Protestantische Herrscher in Preußen
Preußen wurde im Jahre 1525 von dem Hohenzollern Albrecht
von Brandenburg-Ansbach, dem somit letzten Hochmeister des Deutschen
Ordens säkularisiert. Der Säkularisierung voraus ging
die letztlich unverständliche Ausgliederung Preußens
aus dem Imperium Romanum durch Kaiser Maximillian I. Dieser hatte
1515 im Wiener Vertrag zwischen dem Erzhause und dem Jaggellonenhause
einer solchen Ausgliederung zugestimmt, nachdem er erst 1494 noch
den Vasalleneid des Hochmeisters Johan von Tiefen entgegengenommen
hatte. Es ist anzufragen, ob er damit nicht möglicherweise
seine Kompetenzen überschritten hatte.
Mit der Ausgliederung aus dem Imperium und der damit verbundenen
Isolierung vom deutschen Mutterlande war das Schicksal des Ordensstaates
letztlich besiegelt. Dies ist auch aus heutiger Sicht recht bedauerlich.
Die Ironie der Geschichte will es, daß dem Erzhause gerade
durch diese Ausgliederung ein Gegner erwachsen sollte, dem es in
den kommenden Jahrhunderten gelegentlich recht deutlich unterlag.
Der Hochmeister des Ordens entschloß sich nun, den Ordensstaat
in ein weltliches Herzogtum umzuwandeln. In einem Lehnsverhältnis
zum König von Polen stand er damals bereits. Zeitgleich nahm
er die kirchliche Reformation Luthers an, die im Ordensstaate nun
vorbildlich durchgeführt wurde. Die Hochstifter wurden auf
den Herzog übertragen, doch die Bischöfe, die an der Reformierung
kräftig mitwirkten, blieben in ihrem kanonischen Amte. Dies
blieb so bis zum Erlöschen des Herzogshauses. Erst seine Erben,
die brandenburgischen Hohenzollern entwendeten die kirchlichen Rechte
durch die Beseitigung des kanonischen Bischofsamtes.
Der Schwarze Adler wurde zum Wappentier Preußens, doch der
Herzog verfiel der Reichsacht. Die völlig unverständliche
Fehlentscheidung des letzten Jagellonen Sigmund
August, die Mitbelehnung der brandenburger und fränkischen
Hohenzollern, zu der er keineswegs verpflichtet war, vorzunehmen,
sollte schlimme Folgen zeitigen. Nur wenige Generationen später
war Polen von Hohenzollern umgeben, die ihm keineswegs die einstige
Förderung und Wohltat dankten.
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Herzog Albrecht aus dem
Hause Brandenburg-Ansbach, der Cousin Joachims I. und Enkel von
Albrecht Achilles, war der letzte Hochmeister des Ordensstaates.
Seine Mutter war eine Jagellonin,
er war ein Neffe des polnischen Königs Sigismund. Am 10. April
1525 huldigte Albrecht in Krakau dem polnischen König. Damit
war der Ordenstaat als Preußen herzoglichen Anteils
Teil des polnischen Regnums geworden. Der Herzog starb am gleichen
Tage wie seine Frau, er in Tapiau, sie auf Schloß Königsberg. |
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Im Jahre 1569 erfolgte
die Erbhuldigung gegenüber dem polnischen König auf dem
Sejmik in Lublin, neben ihm wurden die Ansbacher und Brandenburger
Hohenzollern mitbelehnt. Auf diesem polnischen Reichstage wurde
auch Westpreußen in das Königreich Polen inkorporiert.
Albrecht verfiel dem Wahnsinn. Die Periode einer Schwäche der herzoglichen
Macht nutzen die preußischen Stände zur Etablierung einer
de facto Stände-Herrschaft in Preußen, die bis in die Regierungszeit
des Großen Kurfürsts andauerte. Die Tochter Albrecht
Friedrichs heiratete Johann Sigismund und brachte Preußen mit in
diese Ehe. |
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Georg Friedrich wurde zunächst
als Regent für Albrecht (wohl sein Onkel oder Großonkel)
eingesetzt, im folgenden Jahr übertrug ihm der König von
Polen das Herzogtum Preußen. Da er keine Kinder bzw. Söhne
hatte, fiel das Herzogtum nach seinem Tod an das Haus Brandenburg. |