Gerlach, Ernst Ludwig von
Aus Monarchieliga
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- * 7. März 1795 in Berlin
- † 18. Februar 1877 ebendort
Ernst Ludwig von Gerlach war ein preußischer Politiker.
Leben
- Sohn des ersten OBs von Berlin.
- kämpfte in den Befreiungskrieges, verwundet.
- religiöse Prägung: Neupietismus
- 1823 Oberlandesgerichtsrat in Naumburg
- 1835 Vizepräsident des OLG in Frankfurt/Oder
- 1827 begründete Gerlach, u.a. mit Ernst Wilhelm Hengstenberg die "Evangelische Kirchenzeitung“
- 1844 wurde er Chefpräsident des Oberlandes- und Appellationsgerichts in Magdeburg, wo er zusammen mit seinem Bruder Leopold, dem Konsistorialpräsidenten Carl Friedrich Göschel und anderen die Lichtfreunde bekämpfte.
- Im Revolutionsjahr 1848 begründete er – unter anderem mit Friedrich Julius Stahl – die "Neue Preußische Zeitung“, die später wegen des Eisernen Kreuzes auf dem Titelblatt auch "Kreuzzeitung“ genannt wurde, und deren Redaktion Hermann Wagener, ein Vertrauter Gerlachs, übernahm. Gerlach schrieb später für das Blatt die monatliche oder vierteljährliche "Rundschau“ im Sinn der altkonservativen Richtung.
- Die Entwicklung seiner politischen Anschauungen wurde früh durch die Schriften Karl Ludwig von Hallers und in späterer Zeit durch die Bekanntschaft und enge Zusammenarbeit mit Friedrich Julius Stahl geprägt.
- Den Krieg gegen Österreich von 1866 lehnte er aus Gründen der Solidarität mit den herrschenden Fürsten ebenso ab wie die Annexionen in Norddeutschland und das Herausdrängen Österreichs aus Deutschland, so in der Broschüre "Die Annexionen und der Norddeutsche Bund“ (1866).
- trat (als "Hospitant") der Zentrumspartei bei.
- Wegen seines Aufsatzes "Die Civilehe und der Reichskanzler“ wurde gegen ihn im Jahr 1874 auf Betreiben Bismarcks Anklage wegen Verächtlichmachung der Obrigkeit (§ 131 StGB) erhoben. Gerlach wurde in der Folge zu einer Geldstrafe verurteilt und die Verbreitung der Schrift wurde verboten, was ihren Absatz nur umso mehr steigerte. Gerlach nahm daraufhin freiwilligen Abschied als Gerichtspräsident in Magdeburg, welchen Wilhelm I. ihm gewährte.