Archiv der Monarchieliga

zuletzt aktualisiert: Epiphaniasfest 2011

 

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Herrschaft des Erzhauses bis Karl V.

In dieser Datei finden Sie die Kaiser von Friedrich III. bis Karl V. und die Deutschen Könige dieser Zeit. Die Kaiserwürde ist dunkelrot, die Deutsche Königswürde ist rot und kleiner gekennzeichnet. Man beachte, daß die Indizes an die jeweilige Würde gebunden sind und somit der Index von Königs- und Kaiserwürde unterschiedlich sein kann!

       

Die friedliche Kulturarbeit im Dienste Europas und der ganzen Welt kann weder durch Reformation noch durch 30jährigen Krieg gemindert werden. Die Reformation führt allerdings zu einer erheblichen Schwächung des Imperiums in den nichtkatholischen Reichsgebieten und langfristig zum Auftauchen einer reichsfeindlichen Machtballung in Norddeutschland, unter der dieses noch heute leidet.

1438 - 1439

Köng Albrecht II. Albrecht II.

Er vereinte als Schwiegersohn Kaiser Sigismunds die böhmische, die ungarische und die deutsche Krone. Leider war ihm eine nur sehr kurze Regierungszeit beschieden. Sein Grab befand sich im Dom von Stuhlweißenburg. Es ging in den Türkenkriegen verloren.

1440 - 1493

Friedrich III. von der Steiermark
  (Friedrich IV.)

Der dreijährige Maximilian mit seinem Vater Friedrich III. in der bedrohten Wiener Residenz.

Friedrich III. war Albrechts Neffe zweiten Grades aus der leopoldinischen Linie (Herzog Leopold III. von Österreich war der Großonkel Albrechts II. und Großvater Friedrichs. Friedrich war also Cousin 2. Grades seines Vorgängers Albrecht.) Sein Wahlspruch war: „Rerum irrecupabilium summa felicitas est oblivio“ - daher der Operettenschlager „Glücklich ist, wer vergißt, was nicht mehr zu ändern ist.“!!
Bekannter aber ist seine Devise A.E.I.O.U.: „Austriae est imperare orbi universo“ bzw. „Alles Erdreich ist Österreich untertan“.
Aus diesem diesem ausgeprägten Bewustsein der Würde des Erzhauses kann man eine Vernachlässigung der Pflichten des Deutschen Königs und der Kaiserwürde konstruieren und mit Pierson behaupten, Friedrich hätte den Kaiserthron „verwahrlost“. Dies wäre jedoch verfehlt, da seine Politik der ruhigen Hand Segen für viele Generationen wirkte.
Die Stagnation des konziliaren Prozesses beendete er in Einvernehmen mit dem Papst und den Bischöfen, und im Wiener Konkordat legte er Bestimmungen über die Besetzung der Reichsbistümer fest, die bis 1806 in Geltung blieben. Zum Dank für seine Kirchenpolitik krönte ihn Papst Nikolaus V. am 19. März 1452 in Rom zum Kaiser. Dies war die letzte Kaiserkrönung in Rom. Gerade wegen seiner weisen und frommen Kirchenpolitik muß Friedrich III. als einer der beispielgebenden und erhabensten Könige der deutschen Geschichte betrachtet werden.

 

1493 - 1519

Maximilian I.  
 

Der Sohn Friedichs III. nahm den Kaisertitel im Dom von Trient mit Zustimmung des Papstes ohne Krönung in Rom an, was allgemein akzeptiert wurde. Er war perfekt erzogen und galt deshalb stets als „letzter Ritter“. Seine burgundische Mitgift sicherte er im Frieden von Senlis und das Erbe seines Vaters baute er zu europäischer Vormachtstellung des Erzhauses aus, er mußte allerdings auch in mindestens 25 Feldzügen Reich und Hausbesitz sichern. Trotz konservativer Grundhaltung ließ er viele Neuerungen in Reichspolitik und Kriegswesen zu, so den Einsatz von Landsknechtsheeren.

 

Die wichtigste, und für Jahrhunderte beispielhafte Neuerung war der im Jahre 1495 auf dem Wormser Reichstag beschlossene „ewige Landfriede“, der die rechtliche Basis des grassierenden Fehdewesens beseitigte. Den Gliedern des Reiches wurde die Friedenspflicht aufgelegt. Diese ist nicht mit dem „Gewaltmonopol“ des modernen Staates zu verwechseln. Rechtssicherheit auch für die Hintersassen des Reiches wurde durch die Errichtung des Reichskammergerichtes in Frankfurt/Main gewährleistet. Die Kammerrichter wurden vom Kaiser ernannt, die Beisitzer von den Reichsständen. Das RKG war zuständig für Landfriedensbruch, Reichsacht, Fiskalsachen, Besitzklagen und Zivilsachen bzgl. der Reichsstände, es war oberstes Berufungsgericht aller Stadt- und Landgerichte. Der Reichshofrat war zweites Obergericht. Spitze war der Kaiser bzw. Reichshofratspräsident. Der RHR war zuständig für Lehnsangelegenheiten, Kriminalklage gegen Reichsunmittelbare, kaiserliche Reservatrechte, Privilegien und für italienische Angelegenheiten.
In den Heiratsverträgen mit den Jagellonen (Wiener Vertrag 1515) für seinen Enkel Ferdinand gab Maximilian die Reichshoheit über Preußen zugunsten Polens auf. Dies ist ihm vielfach vorgeworfen worden.

1519 - 1556

Karl V.  (Karl II.)
 

Karl V. als Sieger über die Häresie

Maximilians Sohn Philipp „der Schöne“ war in den Niederlanden aufgewachsen, seine Gemahlin Johanna die „Wahnsinnige“ hatte Kastillien und Aragón in die Ehe gebracht. Deshalb hatte Philipp nie die deutsche Königswürde erworben, im Gegensatz zu seinem Sohn Karl, der als Nachfolger seines Großvaters und Chef des Hauses Habsburg über ein Weltreich gebot, zu dem nun auch Spanisch-Amerika gehörte.

Mit der Reformation hatte er sich 1521 in Worms zu beschäftigen, wo Luther auftrat und angeblich „Hier stehe ich, ich kann nicht anders!“ rief und 1530 in Augsburg, wo man ihm die „Confessio Augustana“ vorlas und sorgfältig jede Erwähnung der kirchenfeindlichen Positionen der Protestanten vermied.

Karl siegte im Jahre 1547 im heute brandenburgischen und 2002 überfluteten Mühlberg und besuchte bei dieser Gelegenheit in Wittenberg das Grab Luthers, das er sich weigerte zu schänden: „Ich kämpfe nicht gegen Leichen!“

Sein lebenslanger Einsatz für die Freiheit des Reiches wurde ihm von den Territorialfürsten nicht gedankt, die die geistige und religiöse Einheit und die kosmische Harmonie des Reiches zugunsten schnöden Gewinnes leichtfertig störten. Im Jahre 1556 dankte Karl - als einziger Kaiser - ab und zog sich in das spanische Kloster St. Gerónimo de Yuste zurück.

Dem Andenken Karls V. widmete der pommersche Komponist Carl Loewe einen Zyklus op. 99, der in vier Liedern das Leben und Wirken Karls darstellt:

1. Die Taufe Karls in Gent,

2. Die oben erwähnte Episode aus dem Schmalkaldischen Krieg,

3. Der ebenfalls oben erwähnte Eintritt Karls in das Kloster des Hieronymusordens und

4. Der Tod Karls in selbigem Kloster.

© Martin Möller

     

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