Friedensvertrag

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Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der einen Friedensschluß oder dessen wesentliche Bedingungen vorläufig festsetzende Bestimmungen enthält. Beide Arten folgen den gleichen Rechtssätzen über Form, Wirkung usw.

Begriff

Im Gegensatz zum Waffenstillstand ist der Abschluß eines Friedensvertrages in der Gegenwart nur zwischen völkerrechtlich anerkannten Regierungen möglich. Wichtigste Bestandteile von Friedensverträgen sind u. a. schriftlich fixierte Regelungen zu Fragen der territorialen Souveränität und der politischen Verhältnisse, Absichtserklärungen zur künftigen Gestaltung der bi- bzw. multilateralen Beziehungen, Art und Umfang der Entschädigungsansprüche und Konsequenzen im militärischen Bereich, etwa Demobilisierung der Streitkräfte. Ein Friedensvertrag führt zum Vertragsfrieden.

Merkmale

Merkmale des Friedensvertrages sind

  • „abolitio“, d.h. die Aufhebung allen Unrechts, das geschehen ist
  • „remissio“, das heißt das gegenseitige Vergeben des Unrecht, verbunden mit gegenseitiger Amnestie
  • „oblivio“, das heißt Vergessen, nicht mehr Erwähnen der Greuel und Unrechtstaten.

Bibliografie

  1. Krieg und Frieden im Friedensvertrag von Jörg Fisch


Verweise