolitischen Aktivitäten von Katholiken sich lediglich auf soziale und karitative Aktivitäten zu beschränken haben. Gemäß dem Rundschreiben durfte sich der christliche Demokratiegedanke daher nur auf die Volkswohlfahrt, nicht aber auf politische und Verfassungsfragen richten. Demokratie im christlichen Sinne sei die "mildtätige christliche Bewegung für die Volkswohlfahrt. … Der Katholik kann bei seinen Bemühungen für das Wohl des Besitzlosen nicht darauf abzielen, eine Staatsform auf Kosten der anderen vorzuziehen und zur Einführung zu bringen.“ Die Katholiken sollten nach dem Willen des Papstes die gegebene staatliche Ordnung - ob monarchisch oder republikanisch - stützen, selbst aber nichts unternehmen, um eine "demokratische“ Ordnung herbeizuführen.

Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, die Katholiken kümmerten sich nur um die "Armen“. Der Gehorsam gegen Staat und Kirche sowie die Bischöfe muß gewahrt bleiben. Leo schärft ein, daß die soziale Frage vor allem eine sittliche und religiöse Frage ist. Auch soziale Vereine müssen unetr Leitung der Kirche tätig sein.

Leo charakterisiert die Sozialdemokratie sehr negativ:

"Die Sozialisten wissen schlau zu Einfluß im öffentlichen Leben zu gelangen. Im Dunkel verborgener Versammlungen und im Lichte der Öffentlichkeit … reizen sie die Massen zur Empörung auf. Die Zucht der Religion haben sie von sich geworfen, der Pflichten achten sie nicht, nur die Rechte werden betont. … Staat und Religion sind gleichmäßig in Gefahr.

Leo faßt zusammen:

"Bei der christlichen Demokratie handelt es sich um Bestrebungen, deren einziges Ziel im Anschluß an das natürliche und göttliche Gesetz darin besteht, jenen, welche mit ihrer Hände Arbeit den Lebensunterhalt verdienen, eine erträgliche Lage zu verschaffen und sie allmählich in den Stand zu setzen, für sich selbst zu sorgen, ihnen die Möglichkeit zu bieten, im häuslichen und öffentlichen Leben die Pflichten des sittlichen Tugendstrebens und der religiösen Übungen ungehindert zu erfüllen, in ihnen das Bewußtsein zu hegen, daß sie nicht Tiere sondern Menschen, nicht Heiden sondern Christen sind, und so das Streben nach jenem einen und notwendigen höchsten Gute für welches wir geboren sind, zu erleichtern und kräftiger anzuregen. Das ist das Ziel und das das Werk jener, welche das Volk im christlichen Geiste zeitgemäß gehoben und von dem Verderben des Sozialismus bewahrt wissen wollen.[1]

Verweise



Einzelnachweise

  1. S. 246